Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 10 (6.11.1925)
- Article
- Jüdische Jugendfürsorge
- Date
- 1925-11-06
- Page
- Seite 195 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 10 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 195 Heimunterbringung bedeutend erleichtert und der Jugendfürsorge schon manchen Prügel aus dem Weg geräumt hat. In einer Ansicht freilich stehen wir häufig zu den ersuchten Stellen in Widerspruch. Aber auch mit dieser Ansicht wollen wir heute nicht hinter dem Busch halten. Sie können sich denken, sehr ver. Anw., daß unsere Fürsorgetätigkeit ein Ausschalten jeglichen Werturteils fordert. Es verträgt sich nicht mit dem Wesen unserer Arbeit, da oder dort Lieblingskinder aufzufinden und sie in besonderer Weise zu bevorzugen. Und ebensowenig dürfen wir uns vor den sogenannten verrufenen Kindern scheuen und noch weniger dürfen wir der Methode huldigen, diese besonders streng zu behandeln oder ihnen gar in taktloser Weise zu zeigen, daß sie im allgemeinen zum Abschaum gerechnet werden. Für uns gibt es eigentlich keinen Abschaum. Wenn wir uns aber glücklich all dieser Vorurteile frei halten, dann wird uns leider das „Pariatum" unserer Schützlinge von nicht berufener Stelle ins Bewußtsein gebracht; das kommt häufig vor, wenn wir für sie einer Unterstützung oder einer Kleidung bedürfen. Dann müssen wir oft, verzeihen Sie, mit einiger Altklugheit hören, daß die Familie, um die es sich handle, hinreichend bekannt sei. Dann allerdings sind auch wir gezwungen, eine Unterscheidung zu treffen, freilich nach der entgegengesetzten Richtung hin. Denn nun müssen wir ein Gegengewicht bilden und unsere „Parias", deren Vertrauen uns natürlich sehr am Herzen liegen muß, in ihren Bitten besonders unterstützen, während die sogenannten „Ordentlichen" gewöhnlich ohne unsere Hilfe bei den verschiedenen Unterstützungsvereinen Gnade finden. Und so komme ich häufig zu dem freilich recht entgegengesetzten Ergebnis, daß die sogenannten Schlimmen ein wenig zu begünstigen seien. Sie können, seien sie zu untüchtig oder meinetwegen auch zu verkommen dazu — und häufig geht ja beides, ineinander über — wenig instandhalten und haben daher mehr Bedürfnisse. Sehr ver. Anw., ich stehe gewiß nicht auf dem Standpunkt, daß man allein durch die Befriedigung der notwendigen Bedürfnisse ein Aufwärtskommen erreicht: ich sprach Ihnen schon vorhin von Freundschaft und an einer andern Stelle von Ehrlichkeit und ich kann nicht umhin, an dieser Stelle die viel mißbrauchte Nächstenliebe zu predigen. Aber sie drückt sich ja gerade darin aus, daß wir auch die notwendigen Bedürfnisse unserer ^Schützlinge zu befriedigen suchen und je weniger Empfindung sie sonst unserer schützenden Hand leihen, um so mehr bleibt uns eben als einziges Mittel, ihnen unsere Sorge kenntlich zu machen, der Weg, ihnen materielle Güter zu verschaffen. Glauben Sie mir, daß erst nach solcher Fürsorge häufig auch Herz und Seele sich uns erschließen, selbst unsere Vorwürfe anerkennen und letzten Endes sogar auf unseren Rat Wenn ich das notwendige Jneinandergreifen der jüdischen Wohlfahrtsvereine und unseres Wohlfahrtsamtes, insbesondere um serer Jugendfürsorge zeigte, so möchte ich Ihnen jetzt noch unsere Zusammenarbeit mit verschiedenen öffentlichen Behörden schildern. Ich will gleich beruhigend vorausschicken, daß ich dabei noch nicht auf Antisemitismus gestoßen bin. Aber eine andere Tatsache ist mir allerdings aufgefallen, die mir soziologisch nicht uninteressant vorkam. Mit einem gewissen Ressentiment werden wir häufig doch empfangen und zwar in einer sonderbaren Verteidigungsstellung der Beamten, die sich von vornherein gegen einen Vorwurf des Antisemitismus verwahren wollen. Es ist Kennzeichen der bürokratischen Beamten, 8iue ira et 8tuckio und ohne Ansehen der Person zu schalten und dieses Gepräge zu erhalten sind sie beflissen. Und daher rührt vielleicht diese Verteidigungsstellung, auch ohne daß wir einen Vorwurf des Antisemitismus erheben. Nun möchte ich Ihnen aber die Ämter auszählen, mit denen ich es bisher zu tun hatte und die Art und Weise schildern, in der mir entgegengekommen wurde. Da sind es zunächst die Universitätskliniken, in andern Städten wohl die übrigen gemeinnützigen Untersuchungsstätten wie Polikliniken, denen wir unsere Schützlinge vorführen dürfen. Sie können sich vorstellen, daß die Kinder gerade in der Großstadt häufig an Unterernährung leiden und auch schlimmere Krankheiten wüten da und dort in armen jüd. Familien. Um uns nun einerseits eine Gewißheit über die Art des Gesundheitszustandes zu verschaffen und andererseits formal eine Grundlage zu bekommen zu allen weiteren Schritten der Heimunterbringung und Genesung bedürfen wir eines ärztlichen Zeugnisses, zur Erreichung von staatlichen Zuschüssen der begutachtenden Ausfüllung eines besonderen Fragebogens von seiten des Arztes. So liebenswürdig und tatkräftig sich nun alle jüd. Kinderärzte in den Dienst unserer Sache stellen, so sehen wir natürlich doch immer darauf, diese Belastungen nach Möglichkeit zu verteilen und gerade da bei den Sammlungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Kinderkliniken sich freigiebig auch jüd. Hände auftun, fühlen wir uns abgesehen von aller staatbürgerlichen Gleichstellung auch innerlich dazu berechtigt, die technisch vollendet ausgebauten Kliniken und deren ärztliche Beratungen in Anspruch zu nehmen. Unserer inneren Berechtigung aber entspricht das freundliche Entgegenkommen der Ärzte, wenn wir mit unseren unterernährten Schützlingen in die öffentlichen Sprechstunden kommen. Eine Behörde, die sich über unsere Anfragen sichtlich freut, ist die Schule. Es versteht sich von selbst, die Lehrer sind immer froh, wenn außer ihnen den Kindern noch jemand auf die Finger schaut, und wo eben die Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen, erkennt die Schule mit dankbarer Überraschung die fürsorgerische Arbeit an. Das Lehrperfonal gibt zu jeder Zeit — übrigens auch während der Schulstunden — ausführlich Auskunft, hört unseren Schilderungen über die häuslichen Verhältnisse aufmerksam zu, einigt sich mit uns über einen bestimmten Erziehungsweg und läßt uns sogar auf einzelne Fälle durch den jüdischen Religionslehrer Hinweisen. Als unsere Aufgabe erachte ich es übrigens nicht nur in rein erzieherischen, sondern auch in rein schulischen Dingen dahinter zu stehen, also auf die Noten und Fortschritte — und leider auch auf die Rückschritte — zu achten und da und dort nachzuhelfen: denn ver. Anw., der Satz von dem Faulenzer in der Schule, der später doch der brauchbarste Mensch im Leben wird, bewahrheitet sich nicht allzu oft. Und eine annehmbar gute Grundlage in der Schule bietet doch für unsere Jungen bessere Berufsmöglichkeiten, abgesehen davon, daß ihnen Schulleben und Schulzeit auf diese Weise angenehmere Erinnerungen ffinterlassen; und, meine Verehrten, schöne Erinnerungen haben sie wahrlich oft recht nötig, unsere Kleinen; das dürfen Sie mir glauben. Ferner haben wir eine dauernde Verbindung mit dem Stadtrat, und, was wieder für die Jugendfürsorge besonders in Betracht kommt, mit dem Jugendamt hergestellt. Dabei dreht es sich um die Besprechung von Fragen dreierlei Art. Wenn wir an den Sitzungen des Jugendamtes teilnehmen, so werden dabei ganz allgemeine und prinzipielle Dinge behandelt: ich erinnere nur an Kinderspeisungen, an Jugendschutz gegen Kino und Schundliteratur und dergl.; außerdem bringen uns derartige Sitzungen mit den übrigen Jugendpflegeorganisationen in Berührung und ich will nur nebenbei bemerken, daß sich mit diesen zusammen ganz gut nebeneinander arbeiten läßt. Konfessionelle Verbände — und in München ist nun einmal alles vorwiegend konfessionell geregelt, — kommen einander fast nie ins Gehege, weil sie sich ja nur um ihre „Schäfchen" kümmern und — verzeihen Sie, wenn ich das Bild weiter führe — die Schäfchen sogar in die Pferge schicken, denen sie ihrer Konfession nach angehören. Dies ist übrigens ein Standpunkt, den ich von einer höheren Warte sozialer Arbeit aus gesehen, nicht billigen kann. Eine Reihe von wirkenden Einzelkräften, wie sie die konfessionellen Fürsorgeoereine darstellen, können, selbst wenn sie nach der gleichen Richtung zielen, gewöhnlich doch nicht so viel erreichen, wie wenn sie sich alle zu gemeinsamer Ausführung sammeln. Und so bemerken wir denn in weniger konfessionell eingestellten Städten, wie z. B. in Nürnberg, das Bestreben die konfessionellen Kräfte in dem großen Becken städtischer Fürsorgearbeit zu sammeln, während konsessionsbetonende Jugendämter im Gegensatz dazu ihre Arbeit nach allen Richtungen an die rein konfessionellen Wohlfahrtsämter nach Möglichkeit verteilen. Damit ist die Notwendigkeit spezifisch-jüdischer Wohlfahrtsarbeit natürlich nicht außer acht gelassen; aber auch sie kann sich einordnen in ein größeres staatliches Gefüge. — Hierbei kann es allerdings zwischen städtischen und konfessionellen Wohlfahrtsämtern, besonders in der Entscheidung über die finanzielle Zuständigkeit, zu entgegengesetzten Anschauungen kommen, die man juristisch vielleicht als „negative Kompetenzkonflikte" bezeichnen würde. Es versteht sich, daß beide Ämter, also die städtischen und die konfessionellen, ihre Zuständigkeit, besonders in den Fällen gerne verneinen, in denen sie mit großen Unterstützungen herausrücken müßten. Nun ist der Staat (und zwar der Bezirksfürsorgeverband oder Ortsarmenverband) verpflichtet, Kindern Unterstützung zu gewähren, sofern der Verdienst der zu ihrem Unterhalt Verpflichteten gewisse Mindestsätze nicht erreicht. Für ausländische Kinder — über die Ostjudenfrage in unserm Zusammenhang werde ich nachher noch ausführlicher sprechen — heißt es wegen der Ausweisungsgefahr Unterstützungsgesuche an die bayr. öffentl. Fürsorgeverbände