Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 10 (6.11.1925)
- Article
- Sigmund Fränkel
- Date
- 1925-11-06
- Page
- Seite 194 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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194 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 10 drücken; er war schon schwach geworden, der Todesschatten lag schon über ihn, und er wußte es. Es bedrückte ihn der Gedanke, es könnte sich der eine oder der andere seiner Kollegen gekränkt fühlen, mit dem er einmal die Waffen gekreuzt hatte, irgend ein Wort, das er gebraucht hatte, als ein Stachel zurückgeblieben sein im Herzen eines Anderen. Und er kam an uns mit der Bitte heran: Sagen Sie alle, die ich etwa beleidigt oder gekränkt habe in der Gemeinde, sie mögen mir verzeihen. Ich habe ein scharfes Wort nie um der Person willen, sondern immer um der Sache willen gebracht." Das war sein letztes Wort an mich. Und noch ein anderes Wort hatte er zuvor gesagt und wiederholt gesagt: Die Münchner Gemeinde, sie soll eine Einheitsgemeinde bleiben. Das war der letzte Gedanke, mit dem er der Münchner Gemeinde gedachte, sein Vermächtnis an die Münchner Gemeinde, an der er mit seinem ganzen Herzen hing, mit der er Jahrzehnte der Sorgen und Jahrzehnte der Arbeit geteilt hat. Wie können wir diesem Vermächtnis unseres großen Führers und Freundes gerecht werden? Dadurch, daß wir in uns selbst entfachen die gleiche Glut der Begeisterung für die jüdische Gemeinschaft; daß wir nicht erlahmen lasten den Eifer zur Tat für die Gesamtheit; daß wir Einzel- und Teilgedanken, die in uns wuchern, zurücktreten lasten, wenn es sich darum handelt, die jüdische Gemeinschaft zu sichern. Sigmund Fränkel ist von uns gegangen, und uns obliegt eö, sein Vermächtnis zu bewahren, die Zukunft der jüdischen Gemeinde in seinem Sinne zu gestalten. Wollen wir diese Trauerfeier nicht beschließen, ohne uns zu sagen: Sein Vermächtnis ist uns allen teuer. Wir betrachten es als Aufgabe und Pflicht, die Einheit der Münchner Gemeinde zu erhalten. Mdifche Jugendfürsorge. von Edith Schulhöfer. Referat gehalten auf der Verbandstagung in Würzburg am 17. März 1925. Frl. Schulhöfer faßt in den folgenden Ausführungen die auf Grund ihrer Tätigkeit bei dem Münchener Verein „Jugendhilfe" gemachten Erfahrungen zusammen: Wollen wir den Inhalt unserer Arbeit näher untersuchen, so fragen wir uns zunächst, mit welchen Menschen wir es zu tun haben. Da ich Ihnen heute von jüd. Jugendfürsorge zu erzählen habe, so wollen wir zunächst einmal über das Alter sprechen. Im allgemeinen fallen unter unsere Aufsicht alle Kinder von Geburt an bis zum erreichten 18. Lebensjahr. Diese Altersgrenze ist eine in Deutschland gesetzlich festgelegte, da ja z. B. unter das Jugendstrafrecht Jugendliche nur bis zu 18. Jahren fallen. Aber fo gut wie das Jugendgericht auch über diese Grenzen hinaus seine Akten weiter führen wird, wenn z. B. eine Bewährungsfrist über das 18. Jahr hinausläuft, so gut werden auch wir uns weiterhin mit jungen Menschen beschäftigen müssen, wenn wir sie kennen und einen geringen Einfluß auf sie auszuüben gelernt haben; und an ihrem 18. Geburtstag werden wir dann bester tun, ihnen Glück zu wünschen und sie im Aug zu behalten, als sie vom gleichen Tage an an irgend eine andere Stelle abzuschieben oder sie gar vollkommen allein ihrem Schicksal zu überlassen; denn manche sind gerade in jenem Alter zugänglicher geworden, als sie es bisher waren und sie sehen ein, daß wir lieber einen freundschaftlichen Rat erteilen, als ein Kontrollrecht oder eine Schutzaufsicht ausüben. Freundschaft in diesem Sinn ist es aber, was jenen jungen Menschen oft. fehlt und was sie, wenn sie es bei uns finden, einigermaßen zu lenken vermag. Aber nicht nur das Fortschreiten der Zeit und damit die Fortführung einzelner Fälle rechtfertigt unsere Fürsorge auch für Jugendliche über 18 Jahren. Unsere Ermittlungen in den einzelnen Familien können, auch wenn uns zunächst nur ein einziges Kind von irgend einer Stelle aus gemeldet wurde, nur dann vollständig fein, wenn wir uns nach allen Verhältnissen und nach allen Familienangehörigen erkundigen. Und wenn ältere Geschwister vorhanden sind, dann werden wir auch sie — schon ihres Einflusses auf die kleineren wegen — und ihr Tun und Treiben im Auge behalten und auch ihnen mit Rat und Tat beistehen müssen. Und in gewissem Sinn muß sich die Tätigkeit unserer Jugendfürsorge sogar aus die Erwachsenen und besonders auf die Eltern selbst erstrecken. Besonders in den Fällen jugendlicher Ungezogenheit oder Zügellosigkeit, oder, um es nocheinmal zu steigern, sogar der Zuchtlosigkeit, ist es ein Unding, die Erziehung ohne die Erzieher zu überwachen. Wenn wir auch das mehr oder weniger zerrüttete Familienleben nicht zu beeinflussen vermögen, so können wir doch wenigstens einigen Rat erteilen für Berufsleben und Erwerb und, sehr ver. Anw., ich brauche Ihnen nicht näher zu erklären, daß von den Einkünften, Ernährung und vor allem die Sauberkeitsverhältnisse abhängen und daß wir auf diese Weise also unmittelbar auf das körperliche und sittliche Wohl der Kinder einwirken können. Und so erweitert sich unsere Jugendpflege gewöhnlich schon nach den ersten Ermittlungen zur Familienfürsorge, wobei wir freilich das Augenmerk hauptsächlich auf die Kinder gerichtet lassen; und dies nicht aus dem einseitigen Grunde heraus, weil wir als Jugendfürsorgerinnen angestellt sind oder weil uns die Jugendfürsorge als Lieblingszweig erschien, sondern gerade darum, weil die Jugendfürsorge ganz von selbst alle übrigen Zweige ergreift — wie ich eben schilderte — und weil, wo es um die Kinder gut bestellt ist, doch in den meisten Fällen ein Rückschluß auf die Ordnung der Verhältnisse zulässig ist. Wir haben hier, meine sehr ver. Anw., nichts anderes vor uns als die allgemeine Entwicklung der Einzelfürforge zur Familienfürsorge, die heute an fast allen Wohlfahrtsämtern vor sich geht. Denn die sog. Dezentralisation der Wohlsahrts-, pflege, also die Einteilung in Bezirksfürsorgestellen, die wir heute in fast allen Großstädten erleben, ist ja nichts anderes als das Vordringen der Familienfürsorge, während die vorhergehende Zentralisation die Einteilung in einzelne Fürsorgezweige, also in Säuglings-, Jugend-, Gefährdeten-, Kranken-, Trinkerfürsorge und Bekleidungsstellen bedeutete. Wir haben hier, sehr ver. Anw., einen Beweis dafür, daß auch unsere Fürsorge sich ganz von selbst einordnet in die große Entwicklung, die heute die allgemeine Fürsorge in Deutschland durchmacht. So umfaßt die Jugendpflege im weitesten Sinn als Familienfürsorge genommen die sämtlichen eben genannten Wohlfahrtszweige. Nun haben unsere jüdischen Wohlfahrtsvereine — ausgenommen sei hier unter anderen der Frauenbund mit seinen vielseitigen Verästelungen — unsere jüd. Wohlfahrtsvereine, sage ich, haben sich zum Teil nur einen einzelnen dieser Zweige zum Ziel gesetzt. Dies kann zweifellos eine größere Gründlichkeit bei der Durchführung der Einzelausgaben zur Folge haben und wir sind weit davon entfernt, auch nur einen dieser kleineren Vereine mit einem guten Einzelziel missen zu wollen. Aber was uns not tut, ist eine enge Zusammenarbeit und vor allem ein gegenseitiges Vertrauen. Man möge uns, wenn wir uns zur Durchführung einer jugendpflegerischen Tätigkeit an andere gut funktionierende Stellen wenden — denn die schlecht funktionierenden müssen wir freilich wegen der Aussichtslosigkeit eines raschen Erfolges ausschalten — bei solchen Stellen, sage ich, möge man uns Glauben schenken, daß wir bei unfern Ermittlungen nicht erst eine besonders gefärbte Brille aufgesetzt haben und daß wir erst recht keinen Grund dazu hätten, die ermittelten Verhältnisse den ersuchten Stellen gegenüber besonders gefärbt darzulegen. Mit Ehrlichkeit wollen wir arbeiten, nicht nur, wenn wir unfern Schützlingen gegenüberstehen, sondern ebenso, wenn wir bei den Honoratioren der Wohlfahrtsvereine Unterstützung oder Unterbringung in einem Heim erreichen wollen. In München sind übrigens Jugendfürsorge und Kinderheim durch Personalunion des Vorstands verbunden, was die