Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 10 (6.11.1925)
- Date
- 1925-11-06
- Page
- Seite 203 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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203 Bayerische Israelitische Gemeindezntung Nr. 10 werteten Rechtes an der bisherigen Rangstelle zu vereiteln, vorgenommen sind. 3. Vor dem 1. Jammr 1926 muß der Anspruch des Hypothekengläubigers auf Aufwertung einer bereits zurückbezahlten Hypothek und der ihr zugrunde liegenden persönlichen Forderung auf Grund des Vorbehalts der Rechte oder kraft Rückwirkung bei der Aufwertungsstelle angemeldet sein. Die Auswertung kraft Rückwirkung findet nur in den Fällen statt, in denen der Gläubiger die Leistung in der Zeit vom 15. Juni 1922 bis 14. Februar 1924 angenommen hat. 4. Vor dem 1. Januar 1926 muß ferner der Antrag auf Aufwertung einer abgetretenen Hypothek bei der Aufwertungsstelle gestellt werden. Die Aufwertung der Hypothek und der persönlichen Forderung findet für den früheren Gläubiger nur dann statt, wenn er die Gegenleistung unter Vorbehalt der Rechte oder nach dem 14. Juni 1922 angenommen hat. 5. Gegen die in den Ziff. 3 und 4 geltend gemachten Aufwertungsansprüche müssen der Grundstückseigentümer und persönliche Schuldner gegebenenfalls innerhalb einer Frist von drei Monaten seit der durch die Aufwertungsstelle erfolgten Mitteilung der Anmeldung der Ansprüche bei dieser Einspruch erheben. 6. Bis zum 28. Februar 1926 sind die Markanleihen des Reiches zum Umtausch in die Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reiches unter gleichzeitiger Antragstellung auf Gewährung von Auslosungsrechten für Altbesitz bei den Reichsbankanstalten anzumelden. Altbesitzanleihen sind Markanleihen des Reiches, die der Gläubiger nachweislich vor dem 1. Juli 1920 erworben hat und die ihm von dem Erwerb bis zur Anmeldung ununterbrochen gehört haben. 7. Vis zum 31. März 1926 müssen folgende Anträge gestellt werden: a) Der Antrag des Grundstückseigentümers an die Aufwertungsstelle auf Herabsetzung der Aufwertung der Hypothek bis zu 15 Proz. des Goldmarkbetrages. Das Verlangen kann von dem Eigentümer nur dann mit Aussicht auf Erfolg gestellt werden, wenn die Herabsetzung mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage zur Abwendung einer groben, Unbilligkeit unabweisbar erscheint. d) Der Antrag des Gläubigers an die Aufwertungsstelle auf hinaufsehung und der Antrag des persönlichen Schuldners auf Herabsetzung der Aufwertung einer hypothekarisch gesicherten persönlichen Forderung in den Fällen des 8 10 des Aufwerlungsgefehes. Die höhere Auswertung kommt insbesondere bei Kaufgeldforderungen für das mit der Hypothek belastete Grundstück in Betracht. Sie kann auch in den Fällen verlangt werden, in denen die Aufwertung auf Grund Vorbehalts der Rechte oder kraft Rückwirkung Platz greift. e) Der Antrag -es Gläubigers an die Aufwertungsstelle auf Zahlung des Aufwertungsbelrages der Hypothek oder der persönlichen Forderung zu einem früheren Termin als dem 1. Januar 1932. 8. Vor dem 1. Januar 1927 muß der Grundstückseigentümer oder persönliche Schuldner bei der Aufwertungsstelle Antrag stellen, wenn er mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage eine Verlängerung der Rückzahlungsfrist über den 1. Januar 1932 hinaus unter Entrichtung von Teilbeträgen erstrebt, die bis zum 1. Januar 1938 erstreckt werden können. II. Die Fristen zur Geltendmachung der Vorrechte des Altbefitzes bei Industrie-Obligationen und verwandten Schuldverschreibungen sind mit dem 30. Oktober 1925 abgelaufen. Die Fristen zur Anmeldung des Rechtes auf Aufwertung bereits ausgeloster oder gekündigter Pfandbriefe und Schuldverschreibungen der Genossenschaften des öffentlichen Rechts und verwandter Körperschaften als Unternehmer wirtschaftlicher Betriebe sind noch nicht bestimmt. Ebensowenig sind bisher Fristen zur Anmeldung von Aufwertungsanfprüchen aus Sparkassenguthaben festgesetzt worden. Anstalten und Einrichtungen der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege, die Aufgaben der öffentlichen Wohlfahrtspflege erfüllen, sowie Anstalten und Einrichtungen zur Förderung wissenschaftlicher Ausbildung und Forschung haben, sofern ihnen Auslosungsrechte bei Markanleihen des Reiches (siehe Ziff. I, 6) zustehen, Anspruch auf eine Wohlfahrtsrente. Die Ausführungsstimmungen, an deren Ausarbeitung die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden mitwirkt, sind noch nicht herausgekommen. III. Die Vorschriften des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen können in ihren Bestimmungen über die Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände auch aus die Markanleihen anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, also auch der israelitischen Religionsgemeinden für anwendbar erklärt werden. Zur Zeit sind Verhandlungen im Gange mit dem Ziele, die Reichsregierung zu veranlassen, von der ihr erteilten Ermächtigung für die Religionsgesellschasten und Religionsgemeinden Gebrauch zu machen. München, 30. Oktober 1925. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Bekanntmachung der Israelitischen Kultusgemeinde München. Betreff: Ersatzwahlen. 1. An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Kommerzienrat Sigmund Fraenkel wurde durch Beschluß der Gemeindevertretung vom 27. 10. 1925 der Fabrikant Hermann Rosenthaler als Mitglied des Vorstands gewählt. 2. An Stelle des Herrn Rosenthaler tritt als Mitglied der Gemeindevertretung der erste Ersatzmann der Gruppe II der Vorschlagliste, Herr Bankprokurist Viktor L ö w e n st e i n. Beide Herren haben die auf sie gefallene Wahl angenommen. München, 28. Oktober 1925 Der Vorsitzende des Vorstands: Dr. N e u m e y e r. perfonatnachrichten. Beerdigungen und Sterbefälle. 30. 9. Kommerzienrat Sigmund Fränkel, 64 I. 1. 10. Lindauer Rosa, 41 I. 1. 10. Rechtsanwalt Loewenfeld Walter, 36 I. 8. 10. Perl Dora, 73 I. 8. 10. Höchstaetter Albert, 73 I. 10. 10. Ungar Josef, 45 I. 11. 10. Kahn Marianne, 78 I. 12. 10. Hirsch Simon, 75 I. 10. 10. Reiter Jacob, 55 I. 15. 10. Hirsch Heinrich, 61 I. 15. 10. Sattler Berta, 38 I. 16. 10. Steinitz Julius, 78 I. 17. 10. Schülein Max, 82 I. 18. 10. Rappaport Emma, 65 I. 19. 10. Goldschmidt Isidor, 67 I. 20. 10. Nockmann Berta, 87 I. 21. 10. Bergmann Willy, 35 I. 22. 10. Weißmann Wilhelmine 11 I. 23. 10. Schmid Sofie, 68 I. 24. 10. Camnitzer Mathilde, 65 I. 27. 10. Lindauer Sigmund, 54 I. 27. 10. Justizrat Eßlinger, Dr. Julius, 59 I.