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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-09-10 · 8 (10.9.1925) · p. Seite 160

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
8 (10.9.1925)
Article
Versammlung der Gemeinden des Rabbinatsdistrikts Ichenhausen
Date
1925-09-10
Page
Seite 160 (sequence 1)
Language
German
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160 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 8 Aus dem Verbände. Versammlung der Gemeinden des Rabbinatsdisirikts Jchenhausen. Am Sonntag, den 30. August 1925, fand im Sitzungssaal der Israelitischen Kultusgemeinde Augsburg unter dem Vorsitz ihres Vorsitzenden, des Herrn Rechtsanwalt Dr. Eugen Strauß, eine Sitzung der Kultusgemeinden des Rabbinatsdistrikts Jchenhausen statt, die unter Mitwirkung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden ihre Distriktsangelegenheiten einer befriedigenden Regelung zuführen sollte. Gegenstand der Tagesordnung war die Bildung des Rabbinatsdistrikts, die Gebietserweiterung der dem Distrikt angeschlossenen Kultusgemeinden auf die noch nicht aufgeteilten bürgerlichen Gemeinden Schwabens, damit zusammenhängend der Anschluß der Israeliten Neu-Ulms an die Gemeinde Jchenhausen, die Eingruppierung des Rabbiners und die Verteilung der hierzu erforderlichen Mittel auf die einzelnen Gemeinden des Distrikts, die Feststellung der Versorgungsansprüche des Distriktsrabbiners sowie die Regelung der Hinterbliebenenbezüge für die Witwe des Rabbiners Dr. Kohn. Fast alle Kultusgemeinden des Distrikts waren durch Abordnungen vertreten, ebenso hatten die Israeliten von Neu-Ulm zwei Vertreter entsandt. Vom Verband nahmen an der Sitzung teil der Präsident des Rates OLGR. Dr. Neumeyer sowie der Verbandssyndikus RA. Flaschner, ferner die Rabbiner Dr. Grünfeld-Augsburg, Dr. Neuwirth-Jchenhausen und Dr. Straßburger-Ulm. Die Bildung des Rabbinatsdistrikts Jchenhausen wurde mit allgemeiner Zustimmung zurückgestellt, da die Schaffung einer Distriktsgemeindeordnung des Verbandes unmittelbar bevorsteht. Auf die Anregung des Vorsitzenden des Verbandes wurde beschlossen, die Führung der laufenden Geschäfte der Kultusgemeinde Jchenhausen zu übertragen und sich im übrigen auf die Verteilung der Lasten auf die einzelnen Gemeinden zu beschränken. Zur Gebietserweiterung der Kultusgemeinden wurden von den einzelnen Vertretern diejenigen Finanzamtsbezirke bezeichnet, auf die die Kultusgemeinden ihr Gebiet zu erstrecken wünschten. Soweit mehrere Kultusgemeinden einen Bezirk in Anspruch nehmen, wurde es dem Verbände überlassen, die weiteren Verhandlungen mit den beteiligten Gemeinden zu führen. Da die sämtlichen Anregungen nur in der Voraussetzung gegeben wurden, daß die in Anspruch genommenen Gebiete nicht auch von anderen Gemeinden mit ernstlichen Gründen gefordert würden, so kann eine Einigung unschwer erzielt werden. Einen breiten Raum in den Verhandlungen nahm die Frage des Anschlusses der Israeliten Neu-Ulms an die Kultusgemeinde Jchenhausen ein. Die Israeliten Neu-Ulms, die in früheren Jahrzehnten an die Kultusgemeinde Jchenhausen angeschlossen waren, sind im Laufe der letzten Jahre immer stärker wirtschaftlich und geistig mit der württembergischen Gemeinde Ulm verwachsen. Sie haben jedoch nicht die rechtliche Möglichkeit, sich an eine außerbayerische Gemeinde anzuschließen. Nach dem in Würzburg gefaßten Verbandsbeschluß vom 16. März 1925, der auf Art. 2 des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes vom 1. 8. 1923 und der Kultusministerialentschließung vom 29. 9. 1923 beruht, müssen alle bisher nicht eingemeindeten Israeliten in Bayern künftig einer Kultusgemeinde angehören. Die Gemeinde Jchenhausen hat angeregt, daß die Israeliten Neu-.Ulms sich wie schon früher an die Gemeinde Jchenhausen anschließen. Die Verhandlungen .in dieser Richtung waren dank der Bemühungen des Versammlungsvorsitzenden schon vorgeschritten. Sie gipfelten darin, daß die Gemeinde Ulm für die religiösen Bedürfnisse der Israeliten Neu- Ulms Sorge trägt mit Ausnahme der Benützung des Friedhofs, und daß die Gemeinde Jchenhausen hierfür an die Gemeinde Ulm 50 Prozent derjenigen Umlagen abfuhrt, die die Israeliten Neu- Ulms zu bezahlen hätten, wenn sie nach dem jeweiligen Umlagensatz der Gemeinde Ulm zu Gemeindeumlagen von der Gemeinde Jchenhausen herangezogen würden. Der Rabbiner von Ulm wird im Einverständnis mit dem Distriktsrabbiner von Jchenhausen auf Wunsch Kasualien für die Israeliten Neu-Ulms ohne besonderes Dimisioriale vornehmen. Die Verteilung der hierfür entfallenden Gebühren ist der Regelung der beiden Rabbiner Vorbehalten. Von Seite der Israeliten in Neu-Ulm wurde zunächst gefordert, daß sie nur die jeweils von der Gemeinde Ulm zur Einhebung gelangenden Umlagen an die Gemeinde Jchenhausen zu entrichten hätten, da sie nicht schlechter gestellt sein wollten als die ihnen wirtschaftlich verbundenen Israeliten in Ulm. Vom Vorsitzenden des Verbandes wurde darauf hingewiesen, daß hier nur eine Regelung getroffen werden könne, die der bayerischen Gesetzgebung entspreche; danach müßten bayerische Israeliten, die einer bayerischen Kultusgemeinde angehörten, diejenigen Umlagen bezahlen, die in dieser Gemeinde zur Einhebung gelangten. Die Umlagenbemessung nach dem Satz einer fremden, insbesondere außerbayerischen Gemeinde sei nicht statthaft, wohl aber könne die Gemeinde Jchenhausen aus freien Stücken eine Minderung oder Niederschlagung von Umlagen gemäß Art. 7 des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes vornehmen. Es kam dann vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung der Beteiligten eine Regelung dahin zustande, daß die Israeliten Neu-Ulms anerkennen, der Gemeinde Jchenhausen anzugehören, daß sie an diese 75 Prozent der jeweils von ihr zur Einhebung gelangenden Umlagen entrichten, mindestens aber die Sätze der Gemeinde Ulm, daß 50 Prozent des Betrages, den die Israeliten von Neu-Ulm nach den jeweiligen Sätzen der Gemeinde Ulm an Umlagen zu leisten haben würden, an die Gemeinde Ulm abgeführt werden und daß hierfür die Versorgung der Israeliten Neu-Ulms in religiöser und schulischer Beziehung mit Ausnahme der Benützung des Friedhofs seitens der Gemeinde Ulm gewährleistet wird. Die Israeliten von Neu-Ulm erhalten einen Vertreter in der Verwaltung der Kultusgemeinde Jchenhausen. Die Höhe des von den Israeliten Neu-Ulms an die Gemeinde Jchenhausen zu zahlenden Satzes der Gemeindeumlagen kann nach zwei Jahren auf Antrag der Beteiligten und des Verbandes neu festgesetzt werden. Die Verpflichtung zur Leistung der Umlagen an den Bayer. Landesverband wird durch' diese Abmachung nicht berührt. Die Anstellung des Rabbiner Dr. Neuwirth wurde von allen Gemeinden gebilligt, seine Eingruppierung nach Gruppe X beschlossen, wobei die Gemeinden mit Befriedigung davon Kenntnis nahmen, daß 40 Prozent kes Rabbinergehaltes vom Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden getragen werden. Ebenso wurde dankbar davon Kenntnis genommen, daß der V. B. I. G. die Anmeldung des Distriktsrabbiners zum Versorgungsverband dadurch ermöglicht hat, daß er die außerhalb Bayern zugebrachten Dienstjahre des Herrn Dr. Neuwirth von seinem 50. Lebensjahre an durch Nachzahlung an den Versorgungsverband nachversichert hat. Da die übrigen außerhalb Bayerns verbrachten Dienstjahre des Distriktsrabbiners nach den geltenden Bestimmungen für die Bemessung des Ruhegehaltes und der Hinterbliebenenbezüge ebenfalls ausscheiden, wurde beschlossen, weitere 10 Dienstjahre durch Nachzahlung an den Versorgungsverband versorgungsberechtigt zu gestalten. Der V.B. I. G. trägt zu der hierfür erforderlichen Nachzahlung von ca. JC 6000.— JC 3000.— bei und gewährt für die restlichen von den Gemeinden aufzubringenden JC 3000.— ein zinsloses Darlehen, das in 5 gleichmäßigen, am 1. Januar 1926 beginnenden jährlichen Teilzahlungen von JC 600.— von den Gemeinden zurückzuzahlen ist. Die Hinterbliebenenbezüge der Frau Rabbiner Dr. Kohn sind durch Anmeldung und entsprechende Nachzahlung beim Versorgungsoerband bereits geregelt. Das von den Gemeinden aufzubringende i/iu wird nach dem gleichen Schlüssel verteilt, der für die übrigen Leistungen des Distrikts aufgestellt wird. Die Gemeinde Memmingen, die aus dem Distrikt Jchenhausen ausgeschieden ist, hat sich an dem Ruhegehalt der Frau Dr. Kohn anteilmäßig zu beteiligen. Die von dem Distrikt aufzubringenden Mittel wurden auf die einzelnen Gemeinden verteilt, wie folgt: Jchenhausen 50% Nördlingen 20% Fischach 10% Buttenwiesen 7% Krumbach 6% Üttingen 6% Harburg 0,8% Wallerstein 0,2%. Einer aus dem Verband ausgetretenen Gemeinde wurde der Wiederanschluß an den Verband nahegelegt, da die dem Distrikt eingeräumten Vergünstigungen andernfalls auf sie nicht anzuwenden wären. Die anwesenden Vertreter der Gemeinde glaubten den alsbaldigen Wiedereintritt der Gemeinde in Aussicht stellen zu können. , , ,. , i .

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