Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 8 (10.9.1925)
- Article
- Aufgaben und Ziele der jüdischen Wohlfahrtspflege in Bayern
- Date
- 1925-09-10
- Page
- Seite 159 (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 8 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 159 nachgehen, wo sie nicht offenkundig ist und nicht davor zurückscheuen, Wohlfahrtsbedürfnisse zu schaffen, wo solche als vorhanden bisher vielleicht nicht angenommen wurden. So ergibt sich selbst für die kleinsten Gemeinden ein reiches und differenziertes Arbeitsgebiet, das den Rat und die Mithilfe einer berufsmäßig versorgten Stelle häufig wird in Anspruch nehmen müssen. Die Organisationen der Wohlfahrtspflege in den einzelnen Gemeinden, die in Fühlung treten sollen mit der Zentrale in München, werden je nach der Größe der Gemeinde verschieden gehalten werden müssen. Während man in den Landgemeinden an der bisherigen patriarchalischen Art der Wohlfahrtspflege wird festhalt'en können, mäh-, rend man in diesen Gemeinden sich damit begnügen kann, einen Vertrauensmann auszustellen, der alle sürsorgerische Tätigkeit überwacht und leitet und die Verbindung mit der Zentralstelle in München aufrecht erhält, wird man in den Mittelgemeinden schon an eine Zusammenfassung der bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen und -Vereine herantreten müssen und eine Zentrale schaffen, die die Erfassung aller Bedürftigen sicherstellt und die Doppelbeteilung der Hilfsbedürftigen verhindert. Großgemeinden wie München und Nürnberg werden dazu übergehen müssen, berufsmäßig versorgte Wohlfahrtsämter zu schaffen, die nicht nur die bestehenden Einrichtungen und Vereine der freien Liebestätigkeit zusammenfassen und nützen, sondern darüber hinaus die Lücken ausfüllen, die nun einmal bei den sich immer mehr zufällig ergebenden Gründungen der Wohlfahrtsvereine stets gegeben sein werden. Es wird die Aufgabe dieser Wohlfahrtsämter und Wohlfahrtsstellen sein, in ihren Gemeinden die bestehenden Einrichtungen zusammenzufassen und zu ergänzen, für Vertretung der jüdischen Wohlfahrtspflege in dem Wohlfahrtshauptausschuß der Stadt wie evtl, in ihren Bezirksausschüssen zu sorgen, mit den übrigen Vertretern der freien Wohlfahrtspflege in Fühlung zu kommen und auch die Verbindung mit der Zentrale des Landes und dadurch mit der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden in Berlin aufrecht zu erhalten. Zunächst das wesentliche, das ich für alle Wohlfahrtsstellen bayerischer Gemeinden als wichtigste und wie sich aus der bayerischen Gesetzgebung gezeigt hat, notwendigste Voraussetzung ansehe: die Wohlfahrtsstelle in der Gemeinde muß geschaffen werden durch die Kultusgemeinde selbst und sollte ein Organ der Kultusgemeinde sein. Dies schon deshalb, weil die Kultusgemeinde im Hauptwohlfahrtsausschuß nach den bayerischen Ausführungsbestimmungen zur Fürsorgepflichtverordnung durch den Rabbiner vertreten wird, wo ein solcher nicht vorhanden ist, durch ein abgeordnetes Mitglied der Kultusverwaltung. (Art. 7 der bayer. Ausführungsverordnung vom 12. 1. 25.) Aus diesem Grunde sollte in Großgemeinden ein sozialer Ausschuß bestellt werden, dem das Wohlfahrtsamt der Gemeinde unterstellt wird oder der mangels solchen Amtes mit den Vereinen und Einrichtungen der freien Liebestäligkeit in Fühlung steht und auf wohlfahrtspflegerischem Gebiet bestimmend mitzuwirken hätte. Wo die Größe der Gemeinde es gestattet, sollte einem derartigen sozialen Ausschuß ein sozialer Arbeitsausschuß beigegeben werden, der aus Mitgliedern des sozialen Ausschusses und aus den Vertretern der freien Liebestätigkeit zusammengesetzt, alle wichtigeren Fragen in kürzeren oder längeren Zeiträumen je nach Bedarf durchberaten sollte. Das Wohlfahrtsamt oder die Wohlfahrtsstelle hat nach den Weisungen dieser Ausschüsse zu handeln und ist damit ausführendes Organ der Gemeinde. Wo die Verhältnisse es erfordern, vor allem also in Großgemeinden, wird man dabei' mit freiwilligen Hilfskräften nicht auskommen, sondern sozial vorgeschulte berufsmäßige Kräfte verwenden müssen. Deren Aufgabe kann es nicht sein, die freie Liebestätigkeit auszuschalten oder auch nur zu schmälern, im Gegenteil sollen sie unter möglicher Verwertung der zur Verfügung stehenden Kräfte der freien Liebestätigkeit nur dort tätig werden, wo eine Ergänzung der freien Liebestätigkeit erforderlich erscheint. Je größer eine Gemeinde ist, desto mannigfacher und schwieriger werden die sozialen Probleme sein. Sie vereinfachen sich, je kleiner der Kreis der Fürsorgeträger und der Befürsorgten ist. Die Wohlfahrtszentralen der einzelnen Gemeinden können deshalb um so einfacher organisiert werden, je kleiner der Kreis der zu Befürsorgenden ist. So werden wir dazu kommen, daß in kleinen Gemeinden eine einzige Persönlichkeit, die häufig mit dem Vorsteheramt in der Gemeinde identisch sein wird, die Fragen der Wohlfahrt wird behandeln können. Allen diesen Organisationen muß aber gemeinsam sein der Wille, neben dem eigenen Aufgabenkreis, den sie selbständig und aus eigenem erfüllen können und sollen, nicht außer acht zu lassen, daß sie nur Glieder eines größeren Ganzen sind und daß sie sich der Zugehörigkeit zu der jüdischen Gesamtbevölkerung des Landes immer bewußt bleiben sollen. Die Aufgaben der Wohlfahrtspflege greifen häufig über den Rahmen der Gemeinde hinaus, sowohl im einzelnen Falle wie auch in Fragen allgemeiner Bedeutung. Auch eine Wechselwirkung zwischen Stadt und Land wird auf wohlfahrtspflegerischem Gebiet mehr und mehr zur gebieterischen Notwendigkeit. Die Wohlfahrtspflege der Städte wird Kost- oder Erholungsplätze auf dem Lande nicht entbehren können und wird hier ständig auf verständnisvolle Mithilfe der Landgemeinden rechnen müssen. Andererseits wird häufig in dringenden Notfällen die eigene Gemeinde allein nicht imstande sein, die bestehende Not zu lindern und wird an das größere Ganze sich um Hilfe wenden müssen. Die Unterbringung von Siechen und Kranken, von erwerbsunfähigen alten Leuten in Landesanstalten, Fürsorgeerziehung und Jugendwohlfahrt, Tuberkulosefürsorge und ähnliche Gebiete werden von der einzelnen Gemeinde nur schwer, in den meisten Fällen überhaupt nicht erfolgreich betreut werden können. Die Mittelstelle für dieses alles muß das Wohlfahrtsamt des Verbandes sein. Es muß die verschiedenen Notstände durch Ausnützung aller im Lande verfügbaren Kräfte möglichst wirksam zu bekämpfen in der Lage sein. Hierzu ist die Mitarbeit aller erforderlich. Wir schlagen daher vor, daß alle dem Verband angeschlossenen Gemeinden in ihrer Gemeinde eine gemeindliche Stelle schaffen, die die Wohlfahrtspflege innerhalb der Gemeinden in die Hand nimmt und die Fühlung mit dem Wohlfahrtsamt des Verbandes sucht. Großgemeinden sollen eigene mit der freien Wohlfahrtspflege ihrer Gemeinde verbundene Wohlfahrtsämter etwa nach dem Muster des Münchener Wohlfahrtsamtes gründen. Mittlere Gemeinden durch Fühlungnahme mit den Vereinen und Einrichtungen der freien Liebestätigkeit soziale Fürsorgestellen schaffen, die die gesamte Wohlfahrtspflege der Gemeinde zentralisieren. Kleingemeinden sollen Einzelpersönlichkeiten abstellen, die mit allen Maßnahmen auf wohlfahrtspflegerischem Gebiet vertraut, die Verbindung mit dem Wohlfahrtsamt des Verbandes Herstellen. Auf diese Weise würde, wobei der Eigenart der Verhältnisse in den Gemeinden in weitestem Maße Rechnung getragen werden kann, eine Organisation der Wohlfahrtspflege in Bayern geschaffen, die es ermöglichen würde, alle Aufgaben der Fürsorgeiätigkeit nach Möglichkeit zu erfüllen. In den Gemeinden würde dadurch erreicht, daß alle theoretischen und praktischen Erfahrungen der berufsmäßigen Wohlfahrtspflege den Gemeinden vermittelt und daß ihnen dort geholfen werden kann, wo eine Beseitigung des Notstandes nur außerhalb der Gemeinde zu erreichen ist. Im Lande würde ein Ausgleich der Kräfte herbeigeführt werden können, der allen Teilen zugute käme, und der Wohlfahrtspflege im Reich gegenüber würde den bayerischen Belangen diejenige Stellung eingeräumt, die sie im Rahmen des Ganzen beanspruchen müssen sowohl nach der aktiven wie nach der passiven Seite. Das Land würde sich an den Einrichtungen des Reichs in dem Ausmaße beteiligen, das sein Anteil an der gesamten jüdischen Bevölkerung erfordert, es würde aber auch andererseits nach seinem Verhältnis an den Wohltaten teilhaben, die nur die große Organisation der jüdischen Wohlfahrt ganz Deutschlands ermöglichen kann. Die Juden Bayerns sind im Zusammenschluß ihrer Gemeinden und in der Organisation ihrer Belange den übrigen deutschen Juden vorausgegangen. Mögen sie auch vorbildlich wirken auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege, in dem sie sich restlos und freudig zusammenschließen und zusammen hinter die Zentrale stellen, die aus der Not geboren, zum Segen geworden ist für die gesamte deutsche Judenheit und zu immer größerem Segen auch in der Zukunft zu wirken bestimmt ist.