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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-09-10 · 8 (10.9.1925) · p. Seite 158

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
8 (10.9.1925)
Article
Aufgaben und Ziele der jüdischen Wohlfahrtspflege in Bayern
Date
1925-09-10
Page
Seite 158 (sequence 2)
Language
German
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158 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 8 sammeln. Es bildeten sich die sogenannten Spitzenorganisationen der freien Wohlfahrtspflege, deren eine die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden in Berlin wurde. Die Zentralwohlsahrtsstelle der deutschen Juden bildete die Organisation und Vermittlungsstelle der gesamten jüdischen Wohlfahrtspflege. Auch sie versuchte wie die übrigen Spitzenorganisationen, ihre Einrichtungen auszubauen und durch Schaffung von Unterorganisationen in die Lage zu kommen, das vorhandene Material im Reich lückenlos zu erfassen. So trat sie mit der Anregung an den Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden heran, eine Zentralstelle jüdischer Wohlfahrtspflege in Bayern zu schaffen, da von einer solchen die Bedürfnisie im Lande besser erkannt werden mußten, als von dem entfernt liegenden Berlin aus und da außerdem der Verkehr mit den Gemeinden sowie mit den Wohlfahrtsanstalten und -Einrichtungen durch eine bayerische Mittelstelle größere Aussicht auf Erfolg versprach. Der Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden griff den Gedanken, der ihm von Berlin aus zuging, als eine der ersten Landesorganisationen auf und gründete das Wohlfahrtsamt des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden mit dem Sitz in München, das die Spitzenorganisation der jüdischen Wohlfahrtspflege in Bayern werden und als eine Art Landesorganisation der Reichsorganisation der Zentralwohlfahrtsstelle Berlin gegenüberstehen sollte. Die Gründung des Wohlfahrtsamtes Bayer. Israel. Gemeinden hätte, wenn sie nicht schon vollzogen gewesen wäre, wenige Zeit später in die Wege geleitet werden müssen, weil die Ministerien aus Grund der in Aussicht gestellten Reichs- und Landeszuschüsse und wegen der später noch zu erörternden in Aussicht genommenen Zusammenarbeit zwischen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege eine Zentrale auch der jüdischen Wohlfahrt voraussetzte, wenn die jüdischen Belange auf dem Gebiet des Wohlfahrtswesens im Lande Berücksichtigung finden sollten. Es ist sowohl vom Ministerium für soziale Fürsorge wie vom Ministerium des Innern als eine Selbstverständlichkeit betrachtet worden, daß, als man die großen Verbände der freien Wohlfahrtspflege zur Zusammenarbeit aufrief, auch eine Stelle vorhanden war, die die jüdische Wohlfahrt im Lande vertrat. Das Wohlfahrtsamt des Verbandes wurde sofort antragsgemäß vom Ministerium des Innern als lebenswichtige Spitzenorganisation durch Entschließung vom 4. 3. 1924 anerkannt und zu allen irgendwie in Frage stehenden Beratungen und Verteilungen zugezogen. Es hatten sich nach Analogie des Reichs Unterorganisationen der Reichsspitzenverbände für das Land konstituiert, so daß, als es notwendig wurde, eine Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Spitzenoerbände ins Leben treten konnte, die in ständiger gemeinschaftlicher Arbeit alle notwendigen Belange der freien Wohlfahrtspflege in Bayern vertrat. Die in Bayern anerkannten Spitzenorganisationen sind zur Zeit: 1. der katholische Caritasverband, 2. der evangelische Landesverein für innere Mission, 3. das Wohlfahrtsamt des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden, 4. der Zentralwohlsahrtsausschuß der christlichen Arbeiterschaft, 5. der Landesverein vom Roten Kreuz, 6. der Verein Arbeiterwohlfahrt. Es sind noch Verhandlungen im Gange, die auch die paritätische Wohlfahrtspflege in den Kreis der Spitzenorganisationen einbeziehen sollen, Verhandlungen, die deshalb nicht zu Ende geführt werden konnten, weil die paritätische Wohlfahrt in Bayern aus den Frauenvereinen hervorgegangen, einer anderen Organisation angehört, als der die paritätische Wohlfahrtspflege im Reich vertretende Verband, der in Bayern so gut wie keine Gefolgschaft hat, so daß erst Einigungsverhandlungen zwischen diesen beiden Verbänden abgewartet werden müssen, um nicht im Lande gegen einen Reichsverband Stellung nehmen zu müssen. Die Spitzenorganisationen, ursprünglich im wesentlichen geschaffen, um eine sachgemäße Verteilung der Reichszuschüsse und der Auslandsspenden vornehmen zu können, hat heute die Ausgabe, die Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und privater Wohlfahrtspflege wie sie ß 5 der Fürsorgepflichtverordnung vom 13. 2. 24. verlangt, in die Wege zu leiten und durchzuführen und die Beziehungen zwischen der Regierung und der freien Wohlfahrtspflege herzustellen. Sie sind überdies diejenigen Stellen, die noch für alle Organisationen der freien Wohlfahrtspflege gehört werden und die auch um Mitwirkung sowohl bei der Gesetzgebung wie auch bei Verwaltungsmaßnahmen angegangen werden. Wenn schon hiernach das Wohlfahrtsamt des Verbandes seine Existenzberechtigung erwiesen hat, so noch mehr durch seine Vermittlertätigkeit, die es gegenüber der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden in Berlin ausübt. Die Reichszuschüsse und die Auslandsspenden fließen allerdings nicht mehr. Mit zunehmender wirtschaftlicher Erstarkung müssen sich die deutschen Juden zusammen mit ihrer Umwelt wieder auf sich selbst stellen und auch die Fürsorge für die Armen und in Not Befindlichen wieder selbst übernehmen. Vielfach lassen sich die wohlfahrtspflegerischen Belange des Landes nicht loslösen aus der allgemeinen Wohlfahrtspflege der Juden im Reich. Es gibt viele Ausgaben, für die die jüdische Bevölkerung in Bayern zu klein und zu wenig tragfähig ist und die nur in dem weiteren Rahmen des Reiches erfüllt werden können. Sowohl die Bedürfnisse im Lande dem Reich gegenüber zu vertreten, wie auch die hiernach notwendig werdende Beisteuer für die allgemeinen Belange zu sichern, war das Wohlfahrtsamt des Verbandes die gegebene und berufene Stelle. Je geringer seine Aufgabe als Verteilungsstelle der von außen zuströmenden Zuschüsse und Spenden wurde, desto stärker mußte es sich auf diesem eben genannten Gebiet betätigen. Als Teil des Ganzen galt es die jüdische Wohlfahrtspflege der gesamten deutschen Judenheit einzusügen und dem Lande die Errungenschaft modernen Wohlfahrtswesens zu sichern. Statistische Erhebungen und Umfragen schafften den notwendigen Ausgleich zwischen den einzelnen Ländern und ihren Organisationen. Die wissenschaftlich durchgebildete Leitung der Zentralwohlfahrtsstelle in Berlin wurde mehr und mehr genützt und die Erfahrungen im Lande der Zentrale zur Verwertung und Verarbeitung zugeleitet. Ist so nach zwei Seiten hin die Tätigkeit des Wohlfahrtsamtes des Verbandes auf dem besten Wege, ein unentbehrlicher Faktor der jüdischen Wohlfahrtspflege in Bayern zu werden, so liegt seine dritte Aufgabe, die Organisation der Wohlfahrtspflege im Lande durchzuführen, noch in den Anfängen. Es muß seine Aufgabe sein, durch Schaffung von Unterorgani-. sationen in den einzelnen Distrikten und Gemeinden ein lückenloses Netz über das ganze Land zu spannen, durch das alle hilfsbedürftigen Glaubensgenossen restlos erfaßt und den Grundsätzen moderner Wohlfahrtspflege entsprechend befürsorgt werden können. Dies ist bisher zwar dadurch versucht worden, daß das Wohlfahrtsamt des Verbandes mit allen Gemeinden in Fühlung trat und dort wo es notwendig wurde auch im großen und ganzen auf eine willige und selbstverständliche Mitarbeit traf; zu einer wirklichen organisatorischen Durchbildung des Wohlfahrtswesens fand sich jedoch bisher noch nicht die Gelegenheit. Es existiert bisher nur eine einzige Stelle in Bayern, die in einer uns als Ziel vorschwebenden Zusammenarbeit mit dem Wohlfahrtsamt des Verbandes ihre Aufgaben zu erfüllen sucht, das ist das Wohlfahrtsamt der Israelitischen Kultusgemeinde München, dem diese Zusammenarbeit schon aus räumlichen Gründen natürlich sehr leicht sind. Daneben sind, allerdings auf einer anderen Grundlage aufgebaut, die Wohlfahrtsstellen der Gemeinden Nürnberg und Würzburg zu nennen, die eine Zusammenfassung der vorhandenen Kräfte darstellen. Es ist anzustreben, daß auch in allen übrigen Gemeinden des Landes Mittelpunkte geschaffen werden, die mit dem Wohlfahrtsamt des Verbandes zusammenarbeitend, dieses unterstützen und von ihm Rat und Hilfe annehmen. Die Organisation der Wohlfahrtspflege in den einzelnen Gemeinden wird sich nun verschieden gestalten müssen, je nachdem es sich um eine Großgemeinde, um eine Mittelgemeinde oder um eine Landgemeinde handelt. Die Aufgaben, die die jüdische Wohlfahrtspflege in den einzelnen Gemeinden ganz allgemein hat, sind: ' 1. Die Erfassung der Hilfsbedürftigen und die möglichste Beseitigung ihrer Notstände. 2. Die Beschaffung der hierzu erforderlichen Mittel unter möglichster Ausnützung der hierfür zur Verfügung stehenden Einrichtungen der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Von diesem zuletzt genannten Hilfsmittel ist bisher von uns Juden viel zu wenig Gebrauch gemacht worden. Es wird dies in Zukunft durch die Zusammenarbeit der freien und öffentlichen Wohlfahrtspflege viel leichter und viel reibungsloser möglich sein als bisher. Die gemeindlichen Wohlfahrtsstellen sollen sich aber nicht nur begnügen, die offenkundig werdende Not in ihren Gemeinden zu bekämpfen und zu beheben, sondern sie müssen gerade in einer Zeit, die soviel verschämte Armut im Gefolge hat, der Not auch dort

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