Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 5 (6.6.1925)
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Bayern
- Date
- 1925-06-06
- Page
- Seite 81 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 5 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 81 Nachdem man schon 1799 den L e i b z o l l für die Juden etwas erleichtert hatte, wurde er im Jahre 1808 für ganz Bayern fallen gelassen. Damit war das größte Brandmal der Juden abgeschafft. Während in Preußen schon 1812 die Erhebung der Juden zu Staatsbürgern erfolgte, gelangte in den süddeutschen Staaten mit Ausnahme von Baden die endgültige Emanzipation erst im Gefolge der Revolution zur Durchführung. In Bayern erhielten die Juden nach den stürmischen Landtagsverhandlungen von 1849/50 die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte wie die Christen zugesprochen. Die Geschichte der Juden in Bayern bis zu ihrer Emanzipation ist also, wie ich eingangs schon erwähnt habe, eine lange Leidensgeschichte. Nicht genug Achtung und Verehrung können wir haben für jene Männer, die trotz der tiefsten sozialen Erniedrigung die ihnen erfuhr, in dem rastlosen Kampf um ihren Aufstieg zu einem menschenwürdigeren Leben nie versagten. Möchten wir nie vergessen, daß unsere jetzige gehobenere Stellung im Staate nicht uns, sondern eben jenen Märtyrern des Mittelalters und der beginnenden Neuzeit zu verdanken ist. „Was Du ererbt von Deinen Vätern Haft Erwirb es, um es zu besitzen." Soll man hebräisch lernen? In einer Schrift unserer alten Weisen wird uns erzählt (im Midrasch Tanchuma zum 2. Buch Moses): „Auf ihren Wanderzügen durch die Wüste trugen unsere Väter zwei hölzerne Schreine mit sich; in dem einen befanden sich die Gebeine Josephs, in dem andern die Bundestafeln. Die Völker stellten die Frage, was bedeuten diese Schreine? Israel antwortete: in dem einen ruht ein Totes, in dem andern ein ewig Lebendes. Doch wie kommt es, daß ein Totes neben einem Lebenden dahin zieht? war die Gegenfrage. Hierauf entgegnete Israel, baß wir ohne die Wege des Toten nicht im Besitze des ewig Lebendest wären." Diese Worte bergen eine inhaltsreiche Lehre in sich; sie mahnen uns das lebendige Gotteswort mit der Sprache, welche man so gerne die tote Sprache nennt, in sich aufzunehmen. In alten Zeiten, wie nicht minder in den heutigen, hat man beliebt, die hebräische Sprache, die Sprache, in welcher uns die Offenbarung am Sinai wie nicht minder alle unsere Gesetze und Lehren kund getan wurden, als tote Sprache zu bezeichnen. Man ging sogar ist jüdischen Kreisen so weit, dieselbe von best Gotteshäusern, von den Schulen fern zu halten; man glaubte die schönen Psalmen, die herrlichen Mahnungen unserer Propheten, die poesievollen Worte unserer Dichter und Sänger in sogenannte lebendige Sprachen umstellen zu sollen, um nur dem Zeitgeifte gerecht zu werden. In wenigen Religionsftunden hat man die Jugend mit dem hebräischen Alphabet vertraut gemacht und ihr für einige Gebete und einige Kapitel aus der heiligen Schrift Verständnis beizubringen versucht; hierdurch glaubte man für diese Sprache genügend geleistet zu haben. Die toten Sprachen, lateinisch und griechisch, werden und wurden gelehrt, um der Jugend Verständnis für die schönen Werke in diesen Sprachen, welche ja doch auch nur in der Originalsprache so richtig erfaßt werden können, beizubringen. Die Bibel und die zahlreichen Werke hebräischer Philosophen und Dichter, welche ja erst recht nur in der Sprache, in welcher sie niedergeschrieben wurden, zu verstehen sind, hat man der Jugend vorenthalten; die Gesänge von Gabirol, Iehuda Ha Levy usw., die geistvolle Poesie, die in dem Hohen Liede, in Koheleth u. s. f. in so herrlicher Weise ausgeprägt ist, wurde und wird in so unzulänglichen Übersetzungen der jungen Generation vor Augen geführt. Niemand kann wünschen, daß man die Anforderungen, welche die Schule und das Leben an die Heranwachsenden stellt, durch bas Erlernen des Hebräischen verkürzt, allein es gibt immer noch so viel Zeit, um dieser Sprache einen Platz zu gewähren. Es ist ja seit einiger Zeit die Wahrnehmung zu machen, daß sich Einflüsse geltend machen, welche die Kreise, welche sich bisher zu dem Studium des Hebräischen ablehnend verhalten haben, dafür empfänglicher zeigen. Möchten diese Bestrebungen nicht erlahmen und die herrlichen Werke unserer Literatur in der Ursprache, in welcher sie entstanden, auch gelesen und verstanden werden. Amitai. ver Antisemit §rttsch durch Urteil des Landgerichts Leipzig der lalmudkälfchung übertührt. In allest völkischen Zeitungen kündigte seinerzeit der bekannte Antisemit Fritsch die Auslobung von 10 000 M für den Nachweis an, daß eine ber in seinen Schriften wiedergegebenen Stellen aus dem Talmud und Schulchan Aruch nicht sinngetreu übersetzt sei. Am 11. Mai 1922 erhielt Herr Fritsch einen eingeschriebenen Brief von Dr. Ludwig Holländer, Direktor des Zentralvereins, in dem nachgewiesen wurde, daß zunächst drei verschiedene von Fritschs Schriften wiedergegebene Zitate aus jüdischen Lehrbüchern nicht sinngetreu übersetzt seien. Auf Grund dieses Nachweises forderte Dr. Holländer von Fritsch die Zahlung d-er von ihm ausgesetzten Summe. Nach langwierigem Rechtsstreit hat nunmehr das Landgericht Leipzig, 6. Zivilkammer in der Besetzung Du Cheöne, Sohm, Kuhn durch rechtskräftiges Urteil vom 16. 12. 24 Fritsch zur Zahlung der ausgesetzten Summe von 10 000 Jl, sowie zu den Kosten des Rechtsstreits verurteilt und damit Fritsch als der Talmudfälschung überführt erachtet. Nachstehend bringen wir die Gründe des Urteils, welche wir der Z. V.-Zeitung entnehmen. Die Urteilsbegründung. Die vom Beklagten öffentlich bekanntgemachte Erklärung stellt sich als Auslobung dar. Gemäß § 657 BGB. ifi also der Beklagte verpflichtet, die zugesagte Belohnung an den Kläger zu entrichten, sofern dieser ihm nachgewiesen hat, daß eine der in den Schriften