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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-05-09 · 4 (9.5.1925) · p. Seite 60

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
4 (9.5.1925)
Article
Die neuerliche Agitation gegen das jüdisch-rituelle Schlachtverfahren
Date
1925-05-09
Page
Seite 60 (sequence 2)
Language
German
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60 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 4 stens ebenso humane Tötungsart als die übrigen zu betrachten ist und absolut nicht den Charakter einer tierquälerischen Handlung an sich trägt, andererseits aber sehr wichtige Vorteile vor den übrigen Schlachtmethoden voraus hat." Als im Jahre 1907 — also 14 Jahre später — eine neuerliche heftige Agitation gegen das rituelle Schlachtverfahren einsetzte, hat sich unsere Gemeinde mit der neuerlichen Anfrage an die beiden Gutachter des Jahres 1893, an die Herren I. Magin und F. Moelter, gewendet, ob die beiden Herren auf Grund der Entwicklung der letzten 14 Jahre nach wie vor zu ihrem Gutachten stehen. Hierauf erhielt die Kultuögemeinde von den Herren Magin und Moelter die nachfolgende Antwort: „Wir erklären hiemit ausdrücklich, daß wir in der Schächtfrage auch heute noch den gleichen Standpunkt einnehmen, den wir 'in unserem ausführlichen Gutachten vom Dezember 1893 vertreten haben. Wir sind insbesondere trotz der vielfach empfohlenen neuen Betäubungsapparate, welche bei unseren Versuchen nicht immer einwandfrei funktionierten, noch heute der Überzeugung, daß das Schächten als eine mindestens ebenso humane Tötungsart wie die sonst üblichen Schlachtmethoden zu erachten ist und daß dasselbe absolut nicht den Charakter einer tierquälerischen Handlung an sich trägt." Unterm 10. Januar 1908 erstattete uns auf unsere Anfrage Herr Geheimrat Dr. v. Voit, Professor der Physiologie an der Tierärztlichen Hochschule München folgendes Gutachten: „Die mir vorliegenden zum Teil eingehenden und auf experimenteller Grundlage von maßgebender Seite abgegebenen Gutachten über das Schächten bezeugen, daß dieses Schlachtverfahren eine hygienisch sehr zweckmäßige und für das Tier möglichst schonende Art des Tötens darstellt. Das ist auch meine Meinung. Durch das Durchschneiden der größeren Halsgefäße wird in folge der eintretenden Gehirnanämie in wenigen Sekunden Be wußtlosigkeit, somit auch Schmerzlosigkeit des Tieres erreicht zumal wenn die Schnittführung mit scharfem Instrumente vor kundiger Hand geschieht. Das Schächten begünstigt das Aus bluten der Weichteile und trägt so zur Haltbarkeit des Fleische, bei. Auch die Vorbereitungen zum Schächten lassen sich so aus führen, daß ein Einwand dagegen nicht erhoben werden kann Ob freilich die nötige Sorgfalt allerorts beobachtet wird, ent zieht sich meiner Kenntnis." Am 7. März 1908 erhielt die Kultusgemeinde von Herrn Obermedizinalrat Prof. Dr. von Bollinger, Vorstand des patho logischen Instituts der Universität München, die nachstehend gutachtliche Äußerung: „In voller Übereinstimmung mit dem Gutachten zahreiche- Sachverständiger — Vertreter der Physiologie und Pathologie der Tierheilkunde — geht die gutachtliche Äußerung des Unter zeichneten dahin, daß das rituelle Schächten der Schlachttier bei sachkundiger und richtiger Ausführung den Anforderunger des Tierschutzes entsprechend keine Tierquälerei darstellt und de» sonstigen Methoden der Tötung der Schlachttiere als gleichbe rechtigt durchaus an die Seite gestellt werden kann." Am 23. Juni 1908 äußerte sich der Vorstand des hygienischer» Instituts der Universität München, Geheimrat Professor Dr Max von Gruber, wie folgt: „Die Durchschneidung der großen Blutgefäße und Nerven des Halses führt einen raschen und schmerzlosen Tod herbei. Ich vermag daher in dem rituellen Schächten keineswegs eine Tierquälerei zu erblicken." Am 1. Juli 1908 erhielten wir von dem Vorstand der anatomischen Abteilung der tierärztlichen Hochschule in München, Professor Dr. Anton Stoß, folgendes Gutachten: „Ich hccke die im hiesigen Schlachthausausgeführten Schächtversuche verfolgt und bin zu der Überzeugung gekommen, daß das Schächten eine rasche, sicher zum Ziele führende Tötungsart ist und eine Tierquälerei nicht genannt werden kann." Bedarf es in München und in Bayern gegenüber diesen Äußerungen allererster Autoritäten, deren Namen eine Zierde der deutschen Wissenschaft bildeten, bez. bilden, noch weiterer gutachtlicher Äußerungen? Wenn ja, so kann eine weitere gedruckte Gutachtensammlung von einigen hundert Fachmännern (Tierärzten, Schlachthofdirektoren usw.) zugunsten des Schächtens jederzeit vorgelegt werden. Wir möchten des weiteren auf die wiederholten Behandlungen der Materie im bayerischen Landtag und vor allem im Reichstag Hinweisen, insbesondere auf die Debatten in der Reichstagssitzung vom 12. 1. 1911 betreffend Änderung des Strafgesetzbuches § 145b> Tierquälerei (Vivisektion, Schächten). Die erdrückende Mehrheit des Reichstages hat damals den von der Regierung vorgeschlagenen Abänderungsvorschlag zur Tierschutzgesetzgebung angenommen, aber gemäß dem Antrag Gröber ein Amendement beigefügt des Wortlauts, daß landesrechtliche Bestimmungen, welche in die rituellen Vorschriften einer Religionsgesellschaft über das Schlachten von Tieren eingreifen, unzulässig sind. Wir verweisen ferner auf die Tatsache, daß in dem einzigen deutschen Bundesstaat, in welchem das Schächten auf antisemitisches Drängen einige Jahre verboten war, im Königreich Sachsen, dieses Verbot auf Grund der von der Sächsischen Regierung eingeholten Gutachten der Universität Leipzig und der Tierarzneischule Dresden wieder aufgehoben wurde. Was speziell Bayern betrifft, so liegen die einschlägigen Verhandlungen im bayerischen Landtag allerdings schon fast 30 Jahre zurück. Ihre Bedeutung für die Beurteilung der Schächtfrage besteht jedoch auch für unsere Zeit fort. Der damalige Referent des bayerischen Landtags, der katholische Pfarrer Dr. Friedrich Frank, hat es verstanden, alle einschlägigen religiösen, tierschützlerischen und technischen Gesichtspunkte auf Grund mehrmaliger persönlicher Eindrücke im Schlacht- und Viehhof in einer Broschüre: „Die Schächtfrage vor der Bayerischen Volksvertretung" zusammenzufassen, die auch nur auszugsweise und in gedrängtester Kürze hier wiederzugeben viel zu weit führen würde. Nur die Schlußsätze dieser Broschüre mögen hier Platz finden: ' ■; i' i „Die wissenschaftliche Untersuchung der Schächtfrage hat somit — was die Semiten wohl kaum geahnt, die Antisemiten aber gewiß nicht gewünscht haben — die Veranlassung gegeben, daß Moses, der schon in manchen anderen Fragen eine unerwartete Rechtfertigung gefunden hat, auch in der Schächtfrage eine glänzende Rechtfertigung erlangen wird. Die wissenschaftlichen Untersuchungen werden es mit immer größerer Klarheit als eine unwiderlegbare Tatsache feftftellen, daß Moses auch in seinen Schlachtvorschriften und Speisegeboten dem Tierschutz und der Hygiene in einer Weise Rechnung getragen hat, daß er damit seiner Zeit um Jahrtausende vorangeeilt ist." Nicht unerwähnt darf im übrigen bleiben, daß gerade diese letztere Broschüre den größten Gelehrten, den München mit Stolz

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