Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 4 (9.5.1925)
- Article
- Zur Geschichte der Juden in Bayern
- Date
- 1925-05-09
- Page
- Seite 57 (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 4 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 57 rechtliche Besserstellung auf alle mit „kurfürstlichen Pässen und Toleranzen versehenen Juden"?") Ebenso wurde die Bestimmung, daß Juden keine Forderungen an Christen wieder an Christen zedieren dürsten, für privilegierte Juden außer Kraft gesetzt?") Denn man mußte den Juden gestatten, mit christlichen Einwohnern in geschäftliche Verbindungen zu treten, da man ja die Vermögensbildüng der Juden aus finanzpolitischen Gründen fördern wollte. Daher brachte man auch die Wechselfähigkeit der Juden auf ein höheres Niveau. Die Juden waren also in ihrer sozialen Stellung am Anfang des 18; Jahrhunderts zu den untersten Schichten der Bevölkerung zu zählen. Insbesondere für die nichtpriviletzierten Juden trat während des 18. Jahrhunderts noch keine wesentliche Besserstellung gegenüber früheren Zeiten ein. Den Juden waren als „personae viles" die öffentlichen Ämter unzugänglich?^) So konnten sie nicht als Vormund fungieren, da dieses Amt mit einer „gewissen Dignität" verknüpft war?") Da sie wie die Henker und Schinder als mit der „levi macula" behaftete Menscheü angesehen wurden, waren sie vom Heeresdienst ausgeschlossen?") Ebenso war den Juden der Zugang zu dm öffentlichen Bädern versagt, deren Benutzung sonst nur noch den Aussätzigen verboten war. Die Hofjuden nahmen eine angesehenere Stellung ein als die übrigen Juden. Schon die Ernennung zum Hofagmten bedeutete eine ehrenvolle Würdigung seiner Verdienste. Eine ^solche Auszeichnung ist niemals einem Schinder oder Henker zuteil geworden. Ferner kamen ja die privilegierten Juden schon in Anbetracht ihrer Geschäfte mit den höchsten Stellen in Berührung, ja sogar der Zutritt zum Hofe mußte ihnen gewährt werden. Diese gehobenere soziale Stellung der Hofjuden trat schon dadurch nach außen hervor, daß die Privileaiertm vom Tragen des Iudenabzeichens befreit waren?H Die Bebörden waren ferner angewiesen, dem Hofjuden auf seinen Geschäftsreisen „beförderlich an die Hand zu gehen und nichts widriges zu gestatten, sondern selben jedesmal zu schützen und zu schirmen". Auch wurde dem Hofjuden das Tragen von Waffen gestattet, was den übrigen Juden strengstens untersagt war?") Immerhin konnten die Holluden im 18. Jahrhundert noch nickt das erreicken. was uns als Selbstverständlichkeit ersckeint nämlich die soziale Gleichstellung mit den christlichen Untertanen. Galt ja die Aufnahme des Juden Emanuel Mayer als Kammeragent am Hofe Carl Theodors als aanz besondere Auszeichnung. Ebenso vereinzelt stebt die Tatsache dar. daß man einem Hoffaktoren im Jahre 1782 eine jährliche Pension von 200 ft. gewährte. Die Hofkammer äußert sich noch 1787 sehr erstaunt darüber, daß einem gewissen Amschel Levi auf dessen Ansuchen wie einem andern der Rechtsweg ungesperrt sei. Für den später geadelten pfälrisch-bayerllchen Hoffaktor Isaac Wertheimer war es eine ganz besondere Auszeichnung, daß er das auf dem Schloßvlatz in Bayreuth stehende Haus kaufen und bewohnen durfte. Freilich wurde er ausdrücklich verpflichtet, daß er ja keinem Juden darin Unterkunft gewährte und, daß er den Platz von „schnurr- und betteljuden frei halte". 29) Kreittmayer: a. a. O. p. IV. e. 1. 8 14. 39) Kreittmayer: a. a. O. p. IV. c. 1. § 14. 31) Kreittmayer: a. a. O. p. V. o. 20. § 3. 32) Kreittmayer: a. a. O. p. I. e. 7. § 3. 33) Kreittmayer: a. a. O. p. V. e. 21. 8 2. 31) Priebatsch: a. a. O. p. 573. 3S) Priebatsch: a. a. O. p. 579. Immerhin war man gegen Ende des Jahrhunderts noch immer besorgt, daß die Juden öffentliches Ärgernis erregen konnten. Nur ungern gestattete man eS gegen Bezahlung von jährlich 500 fl. in die Armenkasse, daß die Münchner Judengemeinde das Laubhüttenfeft feierte. 60 Jahre vorher hatte der Hoffaktor Noe noch ein dringendes Ansuchen zu machen. Er erhielt die Erlaubnis, doch mußte die Feier „dergeftalten und in der Stille" vor sich gehen, „daß es sine exercitio publico" geschehe. Damals galt diese Konzession noch als eine besondere Ehre und Auszeichnung des Hofjuden Noe. Wir sehen also, daß die soziale Stellung der Hoftuden sich jeweils nach der Intensität der finanziellen Beziehungen der einzelnen Juden zum Kurhaus oder dessen ausführenden, staatlichen Organen richtete. Diese Beziehungen waren zweierlei Natur: die Juden traten als Kreditoren des Staates auf und als Heereslieferanten. Von den Juden, die als Finanzquelle des bayer. Staates fungierten, sind vor allem die Juden No-e Samuel Jssac und Wolf Wertheimer im wahrsten Sinn des Wortes zu bezeichnen. Sie standen in innigster Verbindung mit dem Kurbaus und beftiedigten hauptsächlich dessen persönliche Bedürfnisse durch ihre erzwungenen Hilfeleistungen?") Werner S o m b a r t hat in seinem bekannten Buch „Die Juden und das Wirtschaftsleben" die Entstehuna des modernen Staates indirekt auf die Juden zurückqeführt. indem er sagt: ..Wenn ich von einem Anteil an der Begründung des modernen Staates svreche, io denke ich nicht sowohl an die unmittelbare Wirksamkeit der Juden als staatsmännische Organisatoren, als vielmehr an eine mehr indirekte Mitwirkung an dem großen, staatsbildenden Drmeß der letzten Jahrhunderte. Ich denke daran, daß sie es vor allen waren, die dem werdenden Staate die materiellen Mittel rur Verfügung stellten, mit deren Hille er sich erhalten und weiterentwickeln konnte, daß sie aus zwiefache Welle das Fundamentum strikten. auf dem alles moderne Staatsniesen ruht: die Armee. Auf zwiefache Welle: durch deren Versorgung mit Wallen. Monturen und Lebensmitteln im Krieae und durch Beschaffung der notwendigen Geldbeträge. die natürlich nickt nur für Heereszwecke, sondern auck zur Deckung des Hof- und Staatsbedarfs Verwendung fanden. Mit anderen Worten: Ich erblicke in den Juden, namentlich während des 16. 17. und 18. Jahrhunderts, die einflußreichsten HeereSlieferanten und die leistungsfähigsten Geldq-eber der Fürsten und glaube diesem Umstand eine überragende Bedeutung für den Entwicklungsgang des modernen Staates zumessen zu sollen." Diele von Sombart in keiner Weise durch empirische Tatsachen bewiesene Tbele aab den Anstoß zu einer wirtschaft.- bistorischen Abhandlung: Paul Sundbeimer. Die jüdische Hochfinanz und der bäuerische Staat im 18. Jahrhundert (erschienen im Finan-archiv. herausg. v. Schanz 1924.) Auf Grund streng wissenschaftlicher, objektiver Untersuchungen kommt Sundheimer zu dem Ergebnis, daß die bayr. Juden erst zu Beginn der 20iger Jahre des 18. Jahrhunderts bedeutungsvoll in die Erscheinung traten, also zu einer Zeit in der der kapitalistische Staat schon entstanden war. (Fortsetzung folgt.) 39) Sundheimer: a. a. ö. p. 2. Bd. p. 1.