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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1925-02-27 · 1 (27.2.1925) · p. Seite 8

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
1 (1925)
Issue
1 (27.2.1925)
Article
Der Verband bayerischer israelitischer Kultusgemeinden
Date
1925-02-27
Page
Seite 8 (sequence 2)
Language
German
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8 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 1 ein vorübergehender, schwacher Notbehelf! — nicht zu äußern vermochte, hat in dem Verband bayerischer israelitischer Kultusgemeinden seinen konkreten Ausdruck gefimden. Der altjüdische Verpflichtungssatz: „kol jisroel ’arebim seh boseh", daß in Israel jeder für den anderen in der Erfüllung der religiösen Pflichten mitverantwortlich ist, daß alle mitzusorgen haben, auf daß jeder einzelne seinen religiösen Pflichten leben kann, hat in Bayerns jüdischer Gesamtheit durch die Gründung des Verbands seine erfreuliche Anerkennung gefunden. Wir möchten dies die ideale Grundlage des Verbands nennen. Denn es ist gar nicht zu bezweifeln, daß, wenn in der Tat der Verband dieser heiligen Erwägung seine Entstehung verdankt, andrerseits wiederum die Begründung des Verbands mächttg und energisch den Geist der Verantwortlichkeit gegenüber der Gesamtheit gestärkt hat. Aber auch in einer anderen Richtung wirkt der Idealismus des Verbands auf feine einzelnen Mitglieder, auf die Gesamtheit der Juden Bayerns. Der Verband hat sich hohe Ziele gesteckt, er ruft die einzelnen auf zur Mitarbeit zur Erreichung dieser Ziele, er bleibt nicht an Einzelheiten haften, er erweitert den Horizont seiner jüdischen Zeitgenossen in Bayern, durch seine Fürsorge für die Bildung der Jugend und durch die Teilnahme an den Sorgen und Aufgaben der großen jüdischen Gesamtheit. Wenn die Gründe für die Bildung von Gemeinden in Israel nach dem Religionsgefetz doppelter Natur find, nämlich einmal, die gegenseitige Aneiferung und Ermunterung in der Durchführung der durch das Gotteswort gestellten Aufgaben und in der Erfüllung der durch die Religion begründeten Pflichten und weiterhin in der gemeinsamen Erstellung aller Institute, die zur Erfüllung der religiösen Aufgaben unerläßlich sind, so darf man sich mit gutem Gewissen sagen, daß der Verband ganz und gar im Sinne der Lösung dieser beiden Aufgaben bislang gewirkt hat. Wie wir schon ausführten, liegt in der Tätigkeit des Verbands eine Aufmunterung, ja man kann sagen, eine Aufrüttelung der Gemeinden und der einzelnen, ihrer yeiligen Aufgaben eingedenk zu sein. Die Lauen und Lässigen werden aufgemuntert, ihre Gewissen werden geschärft, ihr Verantwortlichkeitsgefühl geweckt. Vielleicht liegt diese Tätigkeit des Verbandes nicht jedermann ohne weiteres vor Augen. Sicher aber ist es; daß die Tätigkeit des Verbandes nach der zweiten Seite, nach der Seite der Erstellung der zum religiösen Leben notwendigen Institutionen, sich jedem ohne weiteres aufdrängt, der nicht absichtlich blind sein will. Die Verwüstungen des Krieges und des Umsturzes erreichten in unserem Vaterland den Höhepunkt durch die Periode der Geldentwertung. infolge des Ruhrkampfes. Wenn schon in der Vorkriegszeit die kleinen Gemeinden und vielfach die Mittelgemeinden ihren Haushall nicht balancieren konnten, wenn trotz der beschämend geringen Entlohnung der Lehrer schon viele Kleingemeinden einen Beamten anzustellen nicht vermochten, wenn eine allgemeine Lehrerflucht einsetzte, die im Krieg und nach dem Krieg geradezu katastrophalen Umfang annahm, so fragen wir, welche Verwüstung und Zerstörung sich wohl in den letzten vier bis fünf Jahren im bayerischen Judentum herausgestellt hätte, wenn nicht der Verband trotz seiner Jugend und trotz seiner zuerst noch sehr schwachen finanziellen Macht energisch -eingesprungen wäre, um zu helfen, das köstliche, heilige Erbe des Judentums durch die seit Menschengedenken schwerste Zeit hindurchzurasfen. Der Verband hatte den Mut in dieser schweren Zeit, wenn die gegebenen Mittel nicht ausreichten, durch Aufnahme von Anleihen zu helfen. Alle diejenigen, die im Verband, fei es in Rat oder Tagung Mitarbeiten, wissen es, daß nur der Umsicht und der Hingabe der für ihre hohe Aufgabe begeisterten Führerschaft des Verbands es zu verdanken ist, daß unzählige Lehrerfamilien in dieser Zeit nicht ein Opfer der traurigen Lage geworden sind. Man darf es mit gutem Gewissen als eine geschichtlich feststehende Tatsache buchen, daß der Verband das große Unrecht der Gesamtheit des bayerischen Judentums gegenüber seinen Beamten, den Rabbinern sowohl, wie besonders auch den Lehrern, gut gemacht hat. Wie überall im Leben sehen wir auch hier, daß materielle und ideelle Wirkungen vielfach ineinander übergreifen, sich in paralleler Auswirkung ergehen. Die materielle Hebung der Lehrer durch den Verband hat auch das Ansehen und die Würde des Lehrerstandes mächtig gehoben. Ein Beamter, der sich eine schlechte, unwürdige Entlohnung gefallen lassen muß, hat in den Augen seiner Arbeitgeber, trotzdem diese an dem unwürdigen Zustand schuld sind, kein wirkliches Prestige. Nur der Beamte in einer gesicherten, von dem Wohlwollen und der Willkür der einzelnen in der Gemeinde unabhängigen Stellung genießt Ansehen und Geltung. Die Fürsorge des Verbands für die Gemeinden und vor allem für die Lehrer hat wieder einen Anreiz für junge Leute zur Ergreifung des Berufs eines Lehrers und Kultusbeamten geschaffen. Wir können also feststellen, daß der Verband den Zusammenbruch der Klein- und Mittelgemeinden verhindert, daß er der Lehrerflucht ein Ende gesetzt und das vollständige Verschwinden eines jüdischen Lehrerstandes hintangehalten hat. Gerade durch das letztere Verdienst ist der Verband zu einem Wohltäter der Gesamtheit des bayrischen Judentums und darüber hinaus auch des deutschen Judentums geworden. Das Interesse der Klein- und Mittelgemeinden an dem Verband ist also ein sehr fühlbar materielles und wir könnten uns nicht denken, daß es notwendig fein sollte, diese Teile des bayrischen Judentums für den Verband und seinen Bestand noch besonders zu erwähnen. Im wohlverstandenen eigenen Interesse müßten die Klein- und Mittelgemeinden für das Fortbestehen und Erstarken des Verbands besorgt sein und sie müßten ihre Dankbarkeit dem Verband gegenüber dadurch ganz besonders zum Ausdruck bringen, daß sie selber in Opfersreudigkeit ihrer Pflicht gegenüber ihren Beamten sich erinnern und nicht in eine Gedankenrichtung verfallen, als ob sie durch den Verband jeder Leistung und Verpflichtung überhoben seien. Wir wissen, daß nach dieser Richtung sehr berechtigte Klagen vorliegen. Aber auch die Gemeinden der Großstädte und der größeren Mittelstädte, die der materiellen Unterstützung des Verbands nicht bedürfen, sollten dem Verband dankbar sein, daß er sie zur Erfiillung ihrer Verantwortlichkeitspflicht gegenüber der Gesamtheit aufgerufen hat. Die Großgemeinden haben von jeher ihren Mitgliederbestand aus den Land- und Mittelgemeinden ergänzt. Es liegt in ihrem eigenen Interesse, daß nicht etwa die Glaubensgenossen draußen in Ermangelung eines Beamten, eines Lehrers vor allem, verkümmern, daß nicht minderwertige Elemente, die unter Umständen eine Belastung für die Gesamtheit sein könnten, zu ihnen einwandern. Und es ist eine Pflicht der' Dankbarkeit, daß die in die Großstädte Verzogenen sich noch um das Wohl und den Bestand ihrer Heimatgemeinden kümmern, deren Gemeindeleben durch ihren Wegzug in Erschütterung geraten ist. Es ist vielleicht die glücklichste Organisation des Verbands, daß das ihm zuerkannte Besteuerungsrecht gegenüber seinen Mitgliedsgemeinden und deren Zugehörigen einen durchaus demokratischen Charakter trägt, daß jeder einzelne Jude in Bayern

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