Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1937
- Date
- 1937-01-01
- Page
- Seite 37 (sequence 44)
- Language
- German
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Auflage 37 111♦ Auflage. Unter Auflage (modus) versteht man die an eine freigebige Vermögenszuwendung geknüpfte Vorschrift eines bestimmten Verhaltens154. Im Gegensatz zum römischen Recht, in dem die Auflage bei Schenkungen und letztwilligen Zu- Wendungen eine große Rolle spielt155, kommen im Talmud und in der Dezisorenliteratur derartige Bestimmungen nur in ganz geringer Zahl vor. 1. Eine Schenkung mit einer Auflage (donatio sub modo) wird nämlich im talmudischen Recht wie ein Rechtsgeschäft mit einer rückwirkenden Resolutivbed. behandelt, wobei die dazu erforderliche Form der Bed. angewandt werden muß. Danach tritt bei jeder donatio sub modo die Rechtsgültigkeit der Schenkung sofort ein. Wird die Bed. nicht erfüllt, so hat der Beschenkte den Fruchtgenuß samt dem Sehenkungsobjekte zurückzuerstatten156. Ist die Bed. ungültig, so bleibt die Schenkung dennoch rechtlich bestehen157. Eine Eigentümliehkeit des talmudischen Rechts ist es ferner, daß hier die donatio sub modo auch dann schon eine Schenkung genannt wird, wenn das Schenkungsobjekt voll und ganz in noch so kurzer Frist dem Schenker infolge der gestellten Bed. zurückgegeben werden muß (158(מתנה על מבת להחזיר). 2. Viel näher dem Wesen der Auflage im römischen Recht sind dagegen die Bestimmungen des talmudischen Rechts in bezug auf die Anordnungen bei letztwilligen Verfügungen. Als oberstes Prinzip gilt hier der tannaitische Grundsatz, daß es eine moralische Pflicht sei, die Worte des Dahingeschiedenen zu erfüllen159. Wird daher eine Auflage nicht freiwillig ausgeführt, so kann sie auch durch das Gericht erzwungen 154 Vgl. Rabel, a. a. O., § 116. 155 Ygl. Dernburg, a. a. O., I, § 115; III, § 84. 156 Maim. Zechijah ID, § 6; ders. Nedarim VH, § 16, s. RDBZ. das.; Tur H. M. Kap. 241, § 12; Beth Josef a. a. O., Kap. 207, GL 17/18; Caro, H. M. Kap. 241, §§ 5, 9, 11; Isserles a. a. O. Kap. 241, § 7; Ba. Hag. a. a. O., Kap. 241, § 6, Anm. 60. 157 Tur H. M. Kap. 241, § 14; Caro, H. M. Kap. 241, § 12; vgl. auch Maim. Zechijah III, § 13. 158 Vgl. B. B. 137b; Qid. 6b; Sukka 41b; Maim. Zechijah BI, § 9; Caro, R. M. Kap. 241, § 6. 15« Oft. 14J,.מנוה לקיים דברי המת; Maim. Zechijah IV, § 5; Caro, H. M. Kap• 252, § 2, s. Ba. Hag. das., Anm. 3; vgl. auch Tos. zu B. B. 149a, s. v. *יק und Tos• Ket. 70a, s. v. «ה•