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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1937-01-01 · 1937 · p. Seite 22

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1937
Date
1937-01-01
Page
Seite 22 (sequence 29)
Language
German
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IRI
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Nachum Wahrmann angewandt66. So z. B. wenn ein Lewir der Jebamah die Halisah erteilt unter der Bedingung, daß sie ihm dafür 200 Zuz geben soll, so gilt die Halisah, auch wenn die Bedingung nicht erfüllt wird67. Denn die Halisah duldet keine Bedingung, da sie nicht durch einen Vertreter vollzogen werden kann68. Jedoch wird dieser Grundsatz im allgemeinen von den meisten Dezisoren abgelehnt69. Nur R. Hanan’el, R. Nissim und R. 5Ascher wollen ihn überall angewandt wissen70, während der Tut ihn bloß auf das Eherecht beschränkt71. In allen Fällen, in denen eine Bedingung ihrer Form oder ihres Inhalts wegen den Erfordernissen des Gesetzes nicht entspricht, gilt der Satz: ״Die Bedingung ist nichtig und das Rechtsgeschäft wirksam“ (72תנאי!:בטל ומעשה קיים). b) Die Bedingungsform: מעכשיו אם oder מהיום אם♦ Die zweite Form der Bedingung lautet: ״von jetzt ab, wenn . . . .“ (* מעכשיו אם) oder ״von heute an, wenn . . . .“ מהיום אם)• Diese Form, die tannaitischen Ursprungs ist73, unterscheidet sich von der ersten zunächst dadurch, 1. daß hierbei die Erfüllung der Bedingung rückwirkend ist (׳(למפרע d. h. nach Eintritt der Bedingung wird das Geschäft von der Zeit des Geschäftsabschlusses als gültig betrachtet (ex tune), und der Empfänger ist von dieser Zeit ab Eigentümer des Vertragsobjektes, so daß Gewinn und Verlust ihm zufallen. Ebenso können die Kontrahenten in der Zwischenzeit bis zur Erfüllung oder Nichterfüllung der Bedingung weder vom Geschäft zurücktreten noch irgendwelche 66 T. Qid., III, 8, ed. Z., S. 339, Zeile 19 f.; כלל אמר ר׳ שמעון בן אלע׳: כל תנאי שאפשר לעשות בה ובשלוחה והתנה עמה תנאו קיים, וכל [תנאי - הב׳ הגר״א] שאי אפשר לעשות אלא בגופה והחנה עמה, תנאו בטל, vgl. auch מנחת בכורים und מצפה שמואל in T. ed. Wilna zur Stelle das.; Ket., 74a und Tos. das. sv. תנאי• 67 Jebamoth, 106a; Caro, 'E. H. Kap. 169, § 50. 68 S. Raschi zu Jebamoth, a. a. O. oben und Hag־. Maim. zu Jibbum, IV, § 24, Anm. 30. 69 Vgl Kes. Mi. zu *Ischuth VI, § 1. 70 RN. zu ’Alfasi QkL, ffl, § 650; R. 'Ascher zu Git., VII (75a, b), § 9. 71 Tut, ,E. H. Kap. 38 (ed. Königsberg, Bl. 57b, Zeile 4), s. aber Denschah zur Stelle das. und vgl. Derischah zu Tür, H. M., Kap. 241, § 11; s. auch Beth Schemü’el zu Caro, ,E. H. Kap. 38, Gl. 2. 72 Maim. Ischuth VI, § 2; Tur, H. M., Kap. 241, § 11; Caro, ’E. H., Kap. 38, § 2. 73 M. Git., VH 3, 8; T. Git, VII, 4, ed. Z., S. 330.

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