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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1929-01-01 · 1929 · page 100

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1929
Date
1929-01-01
Page
– (sequence 100)
Language
German
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§ 4• Die Feiertagsgesetze• A. Bestimmungen über die Feiertagsruhe. Selbstredend sind die Feiertage Philons die jüdischen; des Gegensatzes zwischen jüdischer und heidnischer Art des Feiems ist er sich durchaus bewußt. Aber für seine Redeweise ist freilich bezeichnend, daß er SpL. III183 meint, man müsse eine Straftat danach beurteilen, ob sie an einem Feiertag begangen sei oder an einem Wochentag oder an einem der Unglückstage des griechischen Kalenders, äno<ppddez jjpipat, die im jüdischen keine völlige Analogie haben, zumal Philon von den einigermaßen vergleichbaren Tagen, den geschichtlichen Fasttagen, keine Kenntnis verrät. Welche der außerordentlich zahlreichen Festtagsbestimmungen, die der Bibel nicht zu entnehmen sind, in Palästina aber üblich waren, hat Philon gekannt? Nach Migr. Abr. 91 ist am Sabbat verboten: Feueranzünden, landwirtschaftliche Arbeit,!,asttragen, Klagen und Richten, Zurückverlangen von Depositen und Darlehen. In das Verbot des Feueranzündens Ex 353 schlossen die Palästiner aller Richtungen, soweit wir wissen, auch das des Anzündens von Licht ein; in dieser Auffassung hat die — auch für die Diaspora schon zu Philons Zeit bezeugte1, von ihm aber nicht erwähnte — Sitte des Anzündens der Sabbatlichter unmittelbar vor Beginn des Ruhetages vermutlich ihren Grund2; ob Philon diese weitere Auslegung anerkennt, können wir nicht wissen; die Begründung des Verbotes SpL. II 65 mit Hilfe der Bedeutung des Feuers insbesondere für die Handwerke läßt daran zweifeln. Ebensowenig ist seinen Worten zu entnehmen, ob er (mit den Pharisäern) nur das Anzünden oder (mit den Saddukäern3) auch 1 Sen. Ep. 95, 47. 2 Finkelstein, Harvard Theological Review 1929, 202. 3 Geiger, Nachgelassene Schriften III 287 ff.; Finkelstein 201. 7

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