Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1926 (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 98)
- Language
- German
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…/2720904-2721043--097-2726713- Visual Library
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Was in diesem merkwürdigen Dokument beansprucht wtirde, war zunächst Freiheit innerhalb deB wirtschaftlichen und politischen Lebens der Staatsgeineinschaft, in die sie, die Juden, hineingestellt waren. Neben die Forderungen, für die sie nun über ein Jahrhundert unter Bedrückung und Verfolgung zähe gekämpft haben, das freie Wohnrecht, die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Betätigung ohne hemmende Fesseln, tritt das kühne Verlangen nach einer eignen Jurisdiction und der Zulassung zu den Ehrenämtern der Bürgermeister, Bathmannen und Geschworenen innerhalb der Gemeinschaft, in der sie leben und deren Lasten sie gleich den andern Bürgern willig mittragen. Alle Forderungen klingen aus in der Sehnsucht nach Gewissensfreiheit1). Hatten Glaubenshaß und blinder kirchlicher Eifer die Juden in den Augen der Menschen, mit denen sie Tür an Tür lebten, zu Parias gemacht, bei denen schon Handlangerdienste zu leisten Gefahr für Leib und Seele brachte, so findet nun die Sehnsucht Worte nach der wahren Erkenntnis ihres menschlichen Wertes. Der Grundgedanke»־ der Altranstädtischen Convention ist nach ihrer Auffassung der, daß alle ״Beligionsinstrumenta die erwünschte jedes Menschens Gewissensfreiheit zu verkündigen und zu lösen aufgerichtet“ worden sind, als wahre ״pacta pacis.“ Wenn die Ausübung auch ihrer Beligion nicht mehr an beengende Vorschriften geknüpft sein wird, wird die Umwelt ״das Gesetz Moysis“ in seinem hohen religiösen Wert erkennen. Es wird das Verständnis dafür erwachsen, daß, wie das persönliche Gewissen eines jeden Menschen ״unvermeidliche Hausuhr“ ist, auch das Gewissen einer Gesamtheit mit gleicher Unumstößjlichkeit fordern kann, an altererbter Tradition festzuhalten. Aus der Sehnsucht nach Freiheit heraus erwächst hier der Begriff des wahren Bechts, der Anerkennung des Menschen als Persönlichkeit und der Wertung einer Gemeinschaft in ihrer ף Die freie Ausübung ihrer Religion wurde von den Juden seit langem ersehnt. Seidel a. a. O. (Br. Stadt-A. D 84,1), S. 536 verzeichnet verschiedene an das O. A. von den Juden wegen freier Religionsübung gerichtete Eingaben, und zwar 18. Mai 1696 (L. ad R. et P. f. 227); 21 Juli 1696 (ibd. f. 245); desgl. wegen der Liss. Juden auf des Grafen Lessynsky Schreiben 6. Aug. 1696 (ibd. f. 254); desgl. 28. Dez. 1696 (f. 314); 5. Juli 1697 (f, 68); 1. Febr. 1698 (f. 157). Die oben erwähnte Bittschr. fordert auch die Erlaubnis zur Errichtung von Synagogen, die man den Juden unter Berufung auf das kanonische Recht vielfach erschwerte. (Berndt a. a. O., S. 20). 6*