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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1927-01-01 · 1926 (1927) · page 18

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1926 (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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i 14^-v -i 1< > ״■! W Das Schicksal der schlesischen Juden ־wurde an dem Tage besiegelt, an dem Ferdinand I. beschloß, in seinem Königreich Böhmen und in den incorporierten Ländern die Juden nicht ferner zu dulden1). Mit einem Federstrich wurden den Juden alle während der Jahrhunderte von ihnen erworbenen Keehte genommen. Ferdinand sagte alle früher an die Juden irgend eines Landes erteilten Geleitsbriefe auf. Den Ständen aller Länder verkündete er, daß die Juden binnen Jahresfrist das Land verlassen müßten2). Kurz nach dem erfolgten Edikt forderte Ferdinand auch die schlesischen Fürsten und Stände auf, die Vertreibung der Juden aus Ober- und Nieder Schlesien durchzuführen3). Kein einziger Jude seines Eeiches sollte von der Verbannung verschont bleiben. Weder in Böhmen selbst noch in den andern einverleibten Ländern wurde jedoch mit dem Austreibungserlaß Ernst gemacht. Die Stände des Markgraftums Mähren widersetzten sich sogar offen und beharrlich dem königlichen Willen4). Nur bei den Fürsten und Ständen Schlesiens fand die Kunde von einer endgültigen Verdrängung aller Juden aus den böhmischen Ländern und den Erbfürstentümern freudige Aufnahme5). In Böhmen wurden nicht viele von der Vertreibung betroffen. Die böhmischen Juden verstanden es zunächst, einen Aufschub nach dem andern zu erlangen und konnten das hnen drohende Unglück schließlich ganz abwenden. Die 1J Wien, 27. Aug. 1557, Bondy-Dworsky: Zur Geschichte der Juden in Böhmen, Mähren und Schlesien, Bd. I, S. 421, Nr. 582; vgl. Brann: Geschichte der Juden in Schlesien, S. 179. 2) Bondy-Dworsky a. a. O., S. 423, Nr. 583. 3) Nürnberg, 11. Febr. 1558, Br. Stadt-A: Hs. A 45,3 f. 213a, siehe Literatur bei Brann a. a. O., S. 180, Anm. 1. *) Bondy-Dworsky a. a. O., S. 425, Nr. 584. s) Br. Stadt-A: A 45,3 f. 219b. Die F. u. St. bitten die Majestät, ״in Ihrem Vorhaben allergenedigist forttzufarren, sonderlich dieweil der . . . Teil derselben Juden in Ihro Maytt. erbfürstenthumbern wenig, oder fast keiner vunder etzlichen Herrn Fürsten vnd Stenden sess vnd wonnhafft sein.“ 1*

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