Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1912 (1913)
- Date
- 1913-01-01
- Page
- – (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2720904-2721013--22-2725757- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
23 erhebt, ein Gott, der die Welt in Gerechtigkeit richtet. Die Könige, Fürsten und Grafen, die das Brot des Elends gegessen hatten, lebten sich allgemach in die Anschauung ein, in Bonaparte die Zuchtrute des göttlichen Zornes für ihre Spott- und Zweifelsucht zu sehen, und erfüllten sich zur Busse für ihre Missetaten mit ängstlicher kirchlicher Gläubigkeit und Frömmigkeit. Die politische Ausgeburt dieser bussfertigen Schwärmerei war der am 26. September 1815 in Paris vom Kaiser von Oesterreich, dem König von Preussen und dem Kaiser aller Reussen geschlossene ״heilige Bund“, dessen oberstes Prinzip die Geltendmachung des Christentums in allen staatlichen Beziehungen war, und dessen Grundsätze Jahrzehnte lang von bestimmendem Einfluss auf die öffentlichen Angelegenheiten in den Hauptländern Europas blieben1). Den preussischen Juden brachte er auf Schritt und Tritt Beschränkung der erworbenenen und endlose Hinausschiebung der ihnen feierlich zugesagten Rechte. Denn die ihnen im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt verliehene Freiheit musste, nachdem die Förderung des Christentums als das höchste Prinzip der öffentliehen Wohlfahrt erklärt worden war, durchaus darauf beschränkt werden, dass sie mit der Aufrechterhaltung dieses Prinzips verträglich war oder gar ihm direkt oder indirekt zur Stütze diente2). Hierin liegt der Schlüssel zum Verständnis der Art und Weise, wie nach dem Wiener Frieden das Edikt vom 11. März 1812 in wichtigen Bestimmungen abgeändert und eingeschränkt worden ist. Jetzt versteht man, warum von nun an die von Humboldt in seiner Denkschrift vorgeschlagenen Massregeln als Richtlinien für die Behandlung der jüdischen Angelegenheiten wieder aufgenommen und bis zur Gegenwart rücksichtslos und unbeirrt festgehalten worden sind, ohne dass dabei seine gleichzeitige Forderung einer sofortigen und völligen Gleichstellung zur Wahrheit gemacht zu werden brauchte. Als wichtiges Mittel zur Erreichung des neuen Staatsgedankens erwies sich dabei immer vom neuen, die richtig abgemessene Lüftung des Druckes der Juden, ״indem man sie den *) Vgl. Lamp recht, Deutsche Geschichte IX, S. 492 ff. Kalis ch a. a.0.118 ff. Desselben die ״Judenfrage in ihrer wahren Bedeutung für Preussen“, S. 266 ff. 2) Der Minister v. Schuckmann äusserte sich unterm 4. Mai 1816 ausdrücklich wie folgt: ״Soll der bekannt gemachte christliche Traktat der hohen Alliierten mit den darin ausgesprochenen christlichen Regierungs-Grundsätzen wirklich praktische Folgen haben, so liegen solche Bestimmungen [die nämlich die den Juden bereits gewährten Rechte einschränken] offenbar in demselben“ (I. Freund, I, 234, II, 475).