Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1907
- Date
- 1907-01-01
- Page
- – (sequence 47)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2720904-2721003--46-2725335- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
149 christlicher Heiligthümer1) durchschwirrten in den nächsten Jahren die Luft. Gewalttätigkeiten scheinen nicht vorgefallen zu sein2). Aber bald verliessen die Juden die Stadt oder mussten sie verlassen. Nach einer Nachricht sollen sie 1492 ausgetrieben worden sein3). So viel steht fest, dass 1495 zum letzten Mal Glatzer Juden4) in den Urkunden und Acten erwähnt wurden. Aus den anderen Landschaften und Städten Schlesiens ist nur noch wenig nachzutragen. Erfreulich ist keine einzige der uns erhaltenen Nachrichten. Im Mai 1514 geben die Herzoge Johann (IV, 22) und Karl (XIII, 21) die Erlaubniss, die Juden aus Frankenstein gänzlich auszutreiben5 *), nachdem ihnen schon 1508 das Bethaus zerstört worden war0). Die wirkliche Austreibung scheint allerdings erst einige Jahrzehnte später erfolgt zu sein. Selbst in einigen Städten Oberschlesiens wurde ihnen das Heimathsrecht nicht mehr gegönnt. Am 16. October 1500 verwies Herzog Johann Corvin von Troppau auf Bitten der Bürger die Juden aus dieser Stadt7), und am 29. Mai 1523 gestattete Herzog Kasimir von *) Nach einer handschriftlichen Aufzeichnung in einer Haugwitz*sehen Handschrift habe eine Magd beim Abendmahl eine Hostie, um sie den Juden zu überbringen, in ihrem Aermel versteckt und auf einer Gasse verloren. Als dann eine vorüberziehende Schweineheerde niederknieend die Hostie anbetete, sei die Unthat entdeckt worden. Das Heiligthum sei in die Kirche zurückgebracht worden. Die mit glühenden Zangen gezwickte Verbrecherin aber hätte die gewünschten Geständnisse gemacht (Vierteljahrsschrift für Gesch. u. Heimathskunde der Graf־ schaft Glatz III, S. 368. Vgl. Aelurius, Glaciographia, S. 405). 2) Selbst ihr Grundbesitz wurde ihnen nicht genommen. Es scheint, dass sie ihn bei ihrem Abzug an Bürger verkauft haben. Ich stelle hier die wenigen Notizen über jüdischen Grundbesitz und Besitzwechsel aus dieser ganzen Zeit zusammen. Am 29. Mai 1472 weist ein Jude den rechtmässigen Besitz eines Hauses auf der Judengasse vor dem Rathe nach (Reg. u. Urkunden II, 327). Im Jahre 1473 einigte sich der Jude Isaak (Anh. S. LXVI, Nr. 7) mit dem Rathe über das Geschoss von seinem Hause (a. a. O. S. 331). Die Juden David und Meyhr (Anh. S. LXV, Nr. 3; S. LXVI, Nr. 13) kaufen ein Haus am Thumberg am Freitag vor Joh. 1493. In demselben Jahre verkaufte Mennel (Anh. S. LXVI, Nr. 14) sein Haus an den Juden Samuel (Anh. S. LXVI, Nr. 15.) (Reg. u. Urkunden H, 456. Vgl. auch oben S. 29, Anm. 4). 3) Reg. u. Urk II, 452 mit Fragezeichen hinter der Jahreszahl. Koglers Chroniken, S. 450. 4) Im Jahre 1495 quittieren David (Anh. S. LXV, Nr. 3) und eine Jüdin über die Bezahlung eines Hauses am Thumberge (Reg. u. Urkunden II, 470). 5) Or.-Urk. vom 1. u. 13. Mai 1514 im Frankensteiner Rathsarchiv. ö) Sommersberg I, S. 216. Worbs, S. 419. Bergemann, Löwenberg, S. 603. Vgl. oben S. 27. 30. 7) Urk.-Abschr. im Privilegienbuch der Stadt Troppau, Nr. 106, imTroppauer