Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1896
- Date
- 1896-01-01
- Page
- – (sequence 31)
- Language
- German
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27 ־^- Frankenstein1), Kreuzburg2) und Pitschen3) (1414), Oels4) (1417), Beuthen O.-S.5) (1421), Krossen6) (1439) und Poln. Wartenberg7) (nach 1444) nieder. Ein Zwang, in gewissen Stadtgegenden neben einander zu wohnen, wurde von den weltlichen Behörden nicht ausgeübt, obwohl ihn die Kirche für dringend nothwendig hielt und bereit war, ihn durch die Anwendung kirchlicher Zuchtmittel gewaltsam durchzuführen8). Die Schweidnitzer Statuten vom Jahre 1295, die den christlichen Nachbaren verpflichten, dem Juden auf sein Geschrei zu Hülfe zu eilen9), nahmen vielmehr als die Regel offenbar den Zustand an, dass die Juden nach Belieben mitten unter den Christen Wohnung nahmen, und auch in Breslau, wo diese Bestimmung nicht zum Gesetz erhoben war, erwarben und besassen die Juden noch im letzten Drittel des vierzehnten Jahrhunderts Grundstücke in verschiedenen T heilen der Stadt, ohne dass Jemand daran Anstoss nahm10). Nichtsdestoweniger wählten sie bald aus freien Stücken entsprechend den Gewohnheiten und Anschauungen des Mittelalters, nach welchen Leute gemeinsamen Glaubens und Berufes und gemeinsamer Herkunft gern und freiwillig neben einander wohnten, mit Vorliebe zur eignen Stärkung 1) Schönwälder, 111,394. 2) Schirrmacher, Urkundenhuch der Stadt Liegnitz, S. 298 3) Schirrmacher a a. 0. 4) Vgl. Häusler S. 296 241. — Hebr. א־לזא (Steinsehn. C. B., p. 3101, Nr 78. Benj. 753 ת). 5) Lustig, Gesch. d. Stadt Myslowitz, S. 315 nach Böhme, diplom. Beitr. I, 72. Die Nachricht ist von Kopfstein, Gesch. der Synagogen- Gern, in Beuthen 0/S., (Beuthen 0 S., 1891) nicht berücksichtigt. 6) Sommer, Chronik von Liegnitz I 582, 584 7) Gomolcken, polnisch Wartenberg, S. 11, 36. Ob seine Angabe richtig ist, muss dahin gestellt bleiben Ygl. Kurts, Denkwürdigkeiten aus der Geschichte der Stadt und Standesherrschaft Wartenberg, S. 22. 8) oben S. 11. 9) § 36. 10) Zu den Belegen Oelsners (S. 62) hier noch einige aus den Schöffenbüchern: 1356, Freitag nach Math, erwirbt Abraham Jode ein Gebude, das do stet ob dem erbe hinder Tylen Teschener zu nest (Stadtarchiv G i, 1 fol. 323 b); 1358, Samstag nach Lucie: Schulim und Wilczke Joden übertragen dem Lorencze von strelitz ein Erbe, das zwischen desselben Lorenz und Hans Rymers Erbe liegt (G. 1, 2 fol. 48 a); 1360, Freitag nach Lude wird an Paul rymer der czwey Juden erbe hinder H. Czebols erbe übertragen (fol. 116 a.); 1368, Freitag nach Jacobi überträgt Herr Symon dem Juden Andres ein Grundstück ״auf dem Sande“. Letzterer verpfändet es gegen einen Zins weiter und behält sich das Rückkaufsrecht vor (das. fol. 420).