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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1892-01-01 · 1892 · page 3

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1892
Date
1892-01-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720987--02-2724289
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k ■«■‘£*3*י ׳׳*־• n*y^u. -'9b ' ■ . T &.־*־*, ' יזונ1נ1 I. Das Sikarikon-Gesetz.*) Von Prof. Dr. H. Graetz sei. And. Die Möglichkeit, dem hier zu behandelnden Thema eine halbverständliche Titelüberschrift zu geben, welche für den Aufmerksamen mindestens einen Anhaltspunkt bieten könnte, verdankt es der glücklichen Auslegung eines alten Interpreten. Diesem Interpreten erschien nämlich der Text für dieses Thema, der zwar historische und juristische Bedeutung durchschimmem lässt, nichts desto weniger eben so dunkel und verworren, wie er allen denen erscheint, welche sich bis auf den heutigen Tag damit befasst haben. Mit einem glücklichen Griff hat er die Verworrenheit zum Theil gelöst und das Verständniss des ganzen erleichtert. Die Grundquelle ist nämlich von Anfang bis zu Ende unverständlich und räthselhaft. Man erkennt wohl darin die Relation von einem im Nothstande erlassenen Gesetz, um ungerechte Eingriffe in Privatgrundbesitz zu mildern. Man erkennt auch im Hintergründe die historische Veranlassung zu diesem Gesetze, nämlich das unerbittliche ״vae victis“ der Römer. Aber um so auffallender ist es, dass die Römer in dieser Relation nicht mit einer Silbe genannt werden. Die Gewaltmenschen, welche sich in den Besitz fremder Feldstücke gesetzt und zur Abwehr dieses genannte Gesetz veranlasst haben, werden durchweg als Sikarier bezeichnet, und von ihnen hat das Gesetz den Namen Sikarikon erhalten. Aber die Sikarier, denen ihre kurzen Dolche (sica) rden Namen gegeben haben, weil sie bei grossen Volksversamm- [*) Der heimgegangene Verfasser hat die vorliegende Abhandlung im vorigen Sommer in der Absicht, sie dem laufenden Jahresbericht vorangehen zu lassen, niederge-;schrieben, und später ihre Reinschrift etwa bis zur Hälfte noch einmal genau durchgesehen. Die Vollendung der Durchsicht und die Ausführung des Schlussgedankens hatte er sich offenbar für die Zeit nach der Rückkehr von seiner Ferienreise Vorbehalten. Da ihn bekanntlich vor der Heimkehr plötzlich der Tod ereilte, ist die Arbeit, der nur das letzte Glied in der Kette der Beweisführung fehlt, leider ein Bruchstück geblieben. Unter solchen Umständen beschränkte sich die Thätigkeit des Herausgebers darauf, die hie und da noch nicht eingetragenen Citate [in eckigen Klammem} hinzuzufügen.! v

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