Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1882
- Date
- 1882-01-01
- Page
- – (sequence 38)
- Language
- German
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34 auf Grund seines Zeugnisses den Versöhnungstag an diesem Tage nochmals zu feiern, antwortete er: ich habe aus dem Munde des Gerichtshofes das ״Geheiligt“ nicht gehört. Er war nämlich an dem Orte, wo der Gerichtshof seine Sitzungen hielt, nicht anwesend gewesen, während doch nach der soeben mitgetheilten Norm die Boten für Tischri erst nach Abschluss der gesammten *Verhandlung abreisen dürften. Hieraus ergiebt sich zugleich, dass es nicht zweier Boten bedurfte, sondern dass schon ein Einziger, selbst ohne weitere Legitimation, genügte. Als Beleg hierfür wird mitgetheilt t): Ulla kam einst und berichtete, dass der Monat Elul für vollzählig erklärt worden sei. Ein anderes Mal2) kam Ulla und bezeichnete den Tag, an welchem in Jerusalem der neue Monat geheiligt wurde. Hierzu bemerkte R. KLahana, dass nicht nur einem Manne wie Ulla hierbei Glauben geschenkt werde, sondern dass einem Jeden eine solche Nachricht geglaubt werde, weil die Menschen eine Aussage, deren Wahrheit von Jedermann geprüft werden könne, nicht zu erfinden wagen. So wird denn auch ganz allgemein die Norm ausgesprochen: Wenn ein ganz Unbekannter irgend woher kommt und aüssagt, der Gerichtshof habe den neuen Monat [an einem näher bezeichneten Tage] geheiligt, so wird ihm ohne Weiteres Glauben geschenkt. Aber auch zwischen den Monaten Nissan und Tischri fand bezüglich des Termins der Abreise der Boten noch ein kleiner Unterschied statt. Wenn beispielsweise die Heiligung des Monats Nissan am 29. Adar in der Abenddämmerung noch ausgesprochen wurde, so gingen die Boten noch an demselben Abend ab. Geschah aber die Heiligung des Monats Tischri am 29. Elul in der Abenddämmerung, sö durften die Zeugen des Neujahrs wegen erst am Abend nach dem 1. Tischri Weggehen. Ferner wird aus Leviticus 23, 4 die Bestimmung hergeleitet2) dass die Neumondszeugen, aber nicht die Neumondsboten, den Sabbat durch die Reise verletzen durften. Da nun die Boten für den Nissan im günstigsten Falle bereits am Abend nach dem 29. Adar ihre Reise antreten durften, während sie für den Tischri unter gleichen Verhältnissen erst am Abend nach dem ersten Tischri Weggehen durften, so hatten sie für den Nissan zwei ganze ג) Rösch haschana 20 a. 2) Rösch haschana 21 b. jerus. Talmud Roscli haschana 1,10.