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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1880-01-01 · 1880 · page 29

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1880
Date
1880-01-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
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25 Doch war diese allerdings auf ein begrenztes Gebiet und im Wesentliehen auf Nordfrankreich und Deutschland beschränkt, weshalb denn auch sehr belesene und in gewisser Hinsicht gleichstrebende Schrifterklärer in Spanien keinerlei Kunde von dem Vorhandensein jenes Commentars zeigen1). Später erlosch selbst in Deutschland jede unmittelbare Kenntniss dieser Arbeit2). — Die Vernichtung der Exemplare war aber eine so durchgreifende, dass eben nur diejenige Handschrift, welche die Breslauer Seminarbibliothek besitzt, derselben entgangen zu sein scheint, schliesslich aufs neue nur durch die Fürsorge der Curatoren des jüdisch ־ theologischen Seminars3) in Breslau vor sicherem Untergange bewahrt. Sehen wir nun zu, welchen Zustand sie bei näherer Betrachtung darbietet. 1. Die gerettete Handschrift zeigt in ihrer trümmerhaften Beschaffenheit den zerstörenden Einfluss, dem gerade die besten Geisteserzeugnisse vor der Wirksamkeit der Buchdruckerkunst und sorgfältig verwalteter Bibliotheken durch fleissige und eifrige Benutzung ausgesetzt waren. Im Anfänge und am Ende verstümmelt, bildet sie im Uebrigen nicht ein ursprüngliches Ganze, sondern ist aus vier einander unzulänglich ergänzenden Bestandtheilen ungleicher Handschriften zusammengesetzt4). a) Der erste und zugleich umfangreichste Bestandtheil, der eigentliche Grundstock und Kern der zusammengesetzten Hand- ב) Nachmanides (ר־מב״ן) giebt Erklärungen, ohne zu ahnen, dass RSBM dieselben längst in seinem Commentar niedergelegt hat, zu 1. Mos. 26, 32, vgl. mit RSBM zu V. 25; Beide zu I. Mos. 37, 24; 2. Mos. 2, 6; 3. Mos. 19, 16. 26; — Nachman. zu 4. Mos. 1, 45 vgl. mit RSBM zu V. 2; zu 4 כבלע. Mos. 4, 20 weiss N. nur IßN Esra für eine Erklärung zu nennen, die auch RSBM giebt; zu 4. Mos. 20, I hätte N. seinen Einwurf gegen Raschi bei RSBM beseitigt finden können oder er musste auch gegen diesen Einwendungen erheben. Offenbar also war ihm der Pent.- Commentar des RSBM unbekannt. 2) IsSERLEiN (ZüNZ, Z. G. 105 unten) im 15. Ihdt. weiss von der Erklärung des RSBM zu 5. Mos. 20, 19 nur durch das grosse Buch der Gesetze, Verbot 229, des R. Moseh aus Coucy. 3) Insbesondere des verewigten Curators L. Milch, der im Jahre 1863 die un* scheinbare und doch so werthvolle Handschrift im Hause des Commerzien-Rath Fränckelsehen Nachlass-Bureau’s, und zwar in einer Bodenkammer unter werthlosen alten Büchern entdeckte und der Seminar - Bibliothek überwies, unter dessen Handschriften sie jetzt mit Nr. 103 verzeichnet ist. 4) A. Berliner in Frankel5s Mtschr. 1864 S. 217 ff. und Max Landsberg das. 1865 S. 372 ff. liefern eine Beschreibung der Handschrift. Wir beschränken uns im Wesentlichen auf die deren Text angehenden Punkte, geben aber diese mit grösserer Vollständigkeit.

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