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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1878-01-01 · 1878 · page 27

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1878
Date
1878-01-01
Page
– (sequence 27)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720957--26-2723196
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Erubin. 25 Lilie angegeben» und führt eine Bibelstelle39) als Beleg an. Er will damit sagen, dass, da der Rand sehr dünn war, der Durchmesser nur um ein Weniges vergrössert werde. Durch diese Antwort nicht befriedigt, weil dieses Wenige doch jedenfalls den äusseren Umfang um Etwas vergrössert, wird gefragt: «dies beträgt doch Etwas?», worauf die Bibelstelle dahin erklärt wird, dass «Durchmesser und Umfang von innen gemessen seien». Mit dieser Antwort ist die Discussion hierüber geschlossen und das Verhältniss von 3: 1 als ein in Fällen des Religionsgesetzes verwendbares angenommen40). Das hierhergehörige Historische über die Zahl siehe in der am Schlüsse der hier folgenden Discussion über die Form des salomonischen Meeres stehenden Anmerkung. (S. 30). Der Talmud41) schliesst hier die Bestimmung des Inhalts und der Form des salomonischen Meeres an, indem er zu diesem Zwecke eine Angabe des R. Chija über den Inhalt dieses Meeres mittheilt und eine Discussion an dieselbe knüpft. «R. Chija lehrt, dass das salomonische Meer einen Raum von 150 rituellen Quellbädern (.מקור) einnehme». Der Talmud weist auf einen Widerspruch dieser Angabe mit der Inhaltsangabe der Bibel durch folgende Worte hin: «Wie viel enthält ein rituelles Quellbad? 40 Saa, da im Pentateuch42) angedeutet ist, dass ein Quellbad 3 Kubikellen mit 40 Saa Wasser enthalten müsse43). Wieviel enthält das salomonische Meer? 89) נ. Könige vn, 26. 40) Bei genauerem Eingeben auf diesen Gegenstand ergiebt sieb: Bei einem im Pentateuch vorgeschriebenen Gesetze kann das Verhältniss von 3:1 in solchen Fällen angewendet werden, wenn durch diese Annahme eine Erschwerung des betreffenden Gesetzes herbeigeführt wird, bei rabbinischen Gesetzen hingegen kann es selbst in Fällen, wo es zu einer Erleichterung führt, gebraucht werden. Vergl. Heller zu Oholot XII, 7 und Erubin I, 5. 41) Erubin 14 a. b. 42) 3. Mos. XV, 16. 43) Vergl. meine Schrift «Das jüdische Maszsystem». Breslau, 1867. Seite 3, Anmerkung 2.

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