Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 148)
- Language
- German
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144 sondern ehrlich und ohne falsche Scham die Erläuterung aufs neue sich erbitten und der etwaigen Ungeduld des Lehrers mit dem bescheidenen Hinweise auf ihr geistiges Bedürfniss begegnen. Doch verdienen nur strebsame Schüler die unbegrenzte Geduld und Sanftmuth des Lehrers, der Lässigkeit und Trägheit muss er mit Strenge und beschämenden Worten zur Aufstachelung des fehlenden Eifers entgegentreten. Darum muss der Lehrer im Interesse seiner Aufgabe auch äusserlich seine Würde den Schülern gegenüber wahren und eine sein Ansehen gefährdende Vertraulichkeit vermeiden1). M. findet nach dem Vorgänge talmudischer und anderweitiger Aussprüche die Annahme eines Lehrsoldes aus den Händen gereifter Schüler im Widerstreit mit der Würde des Lehrenden und seines Gegenstandes; nur beim Unterricht von Kindern, die noch lesen lernen und beaufsichtigt werden müssen, erklärt er die übliche Zahlung für unverfänglich2). Sehr energisch äussert sich M. aus demselben Grunde gegen Steuern und Geldsammlungen für Gelehrte und Gelehrtenschulen3). — Uebrigens stellt M. für den Unterricht der zarten Jugend nach talmudischen Quellen eine noch heute beherzigenswerthe Lehr- Verfassung auf4). 2. Der Richter muss in Rücksicht auf seinen erhabenen Beruf auch persönlich so geartet sein, dass er durch seinen Charakter das volle Vertrauen der seiner Rechtsprechung Ueberwiesenen verdient und eine Bürgschaft für gerechte Handhabung seines Amtes darbietet. Sittenreinheit, Gottesfurcht, Massigkeit im Genüsse und im Streben nach Besitz seien hierbei erforderlich5 6). Ueberhaupt müsste jeder ג) Das. IV, 4. 5 nach r. akiba in JErub. 54 b und mit Anführung von Ab. II, 5 und Ketub. 108 b. ׳ 2) Zu Nedar. IV, 8; H. T. tor. I, 7; Brief an Ibn Aknin in der vollständigem Fassung, ־wie sie in der Eint, zu Birkat Abraham, Lyck 1859, vorkommt: ואמנם מה שזכרת מהליכתך לבנדר וגו' yg1־ Bechor. 29 a. — arist. (NJE. ix, 1 mit vm, 16 vergL) besagt dasselbe, aber nur andeutend; ebenso bestimmt jedoch ’wie M.: Gazzali in M. Zed. S. 182 f. 8) Zu Abot IV, 5; vgl. JE£. T. tor. III, 10. 11. Doch Tossaf. מה אני בחנם zu Bechor. 29 a und mit sehr energischen Worten JOSEPH KARO in Kess, miscfm. zu JEL. T. tor. III, 10 finden die Besoldung bei einer als Lebensberuf geübten Belehrung statthaft. 4) JE. T. tor. II, 1. 6) JEinl. zu Mischn.-Comm. (als einer der Gründe, weshalb in der Mischnah- Sammlung Abot auf Sanhedrin u. s. w. folge).