Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1876
- Date
- 1876-01-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Die Sittenlehre (Ethik) ist ein wesentlicher Bestandteil des Judenthums. Neben der religiösen Wahrheit, die dasselbe in unüber־ troffener Reinheit und Erhabenheit zuerst gelehrt hat, enthält es Weisungen für die Gestaltung und Führung des Lebens in den verschiedenen Abstufungen menschlicher Vereinigung. «Lehre und Gebot» (ג(התורה והמצוה) sind daher die umfassenden Bezeichnungen für den Inhalt des Judenthums. Geboten ist aber sowohl das Recht (משפט) wie die Sittlichkeit (2(צדקה). Denn auch die Leistungen, die nicht erzwingbar sind, die also dem Gebiete des strengen Rechtes nicht angehören, sind nach der Auffassung des Judenthums dem Gutdünken des Einzelnen nicht dergestalt anheimgegeben, dass sie ebenso eintreten wie unterbleiben könnten; dass die Erfüllung als Verdienst, die Unterlassung aber darum noch nicht als Schuld angerechnet wird: sondern das Sittliche tritt hier als gleichberechtigt, als nicht minder bindende Verpflichtung auf. Mitten unter die Gesetze des bürgerlichen und des Strafrechts sind die Gesetze der Nächstenliebe eingereiht, neben den Hinweis auf die äussere Norm ist die Berufung an das Gewissen gestellt; zur Rechtschaffenheit soll die Güte, zur äusseren Zucht die innere Keuschheit, zur Rechtmässigkeit der Handlung die Lauterkeit der Gesinnung sich gesellen. Und dieser keinesweges zufälligen Misclmng begegnen wir ebenso in den biblischen Spruchsammlungen wie in den gesetzlichen Theilen der mosaischen Bücher. Wird in jenen überdies eine edle Lebensklugheit wiederholentlieh empfohlen, so ist auch sie durch Begründung, Zusammenhang und Umgebung theilweise sittlich 2. Mos. 24, 12. 2) Maimonides, Moreh 111\ 53. 1