Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1871
- Date
- 1871-01-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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10 der. Gesetze«1) verfasst, in welchem nach dem ersten und vierten der oben genannten Gesichtspunkte die sämmtlichen Gebote und Verbote des Pentateuch systematisch geordnet und besprochen sind. Die schwierige Aufgabe, das im Talmud enthaltene* zum Theil zerstreute Material, das nach dem dritten Gesichtspunkte sich an die biblischen Gesetze anschliesst, nebst den einschlägigen Lehren und Anordnungen späterer Lehrer bei aller Ausführung und Vollständigkeit übersichtlich geordnet darzustellen, hatte MAIMONIDES in seinem umfangreichen Werke Miscline Tora mit staunenerregender Meisterschaft gelöst. Nach ihm hatte R. MOSE AUS COUCY in seinem »Buche der Gesetze«2) um 1250 ein Werk verfasst, welches bei starker, oft wörtlicher Benutzung der angeführten zwei Werke des MAIMONIDES doch viel Selbständigkeit bewahrte und sich nach Ton und Fassung mehr den Quellen anschloss, hinsichtlich seines Inhaltes aber eine Verbindung des ersten, dritten und vierten Gesichtspunktes ist3). Was aber den zweiten betrifft, die Angabe des Grundes für jedes Gesetz, so war es wiederum MAIMONIDES, der darin die Bahn brach und mit einer Klarheit und Vollständigkeit, wie Keiner vor ihm, im dritten Theile seines religionsphilosophischen Werkes More Nebuchim die Aufgabe umfassend zu lösen suchte. Neben MAIMONIDES waren in diesem Punkte für unseren Verfasser besonders massgebend die hierher gehörigen Bemerkungen, welche NACHMANIDES (1204—1274) in seiner Erklärung zum Pentateuch an zerstreuten Stellen niedergelegt hatte. Die eben genannten Arbeiten waren, wie wir sehen werden, unserem Verfasser wohlbekannt und sind von ihm mehr oder weniger benutzt worden. Er vereinigte alle vier bisher geltend gewordenen Gesichts- •ספר המצות ׳ספר מצות גדול ל ^gekürzt סמ״ג• 8) Das abgekürzte עBuch der Gesetze« (ספר מצות קטן סמ״ק) des r. isaac aus coebeil, ein Auszug aus dem Werke des r. möse aus coucy, konnte der Zeit nach unserem Verfasser sehr wohl bekannt sein; es ist jedoch, wie es scheint, ein sicheres Zeichen dafür: nicht vorhanden. Dasselbe gilt von der Auf- Zahlung der sämmtlichen Gesetze, welche der bekannte Kabbalist r. asriel (im Anfänge des 13. Jhrhdrts.) in seinem Comment'ar zum Hohenliede im Anschlüsse an die zehn Bundesworte gegeben hatte. Deren Reihenfolge hält fest menachem recanate in seinen טעמי המצות/ wie fol. 4b der Baseler Ausgabe zu lesen ist. Diese Schrift aber ist jünger als das Sefer hacMnnuch.