Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1867
- Date
- 1867-01-01
- Page
- – (sequence 30)
- Language
- German
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25 des Menschen als nicht volle vier, nach seinem eigenen Vorderarm abgemessene Ellen hoch annimmt56). Erst mit ausgestreckten Beinen, und mit oberhalb des Kopfes ausgestreckten Armen, beträgt die Menschenlänge 4 Ellen. Maimuni57) stellt sogar für den in dieser Talmudstelle betreffenden Gegenstand diese 4 Ellen auf 4 knappe Ellen fest. 'rnJbsbWD TO«-'ja"lSj?'5''4). Der jerusalemische Talmud59) gibt ebenfalls an, dass der Mensch mit über den Kopf ausgestreckten Armen 4 Ellen lang sei60}. Bernard61) und nach ihm Andere haben; diese Stelle missverstanden und glauben, dass hier von zwei Maassen die Rede sei, das eine für die Länge des Menschen (rfölp □IX) und das andere für die Breite des Menschen mit ausgebreiteten Armen. Vergleicht man diese Stelle mit der Parallelstelle im babylonischen Talmud Erubin 48 a, b, so ersieht man den Irrthum, und dass der wahre Sinn derselben ist: die Höhe des Menschen mit über den Kopf ausgestreckten Armen beträgt 4 Ellen. Die Entfernung der beiden äussersten Fingerspitzen eines Menschen mit horizontal ausgebreiteten Armen ist als allgemeine Bezeichnung eines Längenmaasses mit dem Namen „Klafter" eingeführt worden. Ein allgemeines Verhältniss ist, dass der Mensch mit ausgebreiteten Armen seiner Läugenaxe gleich ist, und alle Völker des Alterthums rechnen 4 Ellen auf die Klafter oder Höhe des Menschen. Im Talmud ist mir ausser dem oben hierüber Angeführten Nichts vorgekommen. Unbegründet ist, dass v. Fenneberg62> von 2 oder ä hebräischen Klaftern spricht, wie überhaupt gerügt werden muss, dass 56) vergl. Baraidbar rabba sectio 2. 5r) Jad Hachasaka Hilchot Sabbat 12, 15. 58) Vergl. Keseph misch na zu dieser Stelle des Maimuni, - ferner Tosafot Erubin 48a. 1DU rt""D, Tosafot Sabbat 92a. niWK n,ftU, Tosafot Pesachim 109b. n"13, Tosafot Baba batbra 100 b. pom il""D. 59) Erubin 21, 4. 60) Es sei angemerkt, dass diese Stelle corrumpirt ist, sie lautet: rnVP "Q1 mt?r\Q v'k pjvtonhd rrari hüü na rem *nn now," sie soll lauten: 'di now rma 'i nih idin rnir m. 61) De mensuris et ponderibus antiquis. Oxonii 1688. Ed. H. pag. 222. 62) A, a. 0. pag. 94.