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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1865-01-01 · 1865 · page 88

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1865
Date
1865-01-01
Page
– (sequence 88)
Language
German
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36 hier in Betracht zu ziehen: die Alimentation. Der Vater wird inach talmudischer Norm zur Ernährung seiner Kinder bis zu .deren sechstem Jahr rechtlich, von da ab durch moralische, rechtlichen sich nähernde Zwangsmittel angehalten.*) In dem vorliegenden Fall kann der Vater weder rechtlich noch moralisch -zur Alimentation der Töchter gezwungen werden, da er sie wohl .ernähren, aber nicht in dem Hause des Stiefvaters belassen .will. Ist nun die Mutter erbötig die Töchter in solcher Weise, wie es der Vater thun würde, zu alimentiren, und ist für ihre;Sittlichkeit nichts zu fürchten, so ist der Vater mit der JHageauf Herausgabe der Kinder abzuweisen.3) Jemand wurde beim jüdischen Gerichte in einem Prozesse zur Zahlung verurtheilt und wollte sich nicht dem Spruche fügen. R. Scherira respondirt (4. 7, 4), die Zeugen haben •sich zu, dem nichtjüdischen Gerichte, wenn solches als ein gerechtes bekannt ist, zu verfügen, und dort ihr Zeugniss abzulegen. Dieses gilt auch in dem Processe eines Nichtjuden gegen einen Juden; finden sich Zeugen für den nichtjüdischen Kläger, so müssen sie sich zu dem nichtjüdischen Gericht begeben und dort Zeugniss gegen den jüdischen Beklagten ablegen.*) . - ' R. Hai, Sohn des R. Scherira, der ihn bei seinen Lebzeiten zum Mitgäon ernannt und mit ihm gemeinschaftlich Responsen erliess,5) war der letzte Pumbeditanische Gaon. Er ragt auf grammatischem, exegetischem und lexicographischem Gebiete hervor, war mehrerer Sprachen mächtig und excellirte auch als didactischer und liturgischer Dichter.6) Von seiner systematischen Durchdringung des Halachastoffes zeigen; ») Vgl. oben S. 53. 3) Dieses Responsum ist in unserer Sammlung anonym, wird aber von Ibh Migasch Resp. 71 (vgl. oben S. 22) im Namen Scherira's angeführt. 4) In unserer Sammlung anonym und gebet voran ein Responsum mit der Aufschrift R. Zemach; es gehört aber, wie aus Baal Haittur 54a zu ersehen, R. Scherira an. Das Responsum basirt auf Baba Eama 113. Treffend ist die im Resp. gegebene Erklärung des NHD^DI "»3 Talmud das. R. Scherira erklärt: NnDMD rjDD TilVp P myp 1"2. NnDMDl NFl \3 fcJ>lTDl .iV'pn rnyp «w^i "irw }npih ppnpiD "pro n-cdn pn '-ho 5) 4. 4, 12. 6) Vergl. Rapoport Biographie des R. Hai" (Biccure Haittim 7. Jahrg.) Hodegetik S. 337. . ... . .....

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