Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Journal
- Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
- Volume
- 1865
- Date
- 1865-01-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
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18 tungen, sondern auch lichtvolle Erklärungen auf biblischem, mischnischem und talmudischem Gebiet. Alfasi respondirte arabisch, seine Responsen wurden ins Hebräisch-talmudische übertragen und liegen uns in dieser'Uebersetzung vor.7) Wir theilen hier Einiges mit. A. gerieth in Gefangenschaft, B. löste ihn aus und übergab ihm eine Schuldverschreibung über die von ihm ausgelegte Auslösungssumme. Hierauf ging B. nach Valencia, traf dort den Vater des A., welcher ihm die Hälfte zahlte und auf die andere Hälfte eine Schuldverschreibung gab. Später zahlte er auch hiervon einen Theil ab, auf den Rest bestellte B. einen Bevollmächtigten. B. starb hierauf, und der Vater A.'s, der inzwischen nach Dania gegangen war, traf dort die Erben B.'s in sehr dürftigen Umständen und zahlte ihnen den Rest der Schuld. Nun trat aber der Bevollmächtigte mit der Klage auf, dass kraft der Vollmacht B.'s ihm der Rest auszuzahlen gewesen sei. Alfasi respondirt (132), mit dem Tode B.'s tritt das Recht der Erben ein und erlischt von selbst die Vollmacht. Jemand hatte seiner Schwester bei ihrer Verheirathung einen Hof geschenkt. Sie verliess später das Judenthum und ihr Mann gab den Hof an seinen Neffen, der ihn weiter unter Dafürhaftung gegen jeden gerechtfertigten Einspruch (Eviction) verkaufte. Die Frau wendete sich an den nichtjüdischen Richter, und wurde von diesem wieder in den Besitz des Hofes gesetzt. Alfasi wurde nun angefragt: Ob der Verkäufer auch hier, da dem Spruche eine Eigenmächtigkeit zu Grunde liege, T) Von Alfasi besitzen wir ein Responsenwerk nulluni m^Nt£> *1DD ^DNÖ^K phU"1 "pjOH fOmi Wieb Livorno 1781. Dieses Werk enthält 320 Responsen. Ferner viele Responsen in den Sammlungen Peer Hador und Tummat Iescharim, ferner werden mehrere angeführt in dem Werke Schitta Mekubbezet (Ateret Sekenim) zu den verschiedenen Talmudtraktaten. Bei den im Tummat Iescharim angeführten Responsen 218-—220 des Alfasi heisst es zum Schlüsse i^n nobn 'Ti 'bti pnjJDn "IDN, und zu Resp. 221 ru orrnN -mro Donn *y vny 'bü rnpnyiDn h") ^dd^n nn nm^no D~lp3N. — Das uns vorliegende Responsenwerk ist, obschon in der Ausgabe nichts hierüber vermerkt ist, ebenfalls eine Uebersetzung des arab. Originals, vgl. Resp. 107 und Schitta Mekubbezet zuBaba Mezia.203a., wo dieses Responsum mit einigen unwesentlichen Abweichungen mitgetheilt und dabei bemerkt ist, "Oiy "ppnyiö rDIBTim r&NtJTI Mehreres hierüber weiter. Wir führen aus dem Responsenwerke an.