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Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung · 1857-01-01 · 1857 · page 7

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Journal
Bericht des Jüdisch-Theologischen Seminars Fraenckel'scher Stiftung
Volume
1857
Date
1857-01-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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IRI
…/2720904-2720913--0117-2721356
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I. Dauer und Jahresanfang des Sabbatjalwcyclus und der Jobelperiode. Der Sabbatjahrcyclus, welcher 2.B. Mos. XXIII. 10.11., 3.B. Mos. XXV. 2. ff., 5.B.Mos. XV. 1. in Form eines Gesetzes promulgirt ist, umfasst nach den ausdrücklichen Worten des Textes einen Zeitraum von sieben Jahren1), von denen das siebente Jahr ein Sabbatjahr, Euhejahr, Schemittajahr, Brachjahr, Erlassjahr u. s. w. genannt wird. Das Gesetz über die Jobelperiode im 3. B. Mos. XXV. 8. ff. hat hingegen durch seine Ausdrucksweise verschiedene Auffassungen und Deutungen desselben hervorgerufen. Diese Verschiedenheiten betreffen das eigentliche Jobelfeierjahr, ob es, das neun und vierzigste Jahr, ein mit dem siebenten Sabbatjahre coincidirendes oder ob es, das fünfzigste, ein von demselben gesondertes sei; ferner das Verhältniss, in welchem das Jobeljahr hinsichtlich seiner Zählung zu den daranliegenden Sabbatjahrcyclen steht, und endlich die Jobelperiode selbst, ob sie aus neun und vierzig oder fünfzig Jahren bestehe. Zunächst gehen wir zur Besprechung der ersten Frage über, ob das Jobeljahr das neun und vierzigste oder fünfzigste Jahr sei. Nicht nur der Talmud, seine Commentatoren und spätere jüdische Schriftsteller, die das Jobeljahr zum Gegenstand ihrer Untersuchung gemacht, sondern auch eine lange Reihe nichtjüdischer *) Die Jahre des Sabbatjahrcyclus und der Jobelperiode sind nach der Meinung fast aller Chronologen gebundene Mondjahre, Mondsonnenjahre genannt. Doch kommen auch vereinzelte Ansichten vor, die blos Sonnenjahre dafür annehmen. (Vergl. Ferd. Wilh. Beer, Abhandlungen.) Eine eigenthümliche mystische Ansicht von diesen Jahren hat Hainijn (Clavis sacrorum temporum, Tübingen 1602 und Sol temporum seit chronologia mystica, Tübingen 1647) aufgestellt. Derselbe nennt einen Zeitraum von neun und vierzig ^a]ß?en einen mystischen Monat, sieben solcher Monate, welche drei hundert und drei und vierzig Tagen gleich sind, ein mystisches Jahr und meint, dass die Sabbatjahrcyclen und die Jobelperioden aus solchen Jahren bestanden. In den eben citirten Büchern ist ein ganzes System über die Sabbat- und Jobeljahre auf solchen vagen Grundsätzen aufgeführt, welches natürlich von den nüchternen Chronologen verworfen wurde. (Vergl. Strauch, Brev. chronol. Hb. L, Cap. VI., Q. X. und lib. II., Cap. III. Q. VI. und VII; Frankenberger, Dissertatio chronologica pro Ckronologiae Scaligerianae veritate primario Hainlini Soli temporum etc.)

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