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Die neue Welt · 1936-12-15 · Heft 616 (15.12.1936) · page 2

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Journal
Die neue Welt
Volume
10 (1936)
Issue
Heft 616 (15.12.1936)
Date
1936-12-15
Page
– (sequence 2)
Language
German
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r Seite 2 zwischen dem sich als Täter denunzierenden David Frankfurter und Frau Gustloff. Ganz erschüttert begehrte sie von Frankfurter zu wissen, warum er diese Tat vollbracht habe. Frankfurter erklärte hierauf, er habe die Tat nicht aus persönlichen Gründen getan, sondern darum, weil er ein Jude sei, Am gleichen Abend noch Unterzog das kantonale Verhöramt den Angeklagten einem ersten Verhör. Frank* furter deponierte hierbei, er habe keine pesönlichen, sondern rein Ideelle Gründe zur Tat gehabt, er gehöre keiner politischen Organisation an, es habe ihn niemand zur Tat angestiftet und niemand habe von' seinem Vorhaben gewußt. Kur£ vor der Tat hatte der Angeklagte an seinen Vater in Vinkovci und an seinen Bruder in Subotica je eine Abschiedskarte geschrieben, welche nicht abgeschickt wurden. Das psychiatrische CSutadifen Die Untersuchungsbehörden ließen den Angeklagten durch Dr. J. J e g e r in Chur auf seinen gegenwärtigen Gesundheitszustand untersuchen, wobei neben einer Verkürzung des linken Oberschenkels und zahlreicher Narben, als Folgen der durchgemachten Knochenmarkeiterungen und der notwendig gewordenen Operationen, die Gesundheit der inneren Organe festgestellt wurde. Dr. med. Chr. Schmidt, als Ohrenspezialist, konstatierte beim Angeklagten eine nahezu völlige Taubheit des rechten, Schwerhörigkeit des linken Ohres und schwere Belästigung durch Ohrensausen. Obwohl auch die weitere Untersuchung keinerlei Anhaltspunkte für die Annahme eines Komplottes oder einer Auftragshandlung Frankfurters erbringen konnte, wurde dennoch von gewisser Seite versucht, den Mord an Gustloff als den Erfolg der Tätigkeit ainer „jüdisch-bolschewistischen" Organisation darzustellen, deren Werkzeug Frankfurter gewesen wäre. Nach dem Attentat richtete nun Oberstleutnant Fleischhauer (Erfurt) ein Schreiben, vom 27. Februar 1936, an den schweizerischen Bundespräsidenten, in welchem der Ueberzeugung Ausdruck gegeben wurde, daß Frankfurter im Dienst einer jüdisch-bolschewistischen Exekutive gehandelt habe. Die eingehende Untersuchung hat jedoch die Unhaltbarkeit der Annahme eines Komplotts oder der Zugehörigkeit Frankfurters zu einer politischen Partei oder terroristischen Vereinigung ergeben. Vielmehr sei die Tat so zu erklären: Frankfurter, durch seine Krankheiten und die Folgen wiederholter Operationen in seinen körperlichen und geistigen Fähigkeiten geschwächt, litt unter dem Bewußtsein seiner Minderwertigkeit. In der Zeit inneren Suchens fiel nun die immer heftiger werdende antisemitische Propaganda in Deutschland, welche Frankfurter als schwere Ungerechtigkeit empfand, die seinen Judenstolz verletzte, das sein seelisches Gleichgewicht vollends erschütterte. Im verhöramtlichen Einvernahmeprotokoll erklärt Frankfurter seinen Entschluß zur Mordtat in folgender Weise: „Zuerst reifte in mir der Entschluß, Selbstmord zu begehen. Erst nachher dachte ich daran, zugleich mich durch die E rschießung eines Nationalsozialisten am ganzen System zu rächen. Es hatte keinen Sinn und keinen Zweck mehr, daß ich -weiter lebe, weil ich doch nie etwas werde leisten können. Ich bin körperlich und seelisch ein Krüppel!" Nach der Auffassung des psychiatrischen Gutachters soll es sich bei der Tat Frankfurters um ein Problem innerer, seelischer Konflikte handeln, „die in., tragischer Weise auf einem Boden, den äußere Geschehnisse vorbereitet hatten, sich lösten". Der Experte führt u. a. aus: „Frankfurter hat mit Ueberlegung und Absicht den für sein eigenes Ende erworbenen Revolver von einem gewissen Moment an zum Protest gegen die Verletzung des jüdischen Stolzes auf einen Exponenten des großen Feindes seines Volkes gerichtet. . . . Wäre nicht zufällig das Problem Nationalsozialismus-Judentum als greifbarstes in der Nähe gelegen, so hätte dieser Drang nach seelischer Befreiung irgendeine andere Lösung suchen müssen. Der erste Tag Der erste Tag des Prozesses verlief „programmgemäß, d. h. „unpolitisch', wie dies im Sinne der schweizerischen politischen und Gerichtskreise offenbar gelegen zu sein scheint. Der Hauptteil der Vormittagssitzung war der Verlesung der Anklage, der größte Teil der Nachmittagssitzung der Verlesung der medizinischen und psychiatrischen Gutachten, sowie der Einvernahme des psychiatrischen Sachverständigen gewidmet. Die kurzen Einvernahmen des Angeklagten bewegten sich in der gleichen Richtung wie Anklageschrift und Gutachten; es wurde das polltische Moment möglichst ausgeschaltet. * Um 10 Uhr wird David Frankfurter von zwei Polizisten in den Saal geführt, er nimmt auf der Anklagebank genau gegenüber dem Präsidenten Platz. Frankfurter hinkt, da sein linker Oberschenkel Infolge der Operationen in Zusammenhang mit einer Knochenmarkentzündung um zwei Zentimeter verkürzt Ist. Frankfurter sieht gefaßt aus. Die Verlesung der Anklageschrift durch den Klageanwalt Dr. Brügger nimmt etwas über eine Stunde in Anspruch. Bei Beginn des Verhörs wollte Frankfurter aufstehen, doch erlaubte ihm der Vorsitzende, mit Rücksicht auf sein Leiden, sitzen zu bleiben. Das Verhör am Vormittag drehte sich noch Abnahme der Personalien hauptsächlich um die Selbstmordabsichten Frankfurters vor und nach der Tat. Frankfurter antwortete mit klarer Stimme, er sei entschlossen gewesen, sofort nach der Tat Selbstmord zu begehen, aber al« er Im Schnee in die herrliche Berg- »zenerie von Davos hinauswanderte, wurde er durch das Waten im tiefen Schnee sehr müde und von einer unüberwindlichen Schwäche befallen. Und da habe er sich entschlossen, sich sofort der Polizei zu stellen, um die Verantwortung für die Tat zu tragen. Der Präsident verlangt von Frankfurter einen Beweis dafür, daß er wirklich beabsichtigte, einen Selbstmord zu begehen. Der Angeklagte verweist auf seine A b- »ohiedsbriefe. Auf dem Deckel einer Zigarettenschachtel, die man in Frankfurters Wohnung fand, standen einige Zeilen in jugoslawischer Sprache. Der Vorsitzende forderte Frankfurter auf, die Zellen zu übersetzen. Der Angeklagte liest vor: „3. Februar Selbstmord. ME NEUE WELT Halb 10 Uhr soll das Urteil ausgeführt werden. Für Selbstverurteilung ein oder zwei Schüsse aufheben." Der Präsident fragt noch, ob Frankfurter nicht bei den Attentatsplänen an eine ganz promlnetc Persönlichkeit der NSDAP, gedacht habe, was Frankfurter verneint. Er fügt ergänzend hinzu: „Ich habe vielleicht daran gedacht, aber habe geglaubt, daß so eine dache für die Juden In Deutschland schlimme Folgen haben würde. Ich habe das Attentat hiebt aus kühler Ueberlegung verübt und es auch nie beschlossen. Es war mehr ein momentaner Bin fall, der mir immer kam, wenn Ich etwas aus Deutschland gelesen hatte." Die Nachmittagssitzung war fast ganz von der Verlesung des psychiatrischen Outachtens des Sachverständigen Dr. J. B. Jörger, von dem schon die Anklageschrift größere Auszüge gegeben hat, soAvie von der persönlichen Einvernahme des Sachverständigen ausgefüllt. Dr. Jörger gelangt zu der Feststellung, daß bei Frankfurter keinerlei Anzeichen für Drei Stunden hindurch las Dr. Cürti sein Material vor. Die reichsdeutschen Pressevertreter hörten der Rede Curtis ostentativ nicht zu, sondern lasen Zeitungen. Die Herren interessierten sich scheinbar nicht für die Verbrechen, die in ihrer Heimat an den jüdischen Staatsbürgern begangen werden. Curti leitete seine Verteidigung mit der Erklärung ein, daß er dem Gericht die psychologischen Motive der Tat Frankfurters aufzeigen und nicht das Gebiet der Politik betreten werde. Er werde sich von keiner Seite beeinflussen lassen, sondern ruhig und gerade seinen Weg gehen, ungeachtet der ausländischen (nationalsozialistischen) Presse. Dr. Curti beschäftigt sich zunächst mit der Rolle, die Gustloff in der Schweiz spielte. Gustloff entwickelte sich allmählich zu einem kleinen Diktator, dessen Tätigkeit für die Schweizer Oeffentlichkeit untragbar geworden war. Die kantonalen Behörden und das Schweizer Parlament haben sich mit seiner gefährlichen Tätigkeit beschäftigt; zu einer Ausweisung ist es nicht gekommen, aber der Bundesrat verbot, daß Gustloff einen Nachfolger bekomme. Die Propagandatätigkeit der N. S. D. A. P. in der Schweiz hatte die Tendenz, das wirtschaftliche und politische Lebeen dieses Landes zu unterminieren und für einen Zusammenschluß mit Hitler-Deutschland sturmreif zu machen. gft . Mieder, Handarbeiten' KpfsWjF r 6X9 Trachtenzubehör I. Göttweihergasse 1, Telephon R-21-8-27 Bitte, angefangene Handarbeiten beizeiten zum Fertigmachen zu Frau Pexa zu geben, damit sie bis Weihnachten fertiggemacht werden können. Spezial-Monogramme sticken für Herren-Cachenez. Dr. Curti bedauerte, daß der Bundesrat das geheime Dossier Gustloffs für den Prozeß nicht freigegeben habe und daß der Bundesanwalt sich weigere, als Zeuge zu erscheinen. Aber es sei klar, daß die beantragte Ausweisung Gustloffs nicht erfolgt sei, weil man den Gauleiter Gustloff, den Vertreter Hitlers, als deutschen Gesandten Nr. 2 ansah. Ein Teil der von Curti mitgebrachten Dokumente über die Judenverfolgungen in Deutschland und eine große Anzahl von Exemplaren des „Stürmer" wurden von den Richtern zur Lektüre übernommen. Die Konzentrationslager. Die Konzentrationslager Am Nachmittag des 11. Dezember las Dr. Curti Abschnitte aus Erlebnisberichten über die Vorgänge in den deutschen Konzentrationslagern vor, ferner Stellen aus verschiedenen Büchern und Broschüren, die Konzentrationslager betreffend, weiters die KonzentrationsflVÖBEL"UJlNTER für Gelegenheitskäufe Wien VIII, Stadt bahn viadukt 23 bei Lerchenfelderstraße Telephon: A-21-5-31 Ordnung, aus der hervorgehen die 72 Delikte, auf denen die Todesstrafe .steht. Es war ein grauenerregendes Material, beleuchtend die barbarischen Methoden des Dritten Reiohes. Der dritte Tag Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen erklärte Curti, er empfinde es als* seltsam, wenn Frau Gustloff aus den Händen eines Juden 50.000 Franken als Entschädigung für die Tötung ihres Gatten bekommen würde. Schließlich befaßte sich Curti mit dem seelischen Zustand Frankfurters, der die Tat im Glauben begangen habe, das Gewissen der Welt aufrütteln zu können. „Ich will", rief Curti aus, „aus Frankfurter keinen Helden machen, aber der Umstand, daß er tagelang versuchte, den Gedanken des Attentats zu verdrängen, beweist, daß er den Mord nicht mit Vorbedacht begangen habe." Dr. Curti erinnerte an Präzedenzfälle: an den Freispruch Conradis, der Worowsky in Lausanne erschoß, an den Freiapruch des armenischen Fanatikers, der 1921 den Türken Taalat Pascha in Berlin tötete, und an den Freispruch des Uhrmachers Schalom Schwarzbart in Paris. Es sei unbedingt die Mordfrage zu verneinen und unter Berücksichtigung des Daueraffekts Totschlag anzunehmen. Der Verteidiger besprach die vielen Milderungsgründe, vor allem die Empörung, mit der selbst der Bischof von Chur (der das Attentat die Tat eines Ver« Nr. 616 vom 15. De2emfeer 1Ö36 eine Geisteskrankheit vorhanden seien; dagegen sei eine tiefrclchcnde psychologisch-pathologische Veranlagung vorhanden. Er war zur Zeit der Tat von einer gewaltigen Affektstauung beherrscht» was einer Einschränkung seiner Verantwortlichkeit gleichkommt. Nach dem Gutachten wurde die Einvernahme Frankfurters fortgesetzt, sie drehte sich hauptsächlich tun die Frage, ob Frankfurter Mitwisser gehabt hat. Frankfurter verneinte dies. Der sweite Tag Der Vormittag des 11. Dezember war mit der Verteidigung Frankfurters durch Dr. Curti ausgefüllt, der dem Gericht sein Dokumentenmaterial atich gedruckt vorlegte. Zu diesem Material gehörte auch ein Riesenfoliant von 254 Seiten, betitelt „Dokumentensammlung über die Entrechtung und Vernichtung der Juden in Deutschland". rückten nannte) erklärte, daß Frankfurter von den nazistischen Verbrechen in Deutschland zu seiner Verzweiflungstat getrieben worden sei. Frankfurter erwarte, daß das Urteil der Gerechtigkeit und Menschlichkeit entsprechen werde. Die Schlußreden Prof. Dr. Grimm (Essen), der zweite Anwalt der Frau Gustloff, wich der Entgegnung auf das von Curti vorgebrachte Material aus, erklärend, daß man den reichsdeutschen Antisemitismus erst in hundert Jahren verstehen werde. Frankfurters Tat sei vorbedachter, gigantisch (!) vorbereiteter Mord. Nach einer kurzen, scharfen Replik des Anklägers Dr. Brügger kam Dr. Curti nochmals zu Wort. Er erwähnte, daß Dr. Grimm statt der ihm zugebilligten 15 Minuten 35 Minuten gesprochen und die Redezeit zu einem Protest und nicht zur Klärung des Tatbestandes benützt habe. Er, Curti, habe keine Greuelmärchen vorgebracht, sondern wirkliche Greuel bewiesen. Dr. Grimm habe nicht das Recht, sich auf den Satz „Justitia fundamentum regnorum" zu berufen, denn im Dritten Reich gebe es kein unverfälschtes, sondern nur subjektives Recht. Was die Verteidigung vorgebracht habe, sei offizielle Literatur gewesen. Sie erwarte das Urteil mit Fassung. * Nach der Rede Curtis verlas der Präsident den oben mitgeteilten Beschluß. Zu Frankfuriers Vernehmung Auf alle Fragen während der Vernehmung anU wortete Frankfurter klar und leidenschaftslos, nur hic und da nervös. Auf die Frage, wann er den Entschluß gefaßt habe, Gustloff zu ermorden, antwortete er: „Es war kein Entschluß, es kam so über mich. Wenn ich über die Judenverfolgungen in Deutschland las, stieg mir das Blut ins Gesicht ..." Präsident: „Hatten Sie die Absicht, in Davos die Tat sofort auszuführen?" Frankfurter: „Der Gedanke kam mir, doch mit Rücksicht auf den Sabbat ließ ich den Gedanken wieder fallen." Präsident: „Warum haben Sie Ihre Pläne auf Gustloff gerichtet?" Frankfurter: „An ein Attentat in Deutschland durfte ich nicht denken, denn die Juden in Deutschland hätten dann das Schlimmste erleben müssen ..." Gustloffs Witwe als Zeugin Frau Gustloff schildert die Vorgänge bei der Tat. Frankfurter habe auf der Polizeiwachstube auf die Frage, warum er das getan habe, geantwortet: „Well Ich Jude bin." Die Plädoyers Donnerstag, den 10. Dezember, begannen dio Plädoyers. Der Klagevertreter Dr. Brügger erklärt, Frankfurter habe seine Tat mit Ueberlegung begangen. Seine Mordabsicht ebenso wie seine Selbst-* mordgedanken seien keinesfalls pathologischer 'Natur ge-* wesen, sondern seien einem Trieb entsprungen, sich zur Geltung zu bringen. Mildernd seien nur die körperlich e n Leiden des Angeklagten. Dieser Milderungsgrund sei in der beantragten Strafe von 18 Jahren Zuchthaus bereits berücksichtigt. Nach Dr. Brügger sprachen die Anwälte der Zivilklägerin Frau Gustloff. Sie forderten eine Entschädigung von 50.000 Schweizer Franken für die Witwe Gustloffs, was dem monatlichen Einkommen von Gustloff in Höhe von 500 Franken entsprechend sei. Ebenso forderten sie eine Genugtuungssumme in Höho von weiteren 50.000 Franken. Alle Kosten des Zivilprozesses der Frau Gustloff müsse ebenfalls Frankfurter tragen. Hetze auch im Oeridhtssaal Im Anschluß an diese Forderungen hielt Dr. U r« sprung eine Judenhetzrede, so daß Ihn der Vorw sitzende mehrmals verwarnte, Frankfurter, sagte Doktor Ursprung, habe den Mord begangen, well er Jude sei, und damit habe er für alle Juden das Recht des Mordes au Nationalsozialisten in Anspruch genommen. Wenn der Richter durch die niedrige Bemessung des Strafmaßes sein Verständnis für die Tat zeige, so bedeute das, daß in der neutralen Schweiz jeder morden könne, ohne ein« große Strafe erwarten zu müssen. Frankfurter sei durch die Lektüre gewisser Schweizer Zeltungen In seiner Ansicht bestärkt und erst durch diese Zeitungen von der Tätigkeit Gustloffs informiert! worden. Drohbriefe Aus Chur: Dr. Curti übergab der Polizei Drohbriefe, die ihm von nationalsozialistischer Seite zugegangen sind. Die Polizei nahm die Untersuchung auf. Drohbriefe erhielt auch der Zürcher Öberrabblrier Dr. Taubes, Dr. Taubes besuchte David Frankfurter un« mittelbar vor Beginn des Prozesses in der Untersuchung** Gustloff Gesandter Nr* 2

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