Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 10 (1936)
- Issue
- Heft 528 (14.1.1936)
- Date
- 1936-01-14
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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PreiS 10 GrOSChen Dienstag, den I4. Jänner 1936 K lahrgang 186 Nr« 528 V. Im Zeitung vom Verleger versendet „Journal expedie par rediteur" Vni ve*a ^ioth REVUE HERAUSGEBER: ROBERT STRICKER BEZUGSBEDINGUNGEN: Oesterreich monatllcö S 1.40. rterteijänrtg » 4.—, ganzjährig 3 16.—; Polen monatlich Zloty 1.50, vierteljährig Zloty 4.50; Tschechoslowakei monatlich Kc 6.—. vierteljährig Kc 15.—; Jugoslawien monatlich Dinar 14.—. vierteljährig Dinar 40.—; Bnmänien monatilch Lei 40.—, vierteljährig Lei 120.—; Dentschland monatlich Mark 1.—, vierteljährig Mark 3.—: Bulgarien monatlich Lewa 30.—. vierteljährig Lewa 80.—: Italien monatlich Lire 5.—» vierteljährig Lire 14.—; Schweis und die fibrigen Länder monatlich Schweizer Francs 1.50. vierteljährig Schweizer Francs 4.50. Mit B bezeichnete Anzeigen sind entgeltlieh, Redaktion u.Verwaliuns: IX, UniversiWsstr. 8,7 et. A-20-2-78 — Erscheint Dienstast a. Freitag Ein Wort an die „Reschspost" Von Robert Stricker In dem größten katholischen Organ Oesterreichs, in der „Reichspost", ist unter dem Titel „Bedrohte Rechte in Palästina" ein Artikel erschienen, in welchem die Wanderung der Juden nach Palästina und ihr Verhalten im Lande als Gefahr für den Katholizismus in Pa 1 äsfina hingestellt werden. Tatsachen, welche das Bestehen einer solchen Gefahr aufzeigen könnten, hatte die „Reichspost" nicht angeführt. Sie stützte ihre Behauptung von einer „Gefahr" lediglich mit dem Hinweise auf die Kundgebung eines Brüsseler;,Comite de Defense" und schrieb: „Sie (die Katholiken) verweisen darauf, daß dia Benachteiligung der Katholiken seit 1922 in allen Streitsachen mit den anderen Konfessionen und sonstigen kritischen Situationen zutage tritt. Mit größter Entschiedenheit wird der Meinung Ausdruck gegeben, daß die palästinensischen Juden keine Neigung hätten, den Wünschen, und Ansprüchen der Katholiken gerecht zu werden. Hiefür werden entsprechende Beispiele, insbesondere ein Aufruf des Tel-Aviver Exekutivkomitees vom 22. Dezember 1934 angeführt. Die Bezeich nu n g des christlichen Jahres als „griechische S eh in a c h", die Androhung, „j c gl ic h e s M i 11 e i", gegen die christliche Neujahrsfeier anzuwenden, kennzeichnen die in Palästina allgemein bekannte Intoleranz der dortigen Juden". Die „Reichspost" schließt dann mit einem Vorwurf an England und einem Mahnruf: „Die Katholike :i Palästinas gewinnen den Eindruck, daß die Mandatsmacht zu wenig Interesse an ihnen nimmt. In den wiederholten Palästina-Debatten im englischen Parlament wurden zwar die Wünche der Juden gründlich und v/ohlwollend erörtert, für die Katholiken wurde noch kein Wort der Sympathie verloren; Es ist Zeit, daß sowohl in Genf als in London nachdrückliche Vorstellungen gehört werden, damit endlich wirksame Maßregeln getroffen werden, die Rechte der Katholiken und ihrer Religion im Lande des Erlösers zu sichern." Das von mir geleitete Blatt „Die Neue Welt" hat pflichtgemäß zu dieser schweren Anklage gegen die palästinensische Judenschaft und den Zionismus Stellung genommen, sie als grundlos bezeichnet und das einzige „Beispiel" für jüdische Intoleranz, welches das Brüsseler Komitee anführt, als Entstellung des Tatbestandes erwiesen. Ein ,,Tel-Aviver Exekutivkomitee" gibt es überhaupt nicht. In Wirklichkeit hat der Bürgermeister der jüdischen Stadt Tel-Aviv, Dizengoff, im Dezember 1934 an die jüdischen Flüchtlinge aus Deutschland die Mahnung gerichtet, keine lärmenden Silvesterfeiern zu veranstalten, weil dies angesichts der entsetzlichen Lage ihrer Brüder in Hitler-Deutschland und der Not des jüdischen Volkes schlecht angebracht wäre. Der Aufruf hat natürlich mit keinem Worte das Christentum erwähnt oder gar herabgesetzt. Hinzugefügt war, daß kein Grund vorliege, die palästinensischen Juden und die englische Regierung der Intoleranz gegenüber Katholiken anzuklagen und daß solche durch nichts bewiesene Anschuldigungen lediglich Unfrieden und Verstimmung zwischen den Beteiligten stiften. Darauf hat nun die „Reichspost" in einem Leitartikel reagiert und schreibt, daß sie eine „Ueberraschung" erlebt habe, weil die Erklärungen der „Neuen Welt" im Gegensatze zu den bisher immer gegebenen erfreulichen Erklärungen stehen, „daß von jüdischer Seite gegen die Garantie der katholischen Rechte und gegen ein Exterritorialrecht der christlichen heiligen Stätten nichts einzuwenden ist". Es ist einfach ungeheuerlich, wenn in solcher Weise die Feststellung der „Neuen Welt", daß keine christlichen Rechte verletzt wurden, in eine Verleugnung und Bestreitung christlicher Rechte umgedeutet wird. Aber die Sache ist zu ernst, als daß sie in journalistisches Reden und Gegenreden verzettelt werden sollte« Ein ruinöses Einwanderungsgesetz Die Palästina-Regierung hat soeben ein Gesetz gegen die „illegalen" jüdischen Einwanderer herausgegeben, welches, wenn man von Hitler-Deutschland und Sowjetrußland absieht, in . der Gesetzgebung anderer Staaten kein Gleichnis findet. „Illegale" sind Juden, welchen es nicht gelungen ist, eines der wenigen „Zertifikate" zu bekommen, und die unter dem Drucke höchster Not und von der Sehnsucht nach einem menschenwürdigen Leben getrieben, ohne Zertifikat nach Palästina gefahren sind. Das neue Gesetz behandelt sie, wie anderswo nur die fluchwürdigsten Verbrechen, Spionage im Kriege und Hochverrat, behandelt werden. Denn es bestraft nicht nur den „Illegalen", sondern jeden, der ihm auch nur ein Obdach gewährt. Nach dem neuen Gesetze kann ein Jude in Palästina mit einem Jahr Gefängnis bestraft werden, wenn er den leiblichen Bruder nicht von der Schwelle jagt, sondern an seinem Tische essen und in .seiner Wohnung schlafen läßt. So werden Juden im Lande behandelt, das der Völkerbund zum jüdischen Nationalheim bestimmt hat. Mehr brauchte wirklich nicht gesagt zu werden. * Die J. T. A. meldet aus Jerusalem: Die soeben in Geltung getretene neue „Immigration Ordinance" (Einwanderungsverordnung) sieht vor, daß die Entscheidung darüber, ob jemand für die Z u- 1 a s s u n g nach Palästina u irg e e i g n e t ist, statt wie bisher dem High Commissioner, nunmehr dem Direktor des Eliiwauderuhg^departirifcvits1 überlassen sein soll. Ein Verzeichnis aller Personen, die nach Palästina kommen, mit Ausnahme der Besatzung von Schiffen und Aeroplanon oder sonstigen . Verkehrsmitteln, ist dem Einwanderungsdepartement vorzulegen. Das neue Gesetz bestimmt, daß Ausländern, die unter der Beschuldigung, illegal nach Palästina eingewandert zu sein oder die ihnen durch Touristen- oder Transitvisa gesetzte Frist überschritten zu haben, gerichtlich verfolgt werden, die Last des Beweises ihres rechtmäßigen Aufenthaltes zufällt. Iii einer weiteren Bestimmung heißt es: „Jedermann, der einer Person bei irgendeiner Uebertretung dieses Gesetzes oder einer auf ihm beruhenden Verordnung oder Regelung hilft oder Vorschub leistet oder der eine Person beherbergt, von der er weiß, daß sie gegen das Gesetz gehandelt hat, oder von der er mit gutem Grund annehmen kann, daß dies der Fall ist, verfällt einer Geldstrafe bis zu 2 00 Pfund oder einer Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr oder beidem. Jedermann, der mehr als einer Person hilft, Vorschub leistet oder beherbergt, macht sich der Uebertretung in bezug auf jede einzelne Person schuldig, der er hilft, Vorschub leistet öder die er. beherbergt." Schiffe und Boote bis zu 250 Tonnen werden von der Palästina-Regierung beschlagnahmt, wenn sie a) von dem Eigentümer, Agenten oder Führer wissentlich benützt werden, um Personen bei der Uebertretung dieses Gesetzes oder der darauf bezüglichen Verordnungen und Vorschriften Hilfe oder Vorschub zu leisten oder Personen aufzunehmen, die das Gesetz verletzt haben; b) bis zu einer Entfernung von drei Seemeilen von der Küste ankern und nach Aufforderung durch den Direktor des Einwanderungsdepartements oder eines Einwanderungsbeamten nicht weiterfahren. Ebenso verfallen der Beschlagnahme unter denselben Voraussetzungen alle sonstigen Verkehrsmittel, deren Wert 1000 Pfund nicht übersteigt. Eigentümer von Schiffen über 250 Tonnen und von sonstigen Verkehrsmitteln, die einen Wert von über 1000 Pfund repräsentieren, haben bei Verletzung der obigen Bestimmungen Geldstrafen bis zu 1000 Pfund zu bezahlen; bis zur Hinterlegung der Strafgebühr oder einer Sicherstellung für ihre Zahlung wird das betreffende Schiff oder Verkehrsmittel als Pfand zurückbehalten. Wer sich einer Verletzung anderer Bestimmungen des Gesetzes als der oben angeführten schuldig macht, wird mit einer Geldstrafe bis zu 100 Pfund oder Gefängnis bis zu sechs Monaten oder b c 1 d e m bestraft. Die Strafbarkeit einer Tat auf Grund dieses Gesetzes schließt ihre Bestrafung auf Grund von Bestimmungen des Strafgesetzes oder sonstiger Gesetze und Verordnungen nicht aus; es soll jedoch niemand für dasselbe Vergehen doppelt bestraft werden. Ueber den Geist dieses Gesetzes, auf welches das jetzt so gern verwendete Wort von „mittelalterlicher Schande" paßt, ist, wie schon betont, nichts mehr zu sagen. Was seine Wirkung anbelangt, ist festzustellen, daß es in Verbindung , mit der von der Palästina-Regierung geübten Zertifikatenpolitik (2900 für ein Halbjahr!) eine fast vollständige Sperre der jüdischen Einwanderung bedeutet. Dabei steht im Völkerbundmandat, daß die britische Mandatsmacht die jüdische Einwanderung und Siedlung zu fördern und alle gesetzlichen Maßnahmen mit der Zionistischen Exekutive, als Jewish Agency, zu beraten hat. Wo ist die Zionistische Exekutive? Wie ist es um den ihr kraft des Mandats und einer Millionehzahl von Wählern gebührenden Einfluß bestellt? üraßsnan beim ©berkommis§är Das Büro der Weltexekutive der Judenstaatspartei (Tel-Aviv) berichtet: Am 3. d. M., vor seiner Abreise nach Amerika, wurde Me'ir Groß man, der Vorsitzende der Judenstaatspartei, vom High Commissioner für Palästina empfangen. In dem längeren Gespräche wurden die zur Zeit aktuellen politischen Fragen behandelt, insbesondere die Frage des Legislative Council (Palästina-Parlament.) Großman erklärte, daß in dieser Frage eine vollständige Uebereinstimmung bei allen jüdischen Gruppen und Parteien bestehe, und daß die Einsetzung des Council große Beunruhigung in der jüdischen Welt hervorgerufen habe. Im Zusammenhang hiermit stelle er die Frage, ob die gleichzeitige Herabsetzung der Zahl der Einwanderungszortifikate für das laufende Halbjahr eine Aenderung in der Politik der Regierung bedeute, da diese Maßnahme in Verbindung mit der Errichtung des Legislative Council die Besorgnis der jüdischen Welt sehr »verstärkt habe. Hierauf erwiderte Sir Wauchope, daß keinerlei Zusammenhang zwischen, den beiden Maßnahmen bestehe und daß seine Politik sowie die Politik der englischen Regierung gegenüber dem Zionismus keine Aenderung erfahren habe. Großman erläuterte dann dem High Commissioner das Programm der Judenstaatspartei und ihre Ansicht über die schwebenden Fragen und insbesondere über die Notwendigkeit einer englisch-jüdischen Kooperation auf der Grundlage einer aktiven Mitwirkung Englands an der Durcliführung des zionistischen Programms. Herr Großman reiste am 5. d. M. für einige Monate in Angelegenheit der Judenstaatspartei nach Amerika. Ich richte an die „Reichspost" die klare und einfache Forderung, Tatsachen oder auch nur eine Tatsache aufzuzeigen, aus welcher zu ersehen ist, daß die palästinensischen Juden und die Zionisten ein katholisches Recht verletzt haben oder die Absicht hegen, die Rechte der katholischen Kirche und die Ehrfurcht vor ihr zu beeinträchtigen. Ich bürge der „Reichspost" dafür, daß dann die Zionistische Organisation ihre ganze Autorität und alle ihre Kräfte anwenden wird, um solche Bestrebungen zunichte zu machen und der katholischen Kirche Genugtuung zu verschaffen. Ich habe ein Recht, diese Forderung zu erheben, dehn die „Reichspost" erwähnt in ihrer Polemik meine Person und apostrophiert mich als einen Führer des Judenstaatszionismus und gewesenen österreichischen Nationalrat. Die „Reichspost" hatte viele Jahre hindurch Gelegenheit, meine Tätigkeit in und außerhalb des österreichischen Parlaments au beobachten, und im besonderen meine Haltung in Fragen, welche die katholische Kirche betreffen. Ich habe politisch gerade in einer Zeit gewirkt, da die katholische Kirche und ihre Einrichtungen in Oesterreich Gegenstand starker Anfeindungen waren. Ich habe gegen die Angreifer immer Stellung genommen und besonders scharf dann, wenn es Politiker jüdischer Herkunft waren, die es unternahmen, sich in katholischen Dingen, sei es das katholische Eherecht, die katholische Schule u. a. m., Kritik und Einmengung anzumaßen. Ich hatte mir damit die Feindschaft einer damals in Oesterreich sehr mächtigen Gruppe zugezogen. Ihre Redner und Schreiber nannten mit „Reaktionär", Die „Reichspost" aber war wiederholt in die Lage versetzt, meine Haltung anerkennend zu erwähnen. Ich hebe diese Fakten jetzt und zum ersten Male hervor, um zu beweisen, daß ich berechtigt bin, an die katholische „Reichspost eine offene Frage zu richten und offene Ant« wort zu erhalten..