Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 9 (1935)
- Issue
- Heft 464 (17.5.1935)
- Date
- 1935-05-17
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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PreiS 20 GrOSCh6ll Jahrgang 9 F*etag, den 17* Mai 1935 Nr. 464 V« in in Zeitung vom Verleger veraendet T~------* ----par rediteur" REVUE HERAUSGEBER; ROBERT STRICKER BEZUGSBEDINGUNGEN: Oesterreich monatlich S J..40, vierteljährig S 4.—, ganzjährig S 16.—; Polen monatlich Zloty 1.50. vierteljährig Zloty 4.50; Tschechoslowakei monatlich Kc 6.—, vierteljährig Kc 15.—; Jugoslawien monatlich Dinar 14.—, vierteljährig Dinar 40.—; Rumänien monatlich Lei 40.—, vierteljährig Lei 120.—; Deutschland monatlich Mark 1.—. vierteljährig; Mark 3.—; Bulgarien monatlich Lewa 30.—, vierteljährig Lewa 80.—; Italien monatlich Lire 5.—, vierteljährig Lire 14.—; Schweiz und die übrigen Länder monatlich Schweizer Francs 1.50, vierteljährig Schweizer Francs 4.50. Mit E bezeichnete Anzeigen sind entgeltlich. Redaktion u, Verwaltung: IX, Universitäfsstr. 8, Tel. A-20-2-78 — Erscheint Dienstag u, Freitag Die Verbreiter der gefälschten „Protokolle" gerichtet Nach einer vierzehntägigen Dauer des Prozesses gegen die Verbreiter der „Protokolle der Weisen von Zion" in Bern wurde nun vom bernischen Richter das Urteil gefällt. Wie nicht anders zu erwarten, hat das Beweisverfahrcn festgestellt, daß die Protokolle eine Fälschung, ein Plagiat, Schundliteratur und Unsinn sind. Dieso Charakteristik stammt aus dem Munde des bernischen Richters. Es ging den Anklägern, d. i. der Berner Jüdischen Gemeinde und dem Schweizer Jüdischen Gemeindebund, nicht so sehr um die Verurteilung der Angeklagten, als um die gcrichtsordungsmäßige, durch gelehrte Sachverständige begründete Feststellung, daß die Protokolle gefälscht sind und nichtsdestoweniger von den Antisemiten der ganzen Welt als Beweis für eine alljüdischo Verschwörung verwendet werden. Unter diesem Gesichtswinkel muß man das Urteil des Berner Gerichtes betrachten. Die Angeklagten wurden zu verhältnismäßig ge ringen Strafen verurteilt, einzelne sogar freigesprochen, insbesondere mit Rücksicht darauf, daß ja die jüdischen Kläger eine Verurteilung der Minderbeteiligtcn gar nicht anstrebten. Jedenfalls gehen nicht nur die im Berner Prozeß Angeklagten, sondern auch alle diejenigen, welche die berüchtigten „Protokolle" als Agitationsmittel gegen die Judenheit verwendet haben, gerichtet hervor. Der Präsident des Berner Gerichtshofes hat klipp und klar ausgesprochen, daß die Protokolle eine verrohende und unmoralische Wirkung haben und geeignet sind, zu Verbrechen aufzureizen. Der Gutachter der schweizerischen Hakenkreuzler, der reichsdeutscho Oberstleutnant Ulrich Fleischhauer, der seine Ausführungen in den Mantel der Wissenschaft zu hüllen versuchte, der Freund des berüchtigten Antisemitenführers Fritsch und Schüler des meineidigen August Rohling, bat eine erbärmliche Rolle gespielt. Alle seine Versuche, zuerst der eine, den Pfozeß bis in die Unendlichkeit hinauszuschieben, und weiters, auch zum Prozeß nicht gehöriges Material «scheinheilig herbeizuziehen, sind an de*' starren Objektivität des Gerichtshofes gescheitert. Die JudenheXt der ganzen Welt war «n diesem Prozeß interessiert. Es ging ihr nicht darum, ihre Ehre gegen die Schweizer Antisemiten und des öitleristianhen Gutachter Fleischhauer zu verteidigen, sondern vor einem unabhängigen Forum zu beweisen,, mit welch . verwer fliehen, gefährlichen Mitteln die Judenhetze betrieben wird, die, falls nicht rücksichtslos eingedämmt, zu einem schleichenden Brand im Bereich des diese Hetze duldenden Staates werden kann. Das Schweizer Gericht hat weder dem Druck der schweizerischen „Frontisten", d. 1.' der Hakenkreuzler, noch dem der reichsdeutschen Presse nachgegeben. Auch die Beschimpfungen des preußischen Ministerpräsidenten Göring, der wütend gegen die Schweizer Presse loszog, vermochten nicht das Gericht zu beeinflussen. Die Begründung des Urteils durch den Berner Richter bleibt ein Markstein in der Prozeßgeschichte trings um die „Protokolle der Weisen von Zion". Der Richter hat auf die Konfiskation dieser Schundschrift verzichtet, da sie nach seiner Meinung praktisch wirkungslos wäre. Die Antisemiten werden also, wie er meint, nach wie vor die Protokolle zu Judenhetzen verwenden, dagegen sind sowohl ein Gericht, als auch der gesunde Menschenverstand machtlos. Aber die Kulturwclt wird, gestützt auf das Urteil des Berner Gerichtshofes vom 14. Mai 1935, Bich mit den Protokollen, ihren weiteren Fälschern und Verbreitern nicht mehr auseinandersetzen müssen. Worin die Gefahr liegt Freitag, den 10. Mai, war der 11. Verhandlungstag im Berner Prozeß. Noch einmal besprach der von jüdischer Seite bestellte Experte Prof. Dr. Baumgarten (Basel) die weltanschauliche Seite für und wider die Echtheit der „Protokolle". Sobald, führte er aus, man mit dem Argument arbeitet, daß alles, was im Sinne der „Protokolle" und der an die „Protokolle" Glaubenden vom Geist der Juden oder der Judenhörigen beeinflußt ist, als jüdische Machenschaft aus der ernsthaften Diskussion ausgeschieden werden muß, unterbrechen wir den geistesgeschichtlichen Zusammenhang. Die „Protokolle" sagen: „Unsere Losung ist Gewalt und Täuschung." Wäre nun das Judentum wirklich all das, als was es sich nach den „Protokollen" darstellt, dann würden seine Gegner zweifellos im Kampf mit ihm auf das Niveau der „Protokolle" herabgedrückt werden. Hier liegt die Gefahr und deshalb sind wir, Loosli und ich, mit aller Schärfe gegen die „Protokolle" aufgetreten. Das erste Plaidoyer Damit war die Gesamtexpertise abgeschlossen und es folgten die Plaidoyers. Zunächst schilderte Brunschwig, der Vertreter der Israelitischen Kultusgemeinde Bern, die Vorgeschichte des Strafverfahrens, gab einen Ueberbliek über die gewaltige Verbreitung der „Protokolle" und Über die mit Hilfe der „Protokolle" in der Schweiz betriebene antisemitische Agitation. Er befaßte sich mit einzelnen Teilen der Protokolle, deren widerainige Behauptungen in die Augen springend seien, und legte die entscheidenden Beweise für die Fälschung dar. Ferner fertigte er die Behauptung Fleischhauers bezüglich der Autorschaft Theodor H c r z 1 s und Ach ad Haams ab und widerlegte die gegen den humanen jüdischen Orden Bene Berith erhobenen Verdächtigungen. Nachdem er sodann ausführlich und sorgfältig die Geschichte der Fälschung der „Protokolle" darlegte, erklärte er, daß Fleischhauer weder in der Lage war noch die Absicht hatte, ein objek-. tives Gutachten abzugeben. Fleischhauers Zitate seien aus lächerlichen,, mit Fälschungen arbeitenden antisemitischen Schmierbüchern abgeschrieben worden. Fleischhauers Gewährsmänner, wie der Renegat B r i m ann, der Talmudforscher Ecker und August ■wd Hotel Arras NIZZA 7 Avenue Baquis Aller Komtori. Elegant« /.linuu-r. Nahe am Meer und Kasino. Idealer Aufenthalt. Komplette Pension: fFrcs.35.— Pension Irma Meister. Meran Idealer nanzjährlger Autenthalt, letzter Konitort, gerühmte Küche, herrl. Park, mäßige Preise. Verlangen Sie Prospekte Rohling, seien wegen Urkundenfälschung und wegen wissenschaftlichen Meineids angeklagt und verurteilt worden. Brunschwig befaßte sich weiter mit dem Talmud und dessen jüdischen und nichtjüdischen Erklärungen, die durchwegs die hohe Sittlichkeit des Talmuds bezeugen. Er rechnete weiter mit Fleischhauers Behauptung vom „semitischen Geist" und dessen unheilvoller Wirkung ab und rief aus: » Original SCHWEIZER-Qualität wieder zu haben: BERNA"t€äS6 Ausdrücklich verlangen: „SCHWKIZEK-BKENA" „Wenn Fleischhauer so hemmungslos die sittliche Moral des Judentums angegriffen hat, so muß man fragen, ob gedruckte Liederverse, wie .Wenn Judenblut vom Messer spritzt, dann geht's nochmal so gut?, etwa die Moral des »arischen Geistes' wären. Solange es in Deutschland eine derartige unsittliche Wochenschrift, wie der Nürnberger .Stürmer', noch dazu in einer Auflage von 200.000 Exemplaren gibt, hat der Gutachter beschämt zu schweigen." Die beiden Gutachter, Baumgarten und Loosli, haben klipp und klar bewiesen; Die „Protokolle" sind eine Fälschung, sie sind Schundliteratur. Es existiert keine jüdische geheime Weltorganisation, hingegen besteht im Gotha eine geheime Internationale Vereinigung völkischer Antisemiten. Die „Weisen von Zion" existieren nicht, dafür aber gibt es die antisemitischen „Weisen von Erfurt". An der Spitze dieser Weisen steht kein anderer als der antisemitische Gutachter dieses Prozesses, Ullrich Fleischhauer. Er führt planmäßig einen „übernationalen interkonfessionellen Zusammenschluß", wie er selbst schreibt, in der ganzen Welt herbei. Das ist die wahre Weltverschwörung und die eigentliche Weitgefahr. Fleischhauer ist ein Agitator, der bewußt die gefälschten Protokolle zu einer niedrigen Hetze benützt. Zum Schluß erklärte Brunschwig, daß die Ruhe und Geduld seiner Klientschaft in diesem Prozeß dem Vertrauen in die Gerechtigkeit der Schweizer Justiz entspringe. Was der NazuAntisemilismus will Der Gerichtspräsident teilte mit, daß dem seinerzeitigen Strafantrag des beschuldigten Silvio Schnell gegen den seinerzeitigen Zeugen Wladimir Burzeff wegen wissentlich falscher Zeugenaussage keine Folge gegeben, Burzeff eine Entschädigung zugesprochen und dem Silvio Schnell die Kosten auferlegt werden. Samstag, den 11. Mai, am 12. Verhandlungstafc ergriff Fürsprecher Prof. Dr. Matti, der Vertreter des zweiten Klägers, des Schweizer Israelitischen Gemeindebundes, das Wort. Er bewies zunächst, daß gleichzeitig mit der Machtergreifung Hitlers in Deutschland sich die Folgen der Judenhetze auch in der Schweiz bemerkbar machen und daß dieser Antisemitismus darauf hinausging, die Juden in der Schweiz rechtlos zu machen. Dieser brutale Antisemitismus habe sich hauptsächlich auf die „Protokolle" gestützt, es war daher für die beiden jüdischen Kläger selbstverständlich, beim Richter zu beantragen, die Protokolle in' einem gerichtlichen Verfahren auf ihre Echtheit prüfen zu lassen. Von den Angeklagten haben Theodor Fischer und Silvio Schnell teilweise die Verantwortung übernommen, hingegen die Angeklagten Haller, Dr. Meyer und Ebersold jede Verantwortung abgelehnt. Dr. Matti faßte die Ausführungen seiner Vorredner zusammen, indem er erklärte, daß die Protokolle falsch sind, daß sie ihrem Inhalt nach unmoralisch und Schundliteratur sind, daß die geistige Urheberschaft der heute noch grassierenden antisemitischen Presse in Deutschland zu suchen ist. Er schloß: „Die schweizerische Verfassung kennt keine Unterschiede zwischen Juden und Nichtjuden. Es hieße die schweizerische Verfassung verneinen, wenn wir bei uns die brutalen Methoden aus anderen Staaten eindringen ließen. Die demokratischen Freiheiten der Schweiz dürfen nicht aufgehoben werden." Verteidigung der Angeklagten Rechtsanwalt Dr. Ursprung, der Verteidiger der obenerwähnten Angeklagten Haller und Dr. Meyer, stellte den Antrag auf Freispruch und Entschädigung seiner Mandanten. Am Schluß seines Plaidoyers gab er der Hoffnung Ausdruck, daß das gedruckte Gutachten Ulrich Fleischhauers bald in jedem Schweizer Haus zu finden sein werde. Die Begründung des Urteils Der Berner Richter hat zur Begründung des Urteils folgendes angeführt: Der Echtheitsbeweis der Protokolle, den Fritz mit der Berufung auf Ehrenpreis anführt, fällt mit dieser Zeugenaussage in sich zusammen. Der Fund der hebräischen Urausgabe der Protokolle ist heute nur eine Behauptung. Sie sind ein Plagiat, das war schon seit 1921 bekannt. Ich stelle somit fest, daß ein Beweis für die Echtheit der Protokolle nicht erbracht ist. Sie fallen ebenso wie die eingeklagten Schriften unter den Begriff des Artikels 14 des bernischen Schundliteraturgesetzes, denn sie haben eine verrohende und unmoralische Wirkung und sind geeignet, zu Verbrechen anzureizen. Die Protokolle sind sowohl gefälscht wie Plagiat. Ich bin überzeugt, daß sie Schundliteratur und, mehr als das, Unsinn sind. Der Angeklagte, der ehemalige Führer des Bundes nationalsozialistischer Eidgenossen, Theodor Fischer, wird zu 50 Franken Buße und zu fünf Neuntel der Gerichtskosten verurteilt; der Angeklagte Schnell erhält 20 Franken Buße und hat fünf Achtzehntel der Gerichtskosten zu tragen. Beide Angeklagten haben die klägerischen Parteikosten zu ersetzen. Ein Sechstel der Gerichtskosten trägt der Staat. Die übrigen Angeschuldigten werden unter Zubilligung einer Entschädigung freigesprochen. Die daherigen Gerichtskosten entfallen auf den Staat. Ihre Parteikosten sind von den Klägern zu ersetzen. Der Vertreter der Angeklagten hat gegen dieses Urteil Appellation erklärt. Auf Konfiskation der Broschüren usw. wird verzichtet, weil eine solche praktisch wirkungslos wäre. TOD Hotel Bellevue 1tP2 Pört§diadi am WoHhersee Vornehmes Haus unter streng ritueller Leitung. Herrl. Lage, direkt am See. Schöne, sonnige Zimmer mit Fließwasser. Vorzügliche internationale Küche. Volle Pension Vor-und Nachsaison . . Hauptsaison . . . $ 9.- S 12. Seebad und Garage frei. Geöffnet von Mai bis QktQber, Verlangen Sie ProspekteJ