Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 9 (1935)
- Issue
- Heft 461 (7.5.1935)
- Date
- 1935-05-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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IfeMfe $0 CifOSCilOll M*Qan&9 Bfenstag/ dcir 7/ Mai WJV Nn 401 V* b* Zeitung: vom Verleger versendet* „Journal expedüä par l'editeur'* Rmmm mm m< .M M BEZUGSBEDINGUNGEN: Oesterreich monatlich S 1.40, vierteljährig S 4.—, ganzjährig S 16.—; Polen - ' 1.50, ■ M H H HP"* vierteljährig Zloty 4.50; Tschechoslowakei monatlich Kc 6.—, vierteljährig Kc 15.—; Jugoslawien monatlich Diu., /iertel- MmM mm ■ ■ jährig Dinar 40.—; Rumänien monatlich Lei 40.—, vierteljahrig Lei 120.—; Deutschland monatlich Mark 1.—, >. iljährig mm ■ ■ UWM Mark 3.—; Bulgarien monatlich Lewa 30.—, vierteljährig Lewa 80.—; Italien monatlich Lire 5.—, vierteljährig Lire 14^—; WM Hm Schweiz und die übrigen Länder monatlich Schweizer Franca 1.50, vierteljährig Schweizer Francs 4.50. m^m mm ^mmw Mlt B bezeichnete Anzeigen sind entgeltlich. H-ER AUSGEBER : ROBERT STRICKER Redaktion u.Verwaltung: IX, Universitätsstr.8,Tel. A-20-2-78 - Ersdieint Dienstag u.Freitag Nach freiem Ermessen ♦ ♦ ♦ Das Schicksal der jüdischen Aerzte In der vorwöchigen Nummer unseres Blattes haben wir darauf hingewiesen, daß der gesamte jüdische, ärztliche Nachwuchs in Oesterreich der Möglichkeit der zur Ausübung seines Berufes unbedingt notwendigen praktischen und wissenschaf tlichen Fortbildung beraubt ist. Wir haben mit Hinblick auf einen Aufruf der „Vereinigung jüdischer Aerzte", in welchem eine Geldsammlung für diese in die verzweifeltste Lage geratenen jungen Akademiker eingeleitet wird, festgestellt, daß die völlige Desorganisierung der österreichischen Judenschaft zur Rechtlosigkeit führen muß. Der Mangel einer tatkräftigen und unerschrockenen Führung hat es bereits dahin gebracht, daß man daran zweifelt, Recht zu finden und im Almosen Zuflucht sucht. Unsere Vermutung, daß die auf Ausschaltung vieler Aerzte gerichtete Tendenz sich weiter auswirken wird, hat leider allzurasche Bestätigung gefunden. Wir bringen nachstehend die Zuschrift eines jüdischen Arztes, in welcher auf unsere Veröffentlichung Bezug genommen und auf eine neue schwere Bedrohung verwiesen wird: 1 Ihr Artikel „250 jüdisohe Jungärzte auf dem Pflaster" vom 30. April hat mich erschüttert. Er hat den Kern des Problems aufgedeckt. Alle Bestrebungen der jüdischen Aerzte sowie aller anderen jüdischen Berufsklassen, den Kampf um ihr Recht auf eigene Faust zu führen, sind zur Aussichtslosigkeit verurteilt. Ohne eine zielbewußte Führung, welche für alle jüdischen Berufsstände und im Namen aller handelt, v/ird nichts durchzusetzen sein. Ich fühle mich gedrängt, auf eine neu entstandene Gefahr aufmerksam zu machen. Mit Wirksamkeit vom 1. April 1935 ist ein Gesetz herausgegeben worden, welches die gewerbliche Sozialversicherung in Oesterreich neu regelt und vor allem das Verhältnis der Kassenärzte. Das bisherige System der freien Aerztewahl erscheint durchbrochen und das Recht des Patienten, den Arzt seines Vertrauens aufzusuchen, abgeschafft, bzw. wesentlich eingeschränkt. Im § 105 des neuen Gesetzes heißt es: „Sicherstellung der Arzthilfe. Die Versorgung der Anspruchsberechtigten mit ärztlicher Hilfe zu Lasten der Sozialversicherung hat ausschließlich durch zugelassene Aerzte zu erfolgen." Die Zulassungsbedingungen sind im § 106 fixiert (Oesterreichische Staatsbürgerschaft, Inlandsdiplom, einwandfreies staatsbürgerliches und standesgemäßes Verhalten). Aber allen diesen hier angeführten Bedingungen kommt keine wesentliche Bedeutung zu. Entscheidend ist der nachfolgende § 107. Er besiegelt das Schicksal der Kassenärzte. Hier heißt es: „Ueber die Z u 1 a s s u n g (als behandelnder Arzt für Kassenpatienten) entscheidet der Aerzteausschuß unter Angabe des dem zugelassenen Arzt zugewiesenen Sprengeis nach freiem Ermessen. . . Wer ist der „Aerzteausschuß", welcher fortab „nach freiem Ermssen", also allmächtlich über das Schicksal der Aerzte entscheidet? Darüber gibt § 104 Aufschluß, welcher besagt, daß der Aertzeausschuß durch Entsendung von Vertretern des Vorstandes der „zuständigen Berufsorganisation der Aerzte" gebildet wird. In dem neuen Gesetze ist selbstverständlich nichts enthalten, was gegen die Zulassung der jüdischen Aerzte spricht. Aber es wäre töricht, wenn man sich auf jüdischer Seite irgendwelchen Illusionen hingeben wollte. Ueber den Charakter der „zuständigen" Berufsorganisation bestehen keine Zweifel. Die auch von Ihrem Blatte vor kurzem gebrachte Meldung über die unter Ausschluß von Juden erfolgte Bildung eines ärztlichen Fachbeirates bei der „Vaterländischen Front" ist da wohl bezeichnend. In den ^stäadigenj* Leitungen der ärztlicliett.Fa^rürganisa^ tionen, die nach „freiem Ermessen" entscheiden, werden Juden überhaupt nicht oder in verschwindender Zahl sitzen. Was aber die nichtjüdischen Kollegen betrifft, muß leider festgestellt werden, daß in ihren Kreisen wenig Wohlwollen für Juden herrscht, schon dank der Erziehung, welche die deutsche Studentenschaft erfährt. Man kann nur schweren Herzens der nächsten Zukunft entgegensehen. Wenn nicht entsprechende Maßnahmen getroffen werden, ist mit einer weiteren Steigerung des jüdischen Aerzteelends zu rechnen. Der in Ihrem Artikel enthaltene Aufruf zur Sammlung aller Kräfte im „Jüdischen Volksbund" ist heute beherzigenswerter als je. Ich habe die schweren Tage des Umsturzes in Oesterreich nach dem Kriege miterlebt und kann bestätigen, daß damals der „Jüdische Nationalrat", dessen Leitidee diejenige des nunmehr geschaffenen Volksbundes war, die österreichischen Juden vor großen Gefahren geschützt hat. Alle Aktionen, die bisher in Angelegenheit der jüdischen Aerzte von einzelnen Körperschaften und Funktionären unternommen wurden, sind so gut wie resultatlos verlaufen. So dankenswert diese Anstrengungen auch sind, man darf sich bezüglich ihrer Wirksamkeit keiner Täuschung hingeben. Ich schließe mit dem Satze Ihres Artikels: „Man muß der geeinten Front der Judengegner eine geeinte jüdische Volksfront entgegenstellen." Der Prozeß um die Protokolle der Weisen von TLmn Der im Oktober begonnene Berner Prozeß gegen die Verbreiter der „Protokolle der Weisen von Z i o n" wurde, wie bereits gemeldet, am 29. April wiederaufgenommen. Die antisemitische Clique in der Schweiz: und deren Genossen in Hitler-Deutsehland versuchten immer wieder, den Prozeß zu vertagen. Der Nürnberger „Stürmer" stand — wie sonst — auch hier an der Spitze der Hetzkampagne. Bei den Oktobcrverhandlungen hatten Prof. Weizmann, der russische Exminister Miljukow, Wladimir Burzew u. a. über die Fälschung der Protokolle ausgesagt. Diesmal wendet sich die Aufmerksamkeit der breiten Oefientlichkeit dem Auftreten des Gutachtens des hakenkreuzlerischen Angeklagten, des reichsdeutschen Offiziers Ullrich Fleischhau er, zu, der zu den Führern des internationalen Antisemitismus gehört. Durch diesen „Sachverständigen" ist der Charakter des Prozesses gekennzeichnet. Die Nationalsozialisten, zu deren Agitationsmaterial die „Protokolle der Weisen von Zion" gehören, bemühen sieh, die Echtheit dieses schon in anderen Prozessen als Fälschung entlarvten Machwerks zu beweisen oder wenigstens glaubhaft zu machen, daß die Fälschung nicht einwandfrei erwiesen sei. Dabei geht es gleichzeitig um eine großzügige antisemitische Propaganda, die vor allem darauf basiert, daß das in den „Protokollen" niedergelegte Bestreben der Juden, die Weltherrschaft zu erringen, sich in der realen Wirklichkeit abspiele. Die bisherigen Gutachten und Gerichtsurteile (das letzte im südafrikanischen Prozeß von Grahamstown, wo die "Verbreiter der „Protokolle" zu 1775 Pfund Geldstrafe und zu sechs Jahren Kerker verurteilt wurden) haben das Absurde der „Protokolle"-Beschuldigung enthüllt. So stellt sich der Versuch des deutschen Hakenkreuzes, der Welt die „Protokolle" als Dokument für die Größe der jüdischen Gefahr vor Augen zu halten, als schändliches und gemeines Manöver dar, wobei auch nicht der Schein des guten Glaubens angenommen werden kann. Das nationalsozialistische Deutschland und die vom ihm angeregten und soutenierten Strömungen haben die „Protokolle" dazu benützt, um den Völkern zu zeigen, daß die Vertilgung der Juden ein Gebot des Selbstschutzes sei. Kläger/ Beklagte/ Sachverständige Anwesend waren der vom Gerichtspräsidenten bestellte Obergutachter Schriftsteller C. A. Loosli aus Bern und der Gutachter der klägerischen Partei, Dr. A. Baumgarten, Professor der Jurisprudenz an der Universität Basel. Die Kläger, der Schweizer Israelitische Gemeindebund und die Israelitische Kultusgemeinde Bern, wurden durch die Herren M. Bloch und E. Bernheim repräsentiert und durch die Anwälte Prof. Dr. H. M a 11 i und Georges Brunsen vi g vertreten. Von den Beklagten waren anwesend Aebersold, Haller und Silvio Schnell. Letzterer wird vertreten durch die Anwälte Ruef (Bern) und Dr. Ursprung (Zurzach). Aufsehen erregte die aus München eingetroffene Mitteilung, der Angeklagte Fischer sei verhindert, an den Verhandlungen teilzunehmen. Der Gerichtspräsident Meyer eröffnete die Verhandlung und teilte mit, daß der Untersuchungsrichter der von Fürsprecher Ruef eingereichten Strafanzeige wegen falscher Zeugenaussagen gegen Professor Weizmann, Exminister Miljukoff, Prof. Swatikoff, Burtzeff, Oberrabbiner Ehrenpreis u. a. keine Folge gegeben habe. Die Strafanzeige ist somit in Uebereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft für diese Verhandlung aufgehoben. Fürsprecher Ruef verlangte die Einstellungdes Prozeßverfahrens bis zur Erledigung aller Strafanklagen wegen falschen Zeugnisses. Er forderte weiter, daß der Gutachter Fleischhauer in die Lage versetzt werde, das russische Material zu überprüfen. Der juristische Vertreter des Schweizer Israelitischen Oemeindebundes, Prof. Dr. M a t i n, wies darauf hin, daß die Gegenpartei reichlich Zeit gehabt habe, die Verteidigung vorzubereiten. Er berichtet von der Tatsache einer in verschiedenen Ländern eingeleiteten Geldsammlung der panarischen Alliance zugunsten der Angeschuldigten und stellt fest, daß schon die erste Strafanzeige des nationalsozialistischen Volksbundes in Zürich anfangs 1935, die die Zeugen der Oktoberverhandlung der falschen Aussage bezichtigte, eine Vertagung des Termins erwirken sollte. Die neue Strafanzeige, die die zehn Zeugen vom Oktober 1934 der falschen Aussage beschuldige, sei am 15. April 1935 bereits im Erfurter antisemitischen „W elt-Dienst" veröffentlicht, während sie am 17. April 1935 beim Gericht eingereicht sei. Der Gerichtspräsident eröffnet hierauf den Entscheid, daß keine neuen Zeugen mehr geladen und daß auch die Prozeßverhandlungen nicht unterbrochen werden. Was die Forderung anbelangt, die russischen Materialien dem Gutachter Fleischhauer zugänglich zu machen, sohafte er Fleischhauer angefragt, ob er bereit sei, eine ehrenwörtliche Erklärung abzugeben, daß aus diesem Material nichts publiziert werde. Fleischhauer erklärte, sein Ja oder Nein sei mehr wert, als ein Ehrenwort irgend einer anderen Person. Auf die Frage des Fürsprechers Brunschvig gibt Fleischhauer zu, daß er der Leiter des antisemitischen U. - Bodung-Verlages sei und daß in diesem das Geheimlexikon Sigilla Veri erscheine, ferner daß er mit dem verstorbenen Theodor Fritsch befreundet war. Auf die Frage des Anwaltes an Fleischhauer, ob er mit Julius Streicher einig gehe, erwiderte der Gutachter: Wir wollen die Judenfrage im Sinne Theodor Herzls lösen. (!) Wir wünschen keine jüdischen Parasiten mehr, die nach festgelegten Plänen zum Kriege (!) hetzen. Fleischhauer gibt zu, es bestehe eine Internationale der Judenkenner. Fürsprecher Brunschvig erklärt, nach dem Bernischen Strafgesetzbuch wäre es zulässig, Fleischhauer als TRIEST-J AFFA-H A IFA in der ausgezeichneten Touristenklasse in zwei- oder 5 250 vierbettigen Außenkubinen mit reichlicher u. .schmuckhafter Verpflegung (vier Mahlzeiten täglich) Die großen Luxusschiffe ,GALILEA' ,GERUSALEMME' ,PALE5TINA' (je 12.500 Tonnen Deplacement) verkehren sechsmal monatlich nach Palästina, außerdem dichter Verkehr via Aegypten und via Athen—Istanbul. Gelegenheit v:u herrlichen Rundfahrten im Mittelmeer. Für ise! LLOYD TRIEST1N0 Wien I Kärntnerring 6 Telephon U-47-5-G0