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Die neue Welt · 1934-12-28 · Heft 425 (28.12.1934) · page 1

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Journal
Die neue Welt
Volume
8 (1934)
Issue
Heft 425 (28.12.1934)
Date
1934-12-28
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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Preis 20 Groschen Jahrgang 8 Freitag, den Dezember 1914 Nr* 425 V. b. b* Zeitung vom Verleger versendet „Journal expfediö par rMiteui" w^W&WBF H Titl. Universitätsbibliothek Wien, f. REVUE HERAUSGEBER: ROBERT STRICKER BEZUGSBEDINGUNGEN: Oesterreich monatlich S 1.30, vierte!jiihrlg S 4.—. ganzjährig S 16.—; Polen monatlich Zloty 1.50, vierteljährig Zloty 4.50; Tschechoslowakei monatlich Kc 6.—, vierteljährig Kc 15.—; Jugoslawien monatlich.Dinar 14.—, tferteljährig Dinar 40.-: Rumänien monatlich Lei 40—, vierteljährig Lei 120.-; Deutschlandmonatlich Mark^l.-. vierteljänri* Mark 3—; Bulgarien monatlich Lewa 40.—, vierteljährig Lewa 120.—; Italien monatlich Lire 5.—, vierteljährig Lire 14.—jj Schweiz und die übrigen Länder monatlich Schweizer Franca 1.50. vierteljährig Schweizer Franca 4.50. Mit E bezeichnete Anzeigen sind entgeltlich. Redaktion u. Verwaltung: IX, Universitätsstr. 8, Tel, A-20-2-78 — Erscheint Dienstag u. Freitag Josef PoppersLynkeus Zum Todestage Am 22. Dezember 1921 ist Josef Popper- Lynkeus in Wien gestorben. Ein kleines Hauflein Wissender umstand seinen Sarg. Die Zeitungen brachten Nachrufe in einer hänge und Tiefe, wie sie anläßlich . des Todes erfolgreicher Klavierspieler, Tenöre und Possenschreiber gebräuchlich sind. Nach langem- Betteln um die Gunst mehrerer Gemeinde^ ,und Bezirksgrößen erlangten einige Freunde die nicht gerne erteilte Erlaubnis, im Wiener Rathauspark einen glatten Gedenkstein . aufzustellen. Da s war all es, was sich um'den Hin g a n g - des größtensozialen Genies unsc r e r.Z e i t e n ereignete. Was hat Popper-Lynkeus getan? Er hat, * mit den Mitteln höchster Wissenschaft ausgestattet, alle auf die Verbesserung der Gesellschaftsordnung gerichteten sozialwissenschäftlichen Systeme und Parteiprogramme durchforscht und ihre Nichtigkeit enthüllt. Er hat nachgewiesen, daß all die dicken Bücher und großen Parteien die Menschheit auch nicht um einen Schritt dem Glück nähergebracht haben. Er hat vor die erborgte Größe selbstgefälliger Sozialwissenschaftler ' und machttrunkener Parteigründer und Führer die Majestät des hungernden M e n s c h e n" gesetzt: das jedem Individuum angeborene heilige, unverkürzbare und unantastbare Recht auf Nahrung, Kleidung und Wohnung. Jede Gesellschaftsordnung, die nicht allen Mitgliedern der Gesellschaft Schutz vor Hunger und Mangel an lebenswichtigen Mitteln bietet, ist nichtswürdig. Es ist eine Schande, in ihr zu leben, mag sie auch an kulturellen und zivilisatorischen Segnungen überreich sein. Vor den Leiden eines hungernden Menschen bricht alles zusammen, versinkt alles in Schande. .' Popper-Lynkeus ist der Verkünder der allgemeinen N ä h r p f 1 i c h t und der mit ihr verbundenen Dienstpflicht in der N ä h r a r m e e. Jeder Bürger hat die Pflicht, eine den Bedürfnissen entsprechende Zahl von Jahren in der Nährarmee zu dienen, welche die lebensnotwendigen Mittel für a l l e schafft. Dann ist er frei und hat für sein ganzes Leben das Recht erworben, vom Staate alle lebensnotwendigen Mittel zu erhalten, ■ d. h. alle Mittel, um sich und seine Familie vor Hunger und Mangel zu schützen. Popper-Lynkeus hat die Menschen gekannt, bis in die verborgensten Winkel ihrer Seele und ihres Denkens. Er hat vorausgesagt, daß es lange, lange dauern wird, bis sie zu ihm kommen werden, zu seiner Erkenntnis, weil sie so einfach ist. Die Menschen sind auch bisher an seinqr Größe achtlos vorbeigegangen. Aber sie werden zu ihm kommen müssen, sonst können der blutige Jammer und die tiefe Schmach dieser Gesellschaftsordnung, welche Menschen hungern läßt, kein Ende finden. TufcckuierzeH? Nicht anstehen J \£*Mst verschuldetlassen! WY >y Der übermüdete Fuß hätte längst eine Pedlfrit-Schuheinlage gebraucht: ~ ~ unerreicht auch In schwierigen Fällen .— Rat und Hilfe im Fachinstitut HnnriiiqenJHtkolMSCh Wien Jaborstr. 22, Tel. R-47-1-85 Wertvolle Broschüren Überallhin kostenlos! ÜIIII Chri$flidi*deut§die Erziehung jüdischer Kinder! Die zu Beginn des Schuljahres 1934/1935 getroffene Verfügung der österreichischen Unterrichtsbehörde, wonach jüdische Schulkinder von christlichen geschieden und in eigene Klassen — also „Judenklassen" — zusammengefaßt wurden, ist in Kraft geblieben. Es wurde ein Schulghetto geschaffen, in welchem jüdische Kinder abgesondert unterrichtet werden, ohne daß aber ihren jüdischen nationalen und religiösen Bedürfnissen entsprochen wird. In diesen Judenklassen unterrichten ausschließlich deutsch-christliche Lehrer in deutsch-christlichem Geiste. Die Proteste jüdischer Eltern und der Wiener israelitischen Kultusgemeinde blieben wirkungslos. Die Versicherung der Regierung, daß Härten in Einzelfällen vermieden werden sollen, hat sich als belanglos erwiesen und an dem beklagten Zustande wesentlich nichts geändert. Der „Jüdische Volksbund für Oesterreich" hat sich nicht auf einen Protest beschränkt, sondern unter Berufung auf die verfassungsmäßig festgelegte Gleichberechtigung der jüdischen Bürger der Regierung eine Eingabe unterbreitet, in welcher verfangt wird, daß nach der jetzt erfolgten Umwandlung des allgemeinen österreichischen Schuhwerkes in ein deutsch-christliches ein öffentliches jüdisches Schul werk errichtet werde. Nachdem die Eingabe des Jüdischen Volksbundes bis. heute keine.» Erledigung fand, hat er an die Bundesregierung eine neuerliche Eingabe, folgenden Wortlautes gerichtet: ■'. ' ' ' ■ v- In Erwägung des Umstandes, daß die vom Bundesministerium für.. Unterricht getroffene Verfügung, die Schuljugend nach ihrer Zugehörigkeit zur christlichen oder jüdischen1 Konfession in Paralellklassen zu sondern, von der gesamten jüdischen Bevölkerung und Schuljugend als Kränkung und Zurücksetzung empfunden wurde, hat der „Jüdische Volksbund 'für Oesterreich" an die Bundesregierung und an alle zuständigen Behörden den Antrag auf Errichtung eines öffentlichen j ü d i*. sehen Schulwerkes gerichtet. Dieser Antrag gipfelte in dem Verlangen, „jenen jüdischen Bürgern, die wti n s c h e n, daß ihre Kinder unter, jüdischer Anleitung in nationalreligiösem Geiste zu volks- und glaubenstreuen Juden und treuen Oesterreichern erzogen, werden sollen", durch Errichtung eines öffentlichen jüdischen Schulwerkes aus Mitteln des Staates und der Gemeinden die Möglichkeit der Erreichung eiues so gearteten Erziehungszieles zu bieten. Mit Bedauern muß der Jüdische Volksbund feststellen, daß dieses notwendige und gerechte Begehren bis heute keine Erledigung erfahren hat. In den , dem Antrage beigefügten Darlegungen wurde ausgeführt, daß die national eingestellte Judenschaft den Bestrebungen der Regierung, der christlichen Jugend Oesterreichs eine christlich-deutsche Erziehung nach religiös-sittlichen Grundsätzen angedeihen zu lassen, volles Verständnis entgegenbringt, daß sie aber in folgerichtiger Wahrung dieses Standpunktes und unter Berufung auf die gesetzlich gewährleistete Gleichberechtigung das Recht auf Erziehung ihrer Jugend in national-religiösem jüdischen Geiste durch jüdische Lehrkräfte und aus öffentlichen Mitteln in Anspruch nimmt. Der Jüdische Volksbund gab seiner Meinung Ausdruck, daß nur durch Berücksichtigung dieses gerechten Anspruches,. im Gegensatz zu der im zitierten Erlasse des Bundesministeriums getroffenen Verfügung, das Problem der künftigen Jugenderziehung einer alle Teile befriedigenden und vollständigen Lösung zugeführt werden könnte. Unter Hinweis auf diese Darlegungen bedauert der Jüdische Volksbund, daß dieser Wunsch der national und religiös gerichteten Judenschaft Oesterreichs hei den maßgebenden Stellen bis zur Sturide keine Berücksichtigung gefunden hat. In der Zwischenzeit hat der Schöpfer der neuen österreichischen Verfassung, Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. E n d e r, in einem im pädagogischen Institut der Stadt Wien am 5. Dezember d. J. gehalteneu Vortrag über „Die Schule in der neuen Verfassung" ausdrücklich erklärt, daß der Staat in der neuen Verfassung die Verpflichtung, „für eine sittlich-religiöse Erziehung Sorge zu tragen", übernommen habe. Er hat hinzugefügt, daß demzufolge „von dem Grundsatze, daß die Zulassung zu öffentlichen Aemtern vom religiösen Bekenntnis unabhängig sei, für den Schuldienst eine gesetzliche Ausnahme gemacht werden könne, welche Garantien dafür gibt, daß die Lehrer selbst sich zu der Religion bekennen müssen, auf der die sittliche Erziehung der Schule beruht". Und, offenbar von diesem Grundsatze geleitet, hat der Wiener Vizebürgermeister Herr Dr. Kresse in einer Versammlung des Oesterreichischen Gewerbebundes am 12. November d. J. die Mitteilung gemacht, daß „die Stadt Wien nunmehr ausschüießlich christliche Lehrkräfte beschäftigt" und daß bei der letzthin erfolgten Aufnahme einer sehr beträchtlichen Zahl von Junglehrern und Junglehrerinnen diesem Umstände Rechnung getragen worden sei. Die - durch Herrn Präsidenten Dr. Ender kund« t^d Hotel Arras NIZZA 7 Avenue Baquis Aller Komiort. Elegante Zimmer. Nahe am Meer und Kasino. Idealer Aufenthalt. Komplette Pension :iFrcs,35.— Pension Irma Meister. Heran Idealer ganzjähriger Aulenthalt letzter Komfort, gerühmte Küche.- herrl. Park, maUiRe Preise. Verlangen Sie Prosrtbte MC D 4V NA PENSION MERAtf . 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