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Die neue Welt · 1934-05-04 · Heft 362 (4.5.1934) · page 1

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Journal
Die neue Welt
Volume
8 (1934)
Issue
Heft 362 (4.5.1934)
Date
1934-05-04
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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ftoets 20 Groschen Jahrgang 9 freitags den 4. Mal 1#H Nr* 3<W V« b. h. Zeitung vom Verleger versendet „Journal exp&liä par Mdlte«*« ßEZUOSBBDINOUNOEN: OesttrretCb monatlich S 1.30, vierteljahrig S4.-, Ranziährlg S 16.r; Polen monatlich Zloty vierteljährig Zloty 6.- Tschecboslowaket monatlich Kc 6.—, vierteljährig Kc 15.—; Jwsoriawle^monat^^^^ vlerteljJhrij? OlwJO^ .^nulcn_impfla<Uch Lewa fährig Schweizer Francs 4.50 HERAUSGEBER: ROBERT STRICKER Redaktion u. Verwaltung: IX, Universitätsstr. 6-8,1et. A-20-2-78 — Er scheint Dienstag undFreitag REVUE hecboslowakel monatlich Kc 6.-, vierteljährig Kc 15.-; Jugoslawien monatlich Dinar 14.-, vierteljährig Dinar 40.-: Rumänien mpnajHicli 40.-, vierteljährig Lei 120.-; Deutschland monatlich, Mark 1.-, vierteljährig Mark 3.-; Bulgarien monatlieh Lewa 40.-, vierteljährig ra 120.—; Italien monatlich Lire5.—. vierteljährig Lire 14.—t Sehwefz und die übr igen Länder monatlich Schweizer Franc« IM, viertel* öslerreidii§die Juden§diaft als gleidiberedifigte Minorität Zur neuen österreichischen Verfassung Wien, Anfang Mai. Die in manchen Kreisen gehegte Befürchtung, daß die Verfassungsänderung in Oesterreich zu einer Einschränkung der bürgerlichen Gleichberechtigung der Juden führen werde, hat sich als grundlos erwiesen. Die von Kanzler Dollfuß, Vizekanzler Starhemberg und Minister Fey wiederholt abgegebenen Erklärungen, daß an eine verfassungsmäßige Entrechtung der Juden — etwa nach reichsdeutschem Muster — nicht gedacht werde, wurden ehrlich eingehalten. Die neue Verfassung legt nicht nur allgemein (2. Hauptstück, Artikel 27) fest, daß der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Stellen, Aemtern und Würden vom religiösen Bekenntnis unabhängig ist. Sie geht darüber hinaus, indem der durch den Friedensvertrag von St. Germain garantierte Minderheitensch u t z in die neue Verfassung aufgenommen wurde. Im Schlußstück der Verfassung heißt es in Bekräftigung der Artikel 62 bis 69 des genannten Vertrages: „Alle österreichischen Staatsangehörigen ohne Unterschied der Rasse, der Sprache oder Religion sind vor dem Gesetze gleich und genießen dieselben bürgerlichen und politischen Rechte." „Unterschiede in Religion, Glauben oder Bekenntnis sollen keinem österreichischen Staatsangehörigen, beim Genuß der bürgerlichen und politischen Rechte nachteilig sein, wie namentlich bei Zulassung zu öffentlichen Stellungen, Aemtern und Würden oder bei den verschiedenen Berufs- und Erwerbstätigkeiten'." „Oesterreich verpflichtet sich, daß die im gegenwärtigen Abschnitt (das ist der in die neue Verfassung übernommene Abschnitt des Friedensvertrages) enthaltenen Bestimmungen als Grundgesetze anerkannt werden, daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mit diesen Bestimmungen in Widerspruch oder Gegensatz stehe und daß kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung mehr gelte als jene." „Oesterreich stimmt zu, daß, soweit die Bestimmungen der vorstehenden Artikel des gegenwärtigen Abschnittes (über die Rechte der rassischen, religiösen oder nationalen Minderheiten) Personen berühren, die nach Rasse, Religion oder Sprache Minderheiten angehören, diese Bestimmungen Verpflichtungen von internationalem Interesse darstellen und unter die Garantie des Völkerbundes gestellt werden. Sie können nicht ohne die Zustimmung des Völkerbundrates abgeändert werden." Man muß feststellen, daß die Rechte der jüdischen Staatsbürger so ausreichend geschützt werden, als dies auf verfassungsmäßigem Wege überhaupt möglich ist. Die Verfassung macht auch — und das verdient besonders festgehalten zu werden — durch Betonung des Rationalen Elements die böswillige, scheinheilige Auslegung unmöglich, welche dahin geht, den Juden wohl als Glaubensgemeinschaft das gleiche Recht zu belassen, es ihnen aber unter Berufung auf rassische und nationale Verschiedenheit zu rauben. Die Verfassung gibt den österreichischen Juden als nationaler und religiöser Minorität volle Gleichberechtigung. Damit ist das gefährliche und sinnlose Gerede der Assimilations-, juden liberaler und orthodoxer Färbung, daß Minderheitsrecht ein vermindertes Recht bedeute, endgültig abgetan. Damit ist aber auch der Weg gewiesen, den eine vernünftige jüdische Politik in Oesterreich gehen muß. Um in den Genuß der auf dem Minderheitenrecht basierenden Gleichberechtigung zu gelangen, muß man sich als Minderheit bekennen, sonst verliert man dieses kostbare Recht. Drohend steht das Beispiel der unglücklichen reichsdeutschen Juden vor uns. Als der Völkerbundrat Hitler-Deutschland unter Berufung auf das in den Völkerbundsatzungen verankerte Minderheitsrecht zu menschlicher Behandlung seiner Juden aufforderte, konnte der deutsche Delegierte, von Keller, höhnisch erklären, daß die deutschen Juden selbst erklärt haben, keine Minderheit zu sein, daher keinen Anspruch auf gleiches Recht erheben können. In Oesterreich ist es einzig und allein die Jüdische Volkspartei, welche unentwegt den Zusammenschluß der Juden auf nationalem und religiösem Boden als gleichberechtigte Minorität anstrebt. Die Betrachtung der jetzt geschaffen Verfassung beweist neuerlich und zwingend, daß sie den richtigen Weg geht. mit den vorzüglichen, großen Salontchiffen der direkten Illllnle TRIEST - JAFFA des LLOYD TRIESTINO Abfahrten jedenMittwoch um 13 Uhr Fernen Luxuseillinien nach Athen, Istanbul, Alexandrien, Bombay, Colombo, Singapore, Shanghai Schnellste Schiffe Höchster Komlor Auskunft: Lloyd Trlestino, Wien I, Kärntnerring 6, Tel.U-47-5 60 jViordprozeß Arlosoroff Lokalaugenschein am Strande von Tel-Awiw Wie wir bereits in unserer'letzten Nummer gemeldet haben, wurde für Sonntag, den 29. April; an der von Frau Sima Arlosoroff bezeichneten Mordstelle am Strand von Tel-Awiw ein Lokalaugenschein vorgenommen. Anwesend waren als Tatzeugin Frau Arlosoroff und jene Personen, welche unmittelbar nach dem Mord seinerzeit an der Mordstelle waren. Ueber den Lokalaugenschein selbst liegt zurzeit kein Bericht vor. Im Anschluß hieran besichtigten die Mitglieder des Gerichtshofes die Zelle im Jaffaer Gefängnis, in der der.junge Araber Abdul Medschid, der sich als Mörder Arlosoroffs bezeichnete, aber später sein Geständnis zurücknahm, untergebracht war. Durch diesen letzteren Lokalaugenschein wollte das Gericht feststellen, ob es den Angeklagten Stawsky und Rosenblatt technisch möglich gewesen sein konnte, mit Abdu' Medschid in Verbindung zu treten und ihn zu dem falschen Geständnis zu veranlassen. Im Verlauf der Verhandlung vor dem Jerusalemer Geschworenengericht am 27. April wurde Poltzelinspektor Baruch G o f f e r als Zeuge vernommen. Er erklärte, er habe, als er am Abend des 16. Juni 1033 an der Mordstelle eintraf, dort bloß die Fußspuren von Dr. Arlosoroff und seiner Frau feststellen können. Fußspuren anderer Personen, die sich von der Richtung der Mordstelle weglaufend gegen den in der Nähe befindlichen Hügel bewegt haben mußten, hätten erst in einiger Entfernung von der Mordstelle begonnen. Diese Fußspuren hätten erkennen lassen, daß die fremden Personen schnell gelaufen seien. Sfcawskys Fußabdrücke nicht agnosziert Montag, den 30. April, wurde das Zeugenverhör fortgesetzt. Horace Samuel führte in einer ausführlichen Erklärung aus, daß der Mörder unbedingt mit der linken Hand geschossen haben mußte, und zwar entsprechend der Verwundung, die Arlosoroff erhielt. Die Kugel ging nämlich von der linken Seite in den Körper. Alle im redaktionellen Teil befindlichen entgeltlichen Notizen sind durch ein beigefügtes E bezeichnet. NACH PALÄSTINA MIT DER COMPASS TOURS OFFIZIELLES PROPAGANDABÜRO DER STADTGEMEINDE TEL-AWIW AM 15. MAI: ab Wien über Triest mit dem Eildampfer „Italia" Für Einzelreisende: Schiffskarten zu Originalpreisen Abfahrt jeden Mittwoch von Triest Auskünfte und Anmeldungen im Reisebüro Compass Tours, Wien IX, Spitalgasse 3, Telephon Nr B-42-5-38 Als Zeuge trat dann vor's Gericht der arabische Fuß spuren sachverständige . Abi-Regiak, welcher die bekannten Erklärungen der Fußtrittexperten wiederholte, die während der ersten öffentlichen, Voruntersuchung in Jaffa abgegeben worden waren. Am Nachmittag wurde das Verhör mit dem Sachverständigen Abi-Regiak fortgesetzt. Während des Verhörs rief folgende Feststellung Sensation hervor: Es stellte sich nämlich heraus, daß, während die Polizei auf dem Jaffaer Gefängnishof die Fußtrittprobe mit verschiedenen Personen, darunter auch mit Stawsky, vornahm, Abi-Regiak nicht erkannte, welche Fußabdrücke von Stawsky stammen. Abi-Regiak führte das auf die Verschiedenheit <lea Bodens der beiden Orte — Jaffaer Gefängnisbof und Meeresstrand von Tel-Awiw — zurück. * Aus Jerusalem: In weiten Kreisen der palästinensischen Judenhelt kommt der Wunsch zum Ausdrruck, daß der Prozeß zu einem Freispruch der drei zionistischen Angeklagten führen möge. Für die Stimmung in der jüdischen Bevölkerung Palästinas ist es charakteristisch, daß die antirevisionistische bürgerliche Tageszeitung „Haarez" anläßlich der Eröffnung des Prozesses einen Leitartikel veröffentlicht, in dem sie den Wunsch ausdrückt, daß die von den Revisionisten im Ausland für den Verteidigungsfonds eingeleiteten Sammlungen vollen Erfolg haben mögen. Auf Initiative von Oberrabbiner Kook wurde nach Jerusalem eine Konferenz führender Rabbiner, Misrachisten und Allgemeiner Zionisten einberufen. Die Konferenz beschloß, zum Arlosoroff-Mordprozeß in doppelter Weise Stellung zu nehmen. Erstens will sie einen Aufruf erlassen, In dem zur Unterstützung der Sammlung von Mitteln für die Verteidigung der Angeklagten aufgefordert werden soll. Zweitens soll ein allgemeiner Fasttag proklamiert werden, an dem Gebete darum gesprochen werden sollen, daß die Richter die Angeklagten als nicht schuldig befinden mögen. Nächste Nummer erschein? Dienstag früh P?ei$ 10 Groschen DIE TELEPHONNUMMER der Redaktion und Verwaltung der .DIE NEUE WEIT* lautet ab I. Mai 1934:

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