Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 4 (1930)
- Issue
- Heft 152 (15.8.1930)
- Date
- 1930-08-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2711613-2711736-2711770--1995-2715252- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
I8S **«». fhrds Sn * ^mmmtt *n V» bt bi BEZUGSBEDINGUNGEN. Oesterreich monatlich S 1.50, vierteljährig S 4.20, ganzjährig S 16.—; Polen monatlich Zloty 2.—, vierteljährig Zloty 6.—; Tschechoslowakei monatlich Kc. 6.—, vierteljährig Kc. 15.—; Jugoslawien monatlich Dinar 14.—, vierteljährig Dinar 40.— : Rumänien monatlich Lei 40.- vierteljährig Lei 120.—. R E V U E BEZUGSBEDINGUNGEN Deutschland monatlich Mark 1.—, vierteljährig Mark, 3.—; Bulgarien monatlich Lewa 40.—, vierteljährig Lewa 1.20; Italien monatlich Lire 5.—, vierteljährig Lire 14.— . Schweiz und die übrigen Länder monatlich Schwerer Francs 1.50. vierteljährig Schweizer Francs 4.50 HERAUSGEBER: ROBERT STRICKER Redaktion und Verwaltung: Wien, IX., Universitätsstraße 6—8 Telephon: B-48-504 — Erscheint jeden Freitag ^^m^^^P^^^^^mammmmm*a*mmmimmmmm*mimm*tmmmmmmmmi**^ Jahrgang 4 Freitag, den 75. August 1930 Nr. 152 neuer Gewaltakt der Pogronu'§ten+ Aus Bukarest wird uns kurz vor Blatt« Schluß gemeldet: Die altehrwürdige Synagoge in MarmarossSziget wurde in Brand ges steckt und ging völlig zugrunde. Die jüdische Bevölkerung des Ortes sowie ganz Sieben« bürgens, befindet sich in höchster Erregung. Nach den bisher hier eingelaufenen Meldungen scheint die Brandlegung ein neuer antisemitis scher Roheitsakt der „Eisernen Hand" zu sein und gleichzeitig ein Signal zu neuen Aus« schreitungen. _ Der Gnadenakt iür einen jen* Urphali ~» 10 Jahre Gefängnis. Jerusalem,?. August. (J. T. A.) Die Palüstiua- Regierung teilt in einem am 7. August, 11 Uhr vormittags, herausgegebenen Kommuniquee mit, daß der High Commissionerdie Begnadigung des vom Jaffaer Gericht zum Tode verurteilten, Juden Joseph Urphali ausgesprochen hatv _ Die .Todesstrate"' vrurije'' in eine zehnjährige Gefängnisstrafe umgewandelt. , ,; Das Jaffaer Gericht hat das Todesurteil gegen Joseph U rp ha Ii ausschließlich auf Grund vou arabischen Zeugen ausgesprochen, die bekundeten, daß Urphali während der Augustunruhen gegen Araber mit einer Waffe aulgetreten ist. In einer später fortgeführten Untersuchung haben1 britische Polizisten Urphali stark entlastet, das Oberste Gericht hat sich trotzdem zu einer * Kassierung des Urteils nicht entschließen können. Unter -der palästinensischen Judenheit ist die Ueberzeugung yon Urphalis Unschuld allgemein. Die Begründung des Urteils. Der Privy Council begründet sein Urteil folgendermaßen: Der. Fall für den Angeklagten ist mit außerordent« licher Klarheit und Geschicklichkeit durch seinen Rechts« Vertreter dargelegt worden. Aber trotz aller seiner Aus« führungen können wir Sr. Majestät nicht empfehlen, der Berufung stattzugeben, ohne mit den Bestimmungen in Widerspruch zu geraten, die immer wieder erneut dar* gelegt worden sind, nämlich: daß unser Gerichtshof kein Berufungsgerichtshof für Kriminalange« legenheiten ist. Die Feststellung dieser Tatsache schließt ein für allemal eine Aufhebung des Urteils auf Grund von ungenügender Beweiserhebung oder von Widers Sprüchen in den Zeugenaussagen aus. Der in dieser Sache hauptsächlich hervorgehoßene Gesichtspunkt ist, daß, nachdem eine neue Verhandlung zugelassen worden war (und zwar' teilweise auf Grund der Tatsache, daß in einigen Angelegenheiten das (palästinensische) Appell* gericht die Beweiserhebung vor dem Gericht erster In« stanz als nicht völlig ausreichend angesehen hatte, und zweitens auf Grund der Tatsache, daß einige neue Zeugen be nannt worden waren), das Gericht erster Instanz bei dererneuten Zeugeneinvernehmung zwar diese neuen Zeugen gehört, die Anhörung eines weiteren benannten Zeugenaber v e rweig.ert hat, obwohl das Vorhandens sein dieses Beweismittels den Rechtsvertretern des Ange* klagten zur Zeit der Berufseinlegung noch nicht be» kanrit war. : . Das'zweite Verfahren endete damit, daß die beiden Richter,' vordenen das Verfahren ausgetragen worden wär,;das erste Urteil bestätigten, und als dann die er* neute 'Berufung zum Appellgericht kam, dieses das erst« instjj.rizlic.he Urteil bestätigte. Gegen , diese Entscheidung AVurde der. Einspruch'bei uns eingelegt. ' •■ Die zulässigen Einspruchsgründe sind niedergelegt in Sektion 64, Subsektion 1 der Trial upon Information Ordinance, 1924. Keiner dieser Gründe mit einer Aus* nähme kann unser Anspruch an unseren Gerichtshof rechtfertigen, weil unser Gerichtshof oben keine Be« rufiingsinstanz für Kriminalfälle ist. Der eine Grund, aus 4$m ein Appell hierher gerichtet werden könnte, ist (c) : I »daß Zeugenaussagen unrechtmäßiger* f weise zugelassen oder abgelehnt worden s i n d". Dies sind die Bestimmungen der Ordinance, zu denen — soweit wir in Betracht kommen — hinzugefügt werden muß „und infolgedessen eine schwere Ungerech* tigkeit entstanden ist". In der Ordinance sind die Einspruchsgründe mit folgender Klausel versehen: „Doch kann der Gerichts« hof, obwohl er der Meinung ist, daß ein bei dem Ein* Spruch hervorgehobener Punkt zugunsten des Appellanten hätte entschieden werden müssen, den Einspruch ab« weisen, wenn er der Ansicht ist, daß faktisch keine Un* gerechtigkeit entstanden ist". Es ist absolut unmöglich, daß die (palästinensische) Appellinstanz, als sie sich auf Grund des gesamten Materials mit dem Fall beschäftigte, die Berufung abgewiesen haben könnte, wenn sie nicht' der Meinung war, daß die zusätzliche Zeugenaussage sie nicht davon überzeugt haben würde, daß irgend ein Miß* brauch der Gerechtigkeit durch die Nichtanhörung des Zeugen entstehen würde. Das Gericht ist hierüber nicht verwundert, da es völlig überzeugt ist, daß die Identifi« zierung des Ortes, wo die Leichen gefunden worden sind, in der eidesstattlichen Versicherung des nicht vernom* menen Zeugen nur ungenügend kenntlich gemacht wor* den ist. Das Gericht läßt nicht außer Betracht, was der Verteidiger des Angeklagten ' äkgtc, ' daß das an und' für sich so sein mag, daß aber, wenn dies mit anderen Zeugen*" aussagen zusammengehalten wird, man finden, wird, daß. eine solche Identifizierung wohl erfolgt sei. Aber das ist ein Gesichtspunkt, über den sich der (palästinensische) Appellgerichtshof ein Urteil bilden konnte, und deswegen sind wir nicht imstande, Sr. Majestät zu raten, den Ein* spruch zuzulassen. Wiederaufnahme des Prozesses. Jerusalem, 10. August. (J. T. A.) Wie die J. T. A. erfährt, sind Bestrebungen im Gange, um eine Wieder« aufnähme des Prozesses Urphali zu erreichen. Man hofft, daß ein solches Wiederaufnahmeverfahren die vollständige Unschuld Urphalis dartun und seine vollkommene Straffreiheit zum Erfolg haben wird. Der ewige Konflikt mit der Hi§tadrufh« Tel-Awiw, 8. August. (J. A. T.) Zwisdien der Stadtverwaltung von Tel-Awiw und der jüdischen Arbeiter f öde ration (Iiistadruth) bestehen schwerwiegende Meinungsverschiedenheiten bezüglich der Erteilung der Aufträge für die Errichtung des Schlachthauses in Tel-Awiw. Histadruth wendet sich dugegen, daß der Hauptteil der Arbeiten privat e n Unternehmern zugewiesen wurde und daß die Arbeiterföderation dabei leer ausging. Beide Streikparteien ^jiiiiitiiiiiiiu iiiiiiu iliiiiiiiif liiiiiiiiidiuiiif iiiiiiiiiiiaiiiinii: I Austritt aus dem Judentum! 5 Durch einen Irrtum (siehe heutige Richtig* §v ■5 Stellung Seite 11) wurde mein angeblicher 5 Austritt aus dem Judentum in diesem Blatt ver* S Zjj lautbart. 5 5 Meine Konkurrenz will diesen Umstand nun s S ausnützen und streut das Gerücht aus, ich hätte 5 ■5 eine Christin geheiratet usw. £ =j Ich habe wohl geheiratet, aber als guter und S E stolz aufrechter Jude, der ich stets war und sein 5. werde, natürlich eine Jüdin aus gut jüdischem Haus. 5 S Trotzdem hat man sich nicht gescheut, offen* 3 E bar aus' Konkurrenzgründen, die oberwähnten Tat« 5j E sachen zu mißbrauchen, um mir geschäftlich Schaden S E zuzufügen. S E Jeder, der mein bisheriges jüdisches Wirken £ E kennt, wird dieses Konkurrenzmanöver nicht alltäg* 5 E licher Art entsprechend bewerten. 5 E Jeder anständige, reinlich denkender Jude, — E egal, ob Mann oder Frau, wird um seine Unter* E E Stützung in meinem ehrlichen Kampfe um meinen S E guten jüdischen Namen gebeten; diese Unter* jjjj E Stützung lassen Sie mir am besten dadurch ange* jjjj E deihen, daß Sie künftighin Ihren Bedarf bei meiner £ E Firma decken und dieselbe, soweit es Ihnen möglich •£ E ist, Ihrem Bekanntenkreise weiterempfehlen. . £ 1 Hugo Mikolasch £ . 5- ■ Chef der Firma BandagemMikolasch, £ S Wien, II., Taborstraße 22. S Hiiiiifiitiitiitiiiifiiii»iiiiiiiiiiiiiiitiiiiiiiiiiiiiiititiiiiiinttiin? wenden sich mit öffentlichen Kundgebungen an ' die Öefifenitlichkeit. Eni doppelttrauriger Tisdia b'Aw» Jerusalem, 4. August. (J. T. A.) Am Vorabend des Tischa b'Aw nach Sonnenuntergang strömten aus verschiedenen Teilen Jerusalems jüdische Einwohner in großen Scharen zur Klagemauer, um in traditioneller Weise die „Kinoth" (Klagegebete) herzusagen. Gemäß der Verordnung des Distriktskommissars Keith*Roach waren Kerzen und Lampen jeder Art aus dem Gebiete der Klagemauer entfernt worden, so daß tiefe Dunkelheit herrschte. Bloß auf dem Pulte des Vorlesers der Klage* gebete brannte ein Oellämpchen. Da auch das Mitbringen von Matten zum Sitzen verboten war, saß die Menge un* beschuht und in Strümpfen auf den bloßen Steinen und lauschte — da sie infolge der Dunkelheit nicht selbst in den Kinoth*Büchern lesen konnte — schweigend den ges dämpften Lauten des Vorlesers, der die Klagegebete über die Zerstörung des Tempels sprach. Es herrschte voll* kommene Ordnung, die in dem Gebiet der Mauer postiert gewesenen britischen Polizisten hatten keine Ge* legenheit einzuschreiten. Das jüdische Viertel in der Altstadt Jerusalems war ebenfalls in Dunkel gehüllt, da alle Läden geschlossen waren. Copyright by „Die Neue Welt", Wien. Nachdruck und Uebersetzung nur mit Erlaubnis des Herausgebers. Theodor Herzl§ tragischer Kampf um den poI.tasd.en Zionismus. V. ' (Siehe Nr. 148 bis 151.) Das „Colonisationsreferat". Im Zusammenhang mit der Einladung, die im Brief vom 4. Mai 1897 enthalten ist, dürfte eine Besprechung-zwischen Herzl und Kaminka.in Wien' stattgefunden haben. Verschiedenen Aeußerungen Herzls an seine Freunde und der weiteren Entwicklung der Kongreß-Vorarbeiten ist zu entnehmen, daß diese Besprechung zu beiderseitigem Einvernehmen geführt hat. Von besonderer Wichtigkeit in diesem Zeitpunkt ist der Umstand, daß Dr. Kaminka auch nach außen hin seine Mitarbeit in Angriff nahm. Alle im redaktionellen Teil befindlichen entgeltlichen Notizen sind durch ein beigefügtes E bezeichnet. Am 11. Mai 189? trat er der Kongreßkommission bei, jener Körperschaft, deren Funktion in der Festlegung des politischen und administrativen Rahmens bestand. Allerdings war Herzl noch um diese Zeit der disziplinierten Einfügung der Chowewe-Zion-Kreise nicht sicher. Er hielt es für zweckmäßig, Dr, Kaminka bei seiner Einführung vor den .Aktionskomiteemitgliedern die Wichtigkeit einer solchen Eingliederung vor Augen zu führen und ihm; vor diesen Mitgliedern „eine Art' Treugelöbnis" abzunehmen. Das beiderseitige Einvernehmen ging sogar so weit, daß Herzl sich entschloß, Fragen in die Betrachtungssphäre des Kongresses zu rücken, die der Chowewe Zion besonders am Herzen lagen, wenn sie eich auch mit seinem momentanen pp]i-.