Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- Heft 95 (12.7.1929)
- Date
- 1929-07-12
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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\f Seife 10 DIE NEUE WELT Nr. 98 Nationalversammlung der Juden Palästinas. Stürmische Debatten. Aus Tel-Äwiw meldet die J. T. A.: Am 3. Juli trat hier, vom Waad Leumi einberufen, die Assefath Haniwcharim (Nationalversammlung der Juden Palästinas) zu einer außerordentlichen Tagung zusammen, um sechs Milglieder und zwölf Stellvertreter als die V«rtreterschaf t der Juden Palästinas im Rat der Jewish Agency zu wählen. Gleich nach der Eröffnung kam es zu schweren Zusammenstößen zwischen Zionisten-Revisionisten und Mitgliedern der vereinigten Arbeiterpartei; die solche Dimensionen annahmen, daß Polizei eingreifen und die Sitzung unterbrochen werden mußte. Der erste Zwischenfall ereignete sich bei einer Polemik zwischen dem Führer der Revisionisten Wladimir Jabotinsky und dem Vorsitzenden Dr* Thon. Jabotinsky bezeichnete das geplante Verfahren für die Wahl des Präsidiums als Betrug. Dr. Thon geriet in Erregung und rief Jabotinsky zu, er solle sich schämen, solche Ausdrücke zu gebrauchen. Die Revisionisten und ihre Freunde nahmen erregt gegen den Vorsitzenden Stellung und forderten, daß Dr. Thon den Präsidentenstuhl verlassen solle, was Dr. Thon schließlich tat. Nunmehr geriet die Mehrheit der Versammlung in Erregung. Jabotinsky und seiner Anhängerschaft wurde vorgeworfen, daß sie nur zu dem Zweck gekommen wären, die Wahl von Delegierten für den Agency Council zu verhindern. Kurz nach diesem Zwischenfall brach ein neuer Tumult aus, als der Arbeiterführer Ben Gurion und der Revisionist Ben y amini gleichzeitig zu sprechen begannen und ein Redner, dem anderen nicht den Vorrang geben wollte. Arbeiterparteiler und Revisionisten stürzten aufeinander los. Die Revisionisten behaupteten, daß die Arbeiterpartei es war, die zuerst angegriffen und einige ihrer Parteigenossen geschlagen hätte. Arbeiterdelegierte hatten sich auch des Stockes von Jabotinsky bemächtigt. Die Revisionisten behaupteten, daß ein Arbeiterdelegierter den Stock drohend gegen Jabotinsky geschwungen hat. Da der Tumult nicht aufhören wollte, mußte die Sitzung unterbrochen werden. ' * " ■ ' ■ , ' * Die herbeigerufene Polizei trennte die Streitenden, ab, um zu der Lage Stellung zu nehmen und über Maß- Um Mitternacht^hielt der Waad Leumi eine Sitzung nahmen zur normalen Durchführung der Session zu beraten, ' Am 4. Juli trat die Versammlung wieder zusammen. Sofort nach Beginn der Sitzung kam es zu einem neuen Tumult, als Jabotinsky bei der Forderung^ beharrte, daß die Versammlung allein berechtigt sei, «ich ihre Tagesordnung festzusetzen und daß der Tagesordnungsbeschluß des Waad Leumi einen Eingriff in d^e Souveränität der Assifah bedeute. Schließlich wurde mit 72 gegen .26 Stimmen ^beschlossen, an der vom Waad Leumi gegebenen Tagesordnung festzuhalten. Diese Tagesordnung enthielt an erster Stelle die Wahl von Vertretern der palästinensischen Judenheit"für den Council der-Jewjsh Agency. Die Redner der Revisionisten behaupteten' nun, daß der Waad Leumi eine ungesetzliche Existenz, führe. Jabotinsky erklärte, die Wahl des Präsidiums sei rechtswidrig durchgeführt worden. Schließlich wurde ein neuevs Präsidium aus fol-r genden Personen gewählt: Dr. Thon, Meyuchas, Oströwsky, Remez, Mossensön und ein Jemenit. Zur Affäre des hebräischen Technikums. Direkter Pewsner klagt seinen Vorgänger Hecker. — Was ist's mit dem enlassenen Professor? Die Behandlung der Mißstände am Technikum in Haifa in. 4e*s »»Neuen Welt'* scheint eine Klärung zu bringen. Der zuletzt in der „Neuen' Welt** erschienene Artikel des früheren Direktors Dipl. Ing. Heck er, welcher schwere Beschuldigungen gegen den derzeitigen administrativen Direktor Pewsner enthielt, hat, wie das palästinensische Tagblatt „Haaretz* berichtet, Herrn Direktor Pewsner veranlaßt, gegen Herrn Hecker eine Klage vor Gericht zu erheben. Nachdem es die- Zionistische Exekutive jahrelang versäumt hat, Ordnung zu schaffen, wird nunmehr das, ordentliche öffentliche Gericht seine Entscheidung fällen. Es ist einerseits gewiß bedauerlich, daß es in Angelegenheit eines zionistischen Institutes zur Austragung vor dem Gerichte kommen muf, anderseits ist jede Lösung zu begrüßen, wenn sie in eine ganz dunkle Angelegenheit Licht bringt. Ohne llfjecligung ist aber bisnun einie Frage geblieben, welche in der „Neuen Welt" im öffentlichen zionistischen ^Interesse gestellt wurde. Sie bezieht sich auf die unzulässige Behandlung der verdienten Professoren der Hauptfächer am Technikum, vor allem auf die unter Verletzung jeder gebräuchlichen und würdigen Form erfolgte Entlassung beziehungsweise Kündigung eines Professors, welcher anerkannte Autorität in seinem Fache ist uncl unter Preisgabe einer glänzenden F^sjenz in Europa ans Technikum nach Haifa gegangen ist, um seinem und leerem Ia*eale zu dienen. Im Verlaufe einer Auseinandersetzung mit Herrn Direktor Pewsner und der Zionistischen Exekutive .wurde dieser. Mann seiner Stellung für verlustig erklärt. Auch diese Angelegenheit muß restlos bereinigt werden. Auch in diesem Falle muß das Recht zur Geltung kommen. Theater und Kunst. Neues Jüdisches Theater (II., Praterstraße 60). Samstag und Sonntag Revuekomödie „Muschiach kirnt!" in zwei Teilen von M. Noiik, Musik von Seh. Prisament. Pflege Jüdischer Musik. Die praktische und theoretische Propaganda des bekannten Cellisten, Komponisten und Musikschriftstellers Joachim Stutschewsky für die neue jüdische bezw. hebräische Musik beginnt bereits Früchte zu tragen. Auf allen Programmen jüdisch-musikalischer Veranstaltungen erscheinen die großen Namen der modernen jüdischen Komponisten, wie A. Skrein, M. Schalit, J. Engel, J. Achron, A. Weprik, Ernest Bloch, mit ihren bedeutendsten Werken. Stutschewsky hat auch die wissenschaftliche Grundlage fürdie jüdische Musik geschaffen, indem er seine Argumentation in den Satz kleidete: „Das Entscheidende des Erlebnisses, das im schöpferischen Menschen zum Kunstwerk wird, ist seelisch und geistig im Volkstum verwurzelt." Im Zusammenhang mit der Propagierung der Musik auf dem Konzertpodium geht die Verbreitung der jüdischen Musikgedanken durch das .Buch. Von besonderer Wichtigkeit sind hier die Bücher über das jüdische Volkslied von S. Kisselhof und Fritz M. Kaufmann und die Schriften über allgemeine jüdische Musikthemen von M. Brod, Dr. P. Nettel, H. Berl und G. Saleski. Von praktischem Wert erscheint das von J. Stutschewsky ausgearbeitete Programm für jüdische Musikabende, das die Auslese jüdischer Musik in sich vereinigt. Stutschewsky begibt sich zum. Zionistenkongreß nach Zürich, um dort mit verschiedenen Delegierten darüber zu beraten, in welcher Weise die Pflege jüdischer Musik auf das Kulturprogramm, der zionistischen Landesverbände gesetzt werden kann. Slata Chaikin, die bekannte Genfer Sängerin, hat im Rahmen zweier Veranstaltungen des Keren Kajemeth von Paris ein Konzert jüdischer Lieder gegeben. Der Bruder Abel Panns gestorben. Zwi Josef Pfeffermann, der Uebersetzer von Heines Gedichten ins Hebräische, ist im Alter von 59 Jahren in Rußland gestorben. Pfeffermann, ein Bruder des bekannten Bibelillustrators Abel Pann, hat während des Krieges Homers „Odyssee" ins Hebräische übersetzt. Jüdische Kunst in Zürich. In der Ausstellung des Züricher „Graphischen Kabinetts" erregen die, Radierungen des jüdischen Künstlers Gregor Rabinow i t sc h allgemeines! Aufsehen.RabinowitsCh': Zeichnungen werden auch au£f der Kongreßausstellung zu sehen sein. Eine neue „Judith"-Oper. ■ Der Komponist Arnold B e n e 11 in London hat den biblischen Judith-Stoff in einer Oper verwendet, die soeben in London eine begeisterte Aufnahme gefunden hat. Amtliche Verlautbarungen der Israelit. Kultusgemeinde Wien- Kantoren-, Chorsänger- und Vorbeterstellen. Für die von der Israelitischen Kultusgemeinde Wien anläßlich der hohen Feiertage zu veranstaltenden temporären Gottesdienste werden Kantoren, die befähigt sind, in großen Räumen mit Chor nach dem „Schir Zion" von weil. Salomen Sulzer zu fungieren, ferner Vorbeter, die ^verläßliche Bei Koreh sein müssen, und musikalische,^stimmbegabte Chorsänger benötigt. 1 Für derartige Verwendungen in Betracht kommende Bewerber werden aufgefordert, sich ehestens in der Sekretariätsabteilung für Kultusangelegenheiten, Wien, I., Seitenstettengasse 4, 3. Stock, schriftlich oder persönlich zu melden, woselbst die näheren Bedingnisse zu erfragen sind. Waren Sie schon frei ScMHmann, IL, Taborstraße Nr. 48? 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Der Vorstand beabsichtigt, für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen, beziehungsweise durch die Tempelvereine Vorsorgen zu lassen. Demgemäß wird die Kulfrusgemeinde nur in allen Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist, die Genehmigung für ein temporäres Beti haus an andere Vereine oder Private erteilen. 2. Im Sinne des § 80 des Gemeindostatutes vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die behördliche Genehmigung die Bewilligung des Kuttusvorstandes einzuholen. 3. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 6. September d. J» lim EinreichungsprotokoMe der Isr. Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, HI. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 4. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter die (Namen derselben sind im Gesuch anzugeben) genauen Ausweise über Charakter. Moralin tat und Befähigung zu erbringen. 5. An weihliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 6. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zwedk vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigentümers zur diesfälligen Verwendung beizubringen. 7 Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 8. Für Lokale, in welchen während des Jahres Ver* anstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. 9. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der Nähe von ständigen Bethäusern wird in der Regel nicht bewilligt. 10. Die Bewilligung gilt mur für die einschreitende Partei und ist somit nicht übertragbar. Im Uebertretungsfalle wird die erteilte Bewilligung sofort zurückgezogen und die Behörden werden gleich«! zeitig verständigt. 11. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultusgemeinden ist nicht am gewärtigen. 12. Die Bewilligung wird den Betlokal-Inhabern nur unter, der Bedingung„ erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Siteplätee unentgeltlich bis längstens 2. September 1928 zur Verfügung stellen und als Kultusgebühr 10 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkaufe der Betsitze an die Hauptkassa der Isr. Kultusgemeinde Wien abführen. 13. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der Isr. Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. 14. Zur SichersteMung der Einhaltung dieser Verpflichtung sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nicbt^ ehrhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution, welche in Bargeld zu erlegen ist, wird mit S 20 bis S 200 bemessen. 15. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncierung oder Plakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Eine Ankündigung, welche der Würde einer Betversammlung widerspricht, ist unstatthaft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entspre-. chende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als „Hausandachten" werden nur jene gottesdienst-. liehen Uebungen anerkannt, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Famiieniangeihörigen zugänglich sind. . Wien, 10. Juli 1929. Der Vorstand der Isr. Kultusgemeinde Wien. 1 Zahl '4596 ex 1929. Konkurs. Im Spitale der Israelitischen Kultusgemeinde, Wien, XVIIL, Währingergürtel 97, gelangt an der urologischen Abteilung eine Sekundararztsteile zur Besetzung. Zur Anstellung sind erforderlich: Die österreichische Staatsbürgerschaft, lediger Stand, die Berechtigung zur Ausübung dr Heilkunde in der österreichischen Republik, die körperliche Eignung, nachgewiesen, durch ein amtsärztliches Zeugnis, und ein Alter .von unter 35 Jahren. Mit der Stelle ist, nebst dem in der Dienstordnung für die Abteilungsärzte des Spitales der Israelitischen Kultusgemeinde Wien fixiertem Barbezug, die Benützung einer möblierten Naturalwohnung samt Beheizung und Bedienung, sowie die volle Verköstigung verbunden. Für die letztere werden die von den Abteilungsärzten der Krankenanstalten des Bundes infolge der jeweiligen diesbezüglichen Bestimmungen zu entrichtenden Sätze von den Monatsbezügen in Abzug gebracht,............................. /