Die neue Welt
- Journal
- Die neue Welt
- Volume
- 2 (1928)
- Issue
- Heft 20 (3.2.1928)
- Date
- 1928-02-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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fette 2 DIE NEUE WELT Nr. 20 Hotel „NATIONAL" m Restaurant Wien, II., Taborstraße 18 5?!%55S *V 1 Zentrale Lage, 200 2lmm«rf fließendes kaltes und warmes Wasser und Zentralheizung. In allen Zimmern Telephon Unter der bewährten Leitung des bestbekannten Restaurateura S. ö r ü n e r VoriOglkh« Wiener, ungarisch* und ORIINTALISCHl I (rumänische) Küche. Wienerbrtu und Pilsner Urquell f mj erneuern, folgt nun aus der gleichen Quelle die Mitteilung, daß das britische Kolonialamt ein neues Projekt der Schaffung einer g e setzgebenden Körperschaft (Legislative Council) in Palästina entworfen und den Entwurf auch schon dem Ofoerkomrnissar für Palästina, Feldmarschadl Lord Plumer, übermittelt habe. Der Entwurf soll in kurzem den Repräsentanten der arabischen und der jüdischen Bevölkerung unterbreitet werden. — Am 1. September 1922 wurde durch die Palastinaregierung eine Kabinettsorder (Order in Council) veröffentlicht, nach welcher eine gesetzgebende Körperschaft, bestehend aus 11 Regierungsvertretern und 12 aus der Mitte der Bevölkerung gewählten Mitgliedern, begründet wird. Am 7. Februar 1923 wurde die Wahlordnung für die Vertreter der Bevölkerung in, dieser Körperschaft verkündet, die auf dem ottomanischen System der Parlamentswahlen basierte. Die palästinensisch-arabische Exekutive proklamierte für die Araber die Nichtbeteiligung an den Urwahien und führte in diesem Sinne eine sehr scharfe Agitation durch. Daraufhin entschloß sich die Palästinaregierung, den Teil der Konstitution, der sich auf die Errichtung eines Legislative Council bezieht, vorläufig unverwirklich t zu lassen und eine beratende Körperschaft (Advisory Council) zu ernennen. In einer späteren Beratung mit repräsentativen arabischen Führern hat der damalige Ofoerkommissar Sir Herbert Samuel zum Ausdruck gebracht daß der Regierung jede Kundgebung der Bereitschaft zur Mitarbeit an den Landesangelegen'heiten seitens der Araber willkommen sei und daß sie eine solche Bereitschaft, sei es in Form der Beteiligung der Araber an einem Legislative Council oder an einem Advisory Council, jederzeit akzeptieren werde. Er brachte Schätze ihr von weit und breit, Doch erntet er nur Unzufriedenheit. Da fleht er: „Herz,* mein Herz! Was willst du mehr?" Sie flüstert: „Huber-Essig und Huber-Likör!", Blasco Ibanez. Im Pariser Exil verstarb dieser, Tage der bekannte spanische Dichter und Freiheitskämpfer Blasco Ibanez. Der Verstorbene, der sich auch, als .Historiker betätigt hat, hat in einem Buch, über C o 1 u in b u s nachzuweisen versucht, daß dieser ein Abkömmling der Marranen sei. In einem Gespräch, mit einem Vertreter der Jüdischen Telegraphen-Agentur hat sich Ibanez seinerzeit dahin ausgesprochen, daß ein großer Teil der spanischen Intelligenz von ehemaligen Juden, die durch Zwang zum Christentum übergetreten sind, abstammt, und daß er. Ibanez, selbst Grund habe, sich für einen Abkömmling jener Juden zu halten. Aus der Wiener jüdischen Gemeinde. Der Herr Religionsschulinspektor und der Christbaum. In unserer letzten Nummer haben wir über die Ansichten des Religionsschulinspektors der Wiener Kulfcusgemeimde, Prof. Dr. Redisch, berichtet. Wir haben erzählt, wie er eine von Amts wegen einberufene Sitzung der Religionslehrer dazu benützte, um gegen die hebräische Sprache, gegen das jüdische Schulwerk, gegen den Zionismus und gegen den toten Oberraibbiner Dr. Cfcajes zu polemisieren und für die 'Erhaltung des Judentums und für die Abwehr der Abfailbewegung nur die Orgel im Tempel und die Abschaffung der hebräischen Gebete zu empfehlen wußte. Ein Teilnehmer dieser so rühmlichen und für die Verhältnisse in der Wiener Judengemeinde so bezeichnenden Sitzung teilt uns mit, daß unser Bericht nicht vollständig war. Herr Dr. R e d i s c h hat in dieser Sitzung auch eine Lanze für den C h r i s t b a u m i m jüdischen Hause; gebrochen. Im Laufe der Diskussion führte ein ReHgionslebrer Klage darüber, daß die jüdischen Kinder hi den Schulen Arbeiten für den Weihnachtstisch verrichten müssen und daß in vielen jüdischen Familien Christbäume angezündet werden, was geeignet sei, die Kinder dem Judentum zu entfremden und die Abfailbewegung zu fördern. Der Herr Religionsschulinspektor, gleichzeitig Vorsitzender der Konferenz, sagte dem Sprecher, er möge sich nicht so ereifern, die Angriffe gegen Juden, welche Christbäumc anzünden, seien deplaciert; gutes Judentum und Anzünden von C h r i s t b ä u m e n s e i e n durcha us verträgliche Dinge. Unsere Leser werden sich vielleicht daran erinnern, daß wir vor einigen Wochen die Zuschrift einiger jüdischer Sozialdemokraten an ihr Parteiblatt „Der Albend" reproduzierten, in welcher dieselbe Ansicht ausgesprochen und förmlich dafür agitiert wurde, in Judenhäusern Weihnachtsbäume anzuzünden. Der Herr Religionsschulinspektor Doktor Redisch ist organisierter Sozialdemokrat. Vielleicht glaubt er also eine Parteipflicht zu erfüllen, wenn er den jüdischen Ghristbäum verteidigt. Wie steht es aber um seine Pflicht gegenüber dem Judentum und seinen Dienstgebern, den Wtiener Juden? Wenn Herr Dr. Redisob sicli über Orgel, deutsches Gebet, Antiziouismus und Christbaum noch ein wenig weiter entwickelt, wird schließlich nichts mehr an ihm jüdisch sein als das Gehalt, das «hm die Kultusgcmeinde aus jüdischen Steuergeldern zahlt. Wie lange sollen noch die jüdischen Kinder Wiens der Oberaufsicht dieses Schulinspektors anvertraut bleiben? Plenarsitzung des Kultusvorstandes. Der Vorstand der Wiener Kulfoisgemeindc hält Sonntag den 5. Februar' um 10 Uhr vormittags eine öffentliche Plenarsitzung ab. Auf der Tagesordnung steht diie Beratung und Beschlußfassung über den Voranschlag des Verwaltungsjahres 1928. Die Fortsetzung der Plenarsitzung ist für Montag den 6. und eventuell für Dienstag den 7. Februar um 8 Uhr abends in Aussicht genommen. Der Plan der Sowjetregierung, In der Moskauer .jiddlscucn Tageszeitung „Emes", dem Organ der jüdischen 'Sektionen der kommunistischen Partei, veröffentlicht A. T & c h e m c r i s k i, der Führer der jüdischen Sektionen und Mitglied der Regierungskommission für jüdische Landansiedlung Kommet, in großer Aufmachung und mit fetten Lettern einen Artikel über den' in'Regierungskreisen bestehenden Plan der Errichtung eines „Jüdischen Landes" in Sibirien. Tschemeriski fuhrt unter anderem aus: . „Die'Schaffung eines jüdischen'.Laindes. "im fernen Osten, . jm .Gebi e te des .Amu r-.Flusscs> nicht Hvet't vom''Großen^ Ozean, %rÖffhe*:dle weftesteir Horizonte und.ist geeignet,, auf die jüdische,Masse am stärksten zu wirken. In diesem Gebiete " eröffnen sich ihr Perspektiven für weiteste wirtschaftliche .und.kulturelle- Entwicklung -iii Verbindung mit den dort ■ blitzschnell ' emporstrebenden Hafenstädten. Das Gebiet, ' das die besten Vorbedingungen,, das „Jüdische Land" zu werden, besitzt, trägt jetzt den Namen „B i r e r - B i d s cihaner-Rayo n" und grenzt im Süden an den Amurfluß, im Norden an die Eisenbahn, im Westen au den Fluß Chingan. Es mißt zwei Millionen Hektar, ungefähr so viel wie die Halbinsel Krim oder Palästina' in den historischen Grenzen. Es leben in diesem Lande gegenwärtig 27.000 Menschen, also ehi Mensch auf einem Quadratkilometer. Das Land besitzt eine fruchtbare Niederung von 1,400.000 Hektar bitten landwirtschaftlichen Bodens, sowie Berg- und Waldmassivs» wo Möglichkeiten für Entwicklung intensiver Landwirtwirtschaft und Industrieller, vor allem bergindüstrieller, Anlagen bestehen. Man wird schon in den nächsten Jahren 35.000 Familien landwirtschaftlich ansiedeln können. Nimmt man eine Ewrwohnerschaft von 50 Menschen auf ein Quadratkilometer als Norm, so wird hier Bäte für eine jüdische Bevölkerung' von einer vollen Million Seelen^ sein. Die klimatischen Bedingungen sind vorzüglich. Es gedeihen dort' Weizen, Reis, Hülsenfrüchte, Baumfrüchte in guter Qualität, der Weinbau hat gute Aussichten. Die Ansiedlung einer Familie stellt sich dort bei freier Erde auf rund 2000 Rubel. Das Gebiet ist durch .eine wissenschaftliche Expedition von Komjzet,. der erprobte Gelehrte angehörten, n ach jeder Rieh tu n g h i n e r.f o r s c h t worden, .man kann das Land irn Bewußtsein der ganzen Verantwortung für jüdische Siedlung empfehlen. . Komzet ist sich der Schwierigkeit einer Verwirklichung des Planes, den Birer-Bldschaer Rayon in ein „Jüdisches Land" umzuwandeln, vollkommen bewußt. Die räumliche Ferne des Landes ist geeignet, schwache Seelen zu schrecken. Die Sowjetunion aber glaubt an die Kräfte und die eiserne Energie der jüdischen Massen. Komzet hat sein Wort gesprochen. Jetzt haben die jüdischen arbeitenden Massen selbst das Wort. Ihnen läutet eine Glocke zu neuer produktiver Arbeit,, zur Erschließung von Neuland und zur Sahmledung einer neuen Werkstäitte für den Sozialismus. Wir sind überzeugt, daß in hunderten und tausenden Volksversammlungen und Konferenzen das Wortvertönen wird: „Wir sind mit der von Komzet getroffenen Wahl einverstanden!" Der Artikel sclrlioßt:. „Allrussische Konferenz der jüdischen Bauern — du hast nun das Wort!" Die Regierungskommissiort für jüdische Landansiedlung „Komzet" hat unter dem Vorsitz von B. S m 1 d owltsch getagt und beschlossen: 1. sich an das allrussische Binnensiedluugskomitee'mit dem Ersuchen zu wenden, den Birer-Bidscbaner Rayon im fernen Osten dem Kotnzet für seine Zwecke zur Verfügung zu stellen. Das Gebiet umfaßt: Rayon Michailowa-Semjonowa und Rayon Jekaterina-Nikalsk in den jetzigen administrativen Grenzen | und einen Teil des Rayons Chingan-Archarinsk mit der Westgreraze am Fluß Chingan und der Nordgrenze an der Eisenbahnlinie, Station Oblutsche; 2. das Sekretariat zu beauftragen, die notwendigen Maßnahmen zur Organisierung der Arbeit im Birer-Bidscbaner Rayon noch in dem laufenden Jahre zu treffen. „Die erste jüdischeDispensehe". Von Dr. Leopold Plaschkes. Unter diesem Titel erschien in mehreren Wiener Tagesblättern die Nachricht, daß zum erstenmal einer nach jüdischem Ritus verheirateten und von ihrem Manne geschiedenen Frau der Dispens vom Ehehindernis des bestehenden Ehebandes erteilt worden sei, und zwar von der niederösterreichischen Landesregierung, nachdem vorher das Ansuchen vom Wiener Magistrat abschlägig beschleden worden und auch eine Fürsprache beim seither verstorbenen Oberrabbiner Dr. Chajes aus religiösen Gründen erfolglos geblieben sei. Diese Nachricht ist teils unwahr, teils übertrieben. Sie ist unwahr, weil seit dem Jahre 1919 einzelne Landesregierungen von Tisch und Bett geschiedenen jüdischen Ehegatten zwecks Eingehung einer neuen Ehe (Dispensehe) in vielen Fällen, die Nachsicht von dem sogenannten Ehehindernis des Ehebandes, erteilt haben. Mir selbst sind in Wien drei Fälle solcher jüdischer Dispensehen bekannt, die bisher unangefochten geblieben sind. Wahr ist nur, daß die Wiener Landesregierung seit dem Jahre 1922 in mehreren Fällen Dispensationen dieser Art mit der Begründung verweigert hat, es s^ehe den Einschreiten frei, die Trenr nung ihrer Ehe auch dem Baude nach durch Erzielung des R. BÄSCH, IV. ARGENTINIERSTRASSE Nr. 22 KOHLE * KOKS Tel. 51-2-87 ANTHRAZIT Tel. 56*40» Rabattsektie» des KEREN KAJEMETH Einverständnisses mit den geschiedenen Gatten herbeizuführen. . Die Unrichtigkeit dieses Standpunktes kann" nicht scharf genug verurteilt werden. *""*:.' Vollkommen falsch aber und geeignet, .in. der Öffentlichkeit wieder einmal Verleumdungen über „jüdischen Klerikalismus" hervorzurufen, ist die Nachricht, soweit sie vom verstorbenen Oberraibbiner oder, wie es in einem kürzlich erschienenen Artikel hieß, von der jüdischen Gemeinde und ihrem Rabbinat behauptet, daß sie- Dispenseheu verhindert hätten. Diese Ungeheuerlichkeit hat schon damals zu einem scharfen Protest Anlaß gegeben und muß heute neuerdings zurückgewiesen werden. Weder der verstorbene Oberrabbiner oder das Rabbinat, noch die jüdische Gemeinde haben das Recht, eine Dispen«- ehe zu bewilligen, oder Anlaß, die Nichtbewilligung einer Dispensehe zu bewirken. Es ist jedem in jüdischen Dingen einigermaßen Informierten bekannt, daß die Trennung. von Judenehen besonders normiert ist. Die Trennung erfolgt durch U e b e rg a fc'e d e s Sehe i d e«b r i e f e s von..Seite des Mannes und kann in keiner anderen Form durchgesetzt werden. Ist sie einverständlich, so erfolgt sie über Gesuch im außerstreitigen Verfahren durch das Bezirksgericht unter Teilnahme eines Gemeinderabbiners;. ist sie nicht einverständlich, so kann sie nur wegen Ehebruchs der Frau über Klage des Mannes beim zuständigen Gerichtshof im streitigen Verfahren erwirkt werden. Die jüdische Frau hat kein .K-lagerecht auf Ehetrennung! Was sollen bei diesem Sachverhalt der Oiberrabbiner oder die jüdische Gemeinde tun!? Sie können weder gegen den Willen des anderen Eheteiles die Ehe auflösen, noch auf den Landeshauptmann Einfluß nehmen, damit er den Dispens erteile. Sie haben mit der Frage des Dispenses nichts zu schaffen, zumal nach ihrem Standpunkt, der der Standpunkt der österreichischen Gesetzgebung ist, die Auflösung der Eue in den Bereich der Gerichte fällt. So wenig der in den Zeitungen besprochene Fall eine neue Praxis bei jüdischen Ehen bedeutet, so wenig kann er als eine für andere Fälle bemerkenswerte „Bresche" betrachtet werden, so lange nicht der Landeshauptmann von Wien seine Entscheidungen auf die Grundsätze einstellt, welche der Landeshauptmann von Niederosterreich vernünftigerweise befolgt. Allerdings, es besteht kein Zweifel, daß auch die Landeshauptleute nicht das Recht haben, jüdische Ehen aufzulösen. Aber sie können viel dazu beitragen, katastrophale Wirkungen auszuschalten, welche Bosheit und Schlechtigkeit geschiedener Ehegatten häufig herbeiführen, und jene Erpressungen unmöglich zu machen, die besonders Ehe- und „Ehreu"mäiiner bei Erzielung des — Einverständnisses anwenden. Forden Fasching i7nfsAdrSS^^^..Tuclihaus zum Hirschen, U., Taüorstr. 17b