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Der neue Anfang · 1919-03-01 · Heft 5 (1.3.1919) · page 14

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Journal
Der neue Anfang
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 5 (1.3.1919)
Date
1919-03-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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23. Gewährung von mindestens 4 Wochen Erholungsurlaub im Jahre bei voller Bezahlung. 24. Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit für alle Jugendlichen unter 20 Jahren. 25. Abschaffung der Akkordarbeit. 26. Verbot des Kost- und Logiszwanges für alle Jugendlichen unter 20 Jahren. 27. Abschaffung des Arbeitsbuches. 28. Beseitigung des Strafgeld-Systems in den Fabriken. 29. Sofortige Auszahlung der Spargelder, die auf Grund des Sparzwanges der Jugend vorenthalten werden. 30. Schaffung von Heimen für die sozialistische Jugend. Bolschewistisches (Aus der „Jungen Gardeu vom 18. 12. 18) Die Reorganisation der höheren Schulen in Rußland Die „Iswestija" vom 6. August bringen den Erlaß über die Aufnahme an höheren Lehranstalten der russischen sozialistischen föderativen Republik. Wir bringen die Übersetzung der Urkunde al£ Beispiel der neuen Regeln, die auf dem Gebiete des höheren Unterrichts eingeschlagen werden: 1. Jedermann, unabhängig von Staatsangehörigkeit und ohne Unterschied des Geschlechts, ist berechtigt, nach erfülltem 16. Lebensjahre in jede höhere Lehranstalt einzutreten und sich in das Verzeichnis der Studierenden eintragen zu lassen, ohne ein Diplom oder ein Zeugnis über die Absolvierung einer Mittelschule vorweisen zu müssen. 2. Es ist untersagt, von den neu Eingetretenen irgendwelche Zeugnisse, außer Identitätsnachweis oder Geburtsschein zu verlangen. 3. Alle höheren Lehranstalten der Republik sind auf Grund des Dekrets vom 27. Mai 1918 über den gemeinschaftlichen Unterricht für jedermann ohne Unterschied des Geschlechts zugängig. Die Übertretung dieser Verfügung wird seitens des revolutionären Tribunals verfolgt. 4. Die auf Grund von Zeugnissen oder Konkursprüfungen stattgefundene Immatrikulation von Studenten des 1. Kurses des Studienjahres 1918—19 ist als ungültig zu betrachten. Die neuen Aufnahmebedingungen, gemäß den in Ausarbeitung sich befindenden allgemeinen Bestimmungen über die höheren Lehranstalten der Republik sind spätestens bis zum 1. September zu veröffentlichen. 5. Die Erhebung von Kollegiengeldern an den höheren Lehranstalten der russischen sozialistischen föderativen Republik wird abgeschafft. Die für die erste Hälfte des laufenden Schuljahres eingezahlten Gelder sind zurückzuerstatten. Erziehung und Unterricht in der Sowjetrepublik In der Sitzung des Moskauer Exekutivausschusses wurde ein Referat über die Tätigkeit der Volksaufklärungsämter gehalten. Bis jetzt hat 84

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