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Der neue Anfang · 1919-02-15 · Heft 4 (15.2.1919) · page 18

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Journal
Der neue Anfang
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 4 (15.2.1919)
Date
1919-02-15
Page
– (sequence 18)
Language
German
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unabhängig von Stand, Klasse, Geschlecht Gleich nach seiner Gründung mußte der Sprechsaal zu einer aktuellen Angelegenheit Stellung nehmen. Der bayerische Unterrichtsminister hatte nämlich einen Erlaß herausgegeben, durch welchen den Eltern das Recht gegeben wurde, selber über die Teilnahme ihrer Kinder am Religionsunterricht und an religiösen Übungen entscheiden zu können. Dieser — gewiß nicht revolutionäre — Erlaß löste eine heftige Protestaktion des bayer. Zentrums aus. Infolgedessen, sah sich der Sprechsaal veranlaßt, mit folgender Entschließung an den Kultusminister an die Öffentlichkeit zu treten: „Die zum Sprechsaal der Freien sozialistischen Jugend Münchens versammelten jugendlichen Arbeiter und Arbeiterinnen, Mittelschüler uud Schülerinnen, Studenten und Studentinnen, erheben schärfsten Einspruch gegen die Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechtes der Jugend wie sie in der Verordnung Nr. 3563 des Kultusministers vom 25. Januar 1919 über den Besuch des Religionsunterrichts und die Teilnähme der Schüler und Schülerinnen an religiösen Übungen zur Geltung kommt. Der Sprechsaal stellt fest, daß die Verordnung im Widerspruch zu den Forderungen des Arbeiterrates vom 23. Dezember 1918 steht, die für Jugendliche über 16 Jahren das Selbstbestimmungsrecht über ihre Teilnahme an religiösen Veranstaltungen verlangten. Der Sprechsaal erlaubt sich, den Herrn Kultusminister und den Vollzugsausschuß des Arbeiterrates auf diesen Widerspruch aufmerksam zu machen. Er erwartet vom Vollzugsausschuß wie von den sozialistischen Parteien, daß sie den Versuchen der Reaktion, die revolutionären Errungenschaften auch auf dem Gebiete der Schule und Erziehung rückgängig zu machen, mit aller Entschiedenheit entgegentreten und die Erweiterung des Religionserlasses im Sinne des Selbstbestimmungsrechtes der Jugend unverzüglich sicherstellen werden." — Königsberg i. Pr. Eine Schülerversammlung in der Bürgerschule sollte am 25. Januar 1919 Stellung nehmen zu der Frage: ob ein Schülerausschuß oder eine Schulgemeinde gebildet werden sollte. Bei Beginn der Versammlung erklärte Prof. Fritsch, da dies eine interne preußische Angelegenheit sei, müßten Ausländer von der Versammlung ausgeschlossen werden. Es wurde darüber abgestimmt, wobei nur drei Stimmen gegen den Antrag auf Ausschluß waren. Hierbei blieb also die entscheidende Tatsache unbekannt, daß sich der Antrag gegen den führenden Primaner Wulff richtete. Erst nach der Annahme des Antrags* wurde Wulffs Name genannt und Wulff aufgefordert, den Saal zu verlassen. Er, der eigentliche Vertreter des Gedankens der Schulgemeinde, Mitglied der Freien Jugendgemeinde Königsberg, der sich bereits gründlich mit dem Gedanken der Schulgemeinde befaßt hatte, durfte nun nicht einmal als Zuhörer zugegen sein. Nach Wahl des Versammlungsleiters (Oberl. Schröder mit 94 Stimmen gegen Direktor Graaz mit 10) wurde der Schulgemeinde-Erlaß des Ministers verlesen. Oberprimaner Barkowski trat darauf für den Schülerausschuß ein: Man könnte in die- 68

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