Der neue Anfang
- Journal
- Der neue Anfang
- Volume
- 1 (1919)
- Issue
- Heft 1 (1.1.1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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heit findet überhaupt keine Vertretung. Sind die Ausschußmitglieder bestimmt, so ist die Schülerschaft selbst für das ganze Jahr wieder ausgeschaltet. Denn der Schülerausschuß regiert autokratisch und kann für seine Beschlüsse von der Schülerschaft nicht verantwortlich gemacht werden. Es ist klar, daß infolgedessen die breite Schülerschaft schnell wieder ihr Interesse für die Schulangelegenheiten verliert und der Zweck der Schülerselbstverwaltung — die Erziehung politisch interessierter Menschen — verfehlt ist. Dafür besitzt die Anstalt eine Schar kleiner Tyrannen, von deren Gunst die übrigen Schüler mehr oder weniger abhängig sind, und die ihre Macht zur Augenwiseherei nach oben und Schikane nach unten ungestraft mißbrauchen können. Ist das Demokratie? Gewiß nicht. Unerhört erscheint mir auch die staffelweise Bevorzugung der oberen Klassen und die Ausschaltung der unteren. Warum? Weil man der 9. Klasse gegenüber mit dem Maturum ein wirksames Bändigungsmittel hat. Preußen gibt wenigstens noch der 5. Klasse (Obertertia) ein Mitbestimmungsrecht. Ich muß schon sagen, daß die neue bayrische Schulverfassung für mein Erachten ein Mißgriff ist. Eine wirkliche Verbesserung ist nur auf dem Weg zu erzielen, den Preußen gegangen ist. Im Mittelpunkt der Schulordnung die „Schulgemeinde" (nicht „Schülerversammlung", wie in Bayern empfohlen, sondern Versammlung aller Lehrer und Schüler). Diese dokumentiert den Willen der Schülerschaft, nicht ein Häuflein unverantwortlicher Vertreter. Hier wird der lebendige Kontakt zwischen Lehrerschaft und Schülerschaft hergestellt und jeder Schüler an den Angelegenheiten seiner Schule interessiert. Keine bevorrechtete Stellung der 9. Klasse (Oberprima) vor den andern. Es darf kein Privileg des Älteren, nur ein Privileg des Tüchtigeren geben. Besser die Schulgemeinde tagte jede Woche, als nur alle 14 Tage! Der Schülerrat, der aus ihr unmittelbar (also nicht aus den Klassen) hervorgeht, hat nur eine Bedeutung Zweiten Grades. 10