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Der neue Anfang · 1919-01-15 · Heft 2 (15.1.1919) · page 21

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Journal
Der neue Anfang
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 2 (15.1.1919)
Date
1919-01-15
Page
– (sequence 21)
Language
German
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wenn vorher in jedem einzelaea Falle die Eltern ihre Zustimmung der Direktion mitteilen. Er wünscht ausdrücklichst, daß in jeder Mittelschule eine Schul- .gemeinde ins Leben zu rufen sei, welcher er das Beschwerderecht vusd eine gewisse Einflußnahme auf das Disziplinarrecht zugestehen würde. Auf die Forderung nach Gewissensfreiheit antwortete er, es könnten ohnedies laut Erlaß vom 28. Okiober 1870 die Schüler von den Religionsübungen fernbleiben, wenn zu Beginn des Semesters ein diesbezüglicher Wunsch der Eltern zum Ausdrucke gebracht worden ist. Präsident Hofrat von Braitenberg hat sich selbst in persönlicher Anschauung dahin ausgesprochen, daß der Zwang zu religiösen Übungen, völlig unstatthaft sei, da er der Würdigkeit solcher Übungen nicht angemessen erscheinen kann. Eine Schulreform sei in Aussicht genommen und es werde den -Schülern die Möglichkeit gegeben sein, in Schulgemeinden u. <3gl. diese Frage zu erörtern. Das vorbereitende Komitee nahm diesen Bericht seiner Vertreter zur Kenntnis und hat grundsätzlich festgestellt. Wir sind einig, mit dem Landesschulrat, daß es nicht unsere Kompetenz sein kann, mit ihm in verbindliche Besprechungen über den Inhalt der Forderungen der Mittelschülerschaft einzutreten, unsre Aufgabe ist und bleibt nur, eine Vertretung der Mittelschülerschaft zuorganisieren, die im Namen äller Schüler zu sprechen in der Lage ist: den Zentralausschuß der Wiener Mittelschüler. Aber wir erklären: 1. Sämtliche Vertreter der uns angeschlossenen Organisationen lehnen aufs entschiedenste jede Beschränkung des Rechtes, nichtpolitische Vereine zu bilden, oder ihnen anzugehören, ab. Was für unsre Altersgenossen außerhalb der Schule in vollem Ausmaß erlaubt ist, muß auch uns ohne Rückhalt erlaubt sein. Wir verlangen die Abschaffung aller von den Schulbehörden verfügten Ergänzungen zum Vereinsgesetz, sod'aß dieses allein für die Teilnahme an Vereinen entscheidend ist und die Mittelschulen in dieser Hinsicht allen -andern Jugendlichen gleichgestellt werden. 2. Wir taehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, daß der Herr Präsident den Zwang zur Teilnahme an religiösen Übungen für unwürdig und un- . statthaft hält und erwarten* entsprechende Verfügungen, umsomehr als «s nur dem Gesetz entspricht, welches schon den Vierzehnjährigen volle Gewissensfreiheit zuerkennt, die bisher unerhört zum Schaden des Gewissens geknebelt wurde. Gewissensfreiheit besteht natürlich nur in. völliger Unabhängigkeit von allen, also auch der zur Erziehung berufenen Personen. 3. Die Schulgemeinde hat nur dann einen Wert für uns, wenn sie uns wirkliche Rechte gibt, das heißt, wenn ihr ausschließlich die gesamte Disziplinargewalt übertragen wird und sie uns tatsächlich die Mitbestimmung in allen für uns entscheidenden Fragen ermöglicht. Jede 35

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