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Der neue Anfang · 1919-01-15 · Heft 2 (15.1.1919) · page 17

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Journal
Der neue Anfang
Volume
1 (1919)
Issue
Heft 2 (15.1.1919)
Date
1919-01-15
Page
– (sequence 17)
Language
German
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daß zwei oder drei einer Schule ihre Adressen an die „Zentralstelle für die Schülervertretungen Großberlins": „Freundschaft Großberlin", Pallasstraße 10/11, einsenden, ohne daß sie besonders von der Schülerschaft beauftragt sein müssen. So wird in kürzester Zeit die Bildung einer ordnungsgemäßen Vertretung möglich sein, die in gemeinsamer Arbeit die Grundlagen legt, deren Erfordernis oben dargestellt wurde. Die 'Namennennungen dienen nicht dazu, um aus diesen gemeldeten Schülern eine Organisation zu bilden, sondern um mit diesen eine ordnungsgemäße und gleichartige Organisation herbeizuführen. Die durch ein Flugblatt der. Herderschule begonnene Arbeit geht in die gemeinsame über. Herderschule. Sophien-Gymnasium. Siemens-Oberrealschule. Leibnitz-Oberrealschule. Kaiserm-Augusta-Gynmashmi. Schiller-Realgymnasium. Kaiser- Friedrich-Schule. Leasing-Gymnasium. Vertreten durch einzelne unbeauftragte Schüler. Eßlingen. In einer Schülerversammlung forderte laut Zeitungsbericht Primaner R. Rahn (z. Zt. Kanonier im F.-A.-R. 49) die Mitschüler auf, sich ihrer Pflichten und Rechte in dieser Zeit der allgemeinen Erneuerung klar zu werden und mutig und mit dem Gefühl der Verantwortung mitzuarbeiten an dem Aufbau des neuen Deutschland. Seine ernsthaften und eindringlichen Worte galten besonders der Erneuerung des Verhältnisses zwischen Lehrern und Schülern: Die Lehrer sollen als Führer und Freunde der Schüler in gemeinsamer Arbeit das gesteckte Ziel zu erreichen suchen. Der Abend gipfelte in der Bitte an das Kultusministerium um Genehmigung folgender 4 Forderungen: 1. Es wird wöchentlich in einer Stunde eine Schulversammlung abgehalten, d. h. eine absolut freie Aussprache zwischen Schülern und Lehrern. 2. Die Schülerschaft wählt aus sich einen Ausschuß, der die Interessen der Schülerschaft zu vertreten hat, jederzeit gehört werden muß und für die Ordnung in der Schule sorgt. Der Ausschuß unterliegt nicht der Bestätigung des Rektorats. 3. Das Verbot des Besuchs von öffentlichen Versammlungen wird für die älteren Schüler aufgehoben. 4. Die Vorsitzenden des Ausschusses müssen bei den Konventen, soweit diese sich auf Schülerangelegenheiten beziehen, zugelassen werden und stimmberechtigt sein. Wien, über die Mittelschülerbewegung entnehmen wir der Nr. 1 der „Mitteilungen 'an alle Mittelschüler" (herausgegeben vom Komitee zur Bildung eines zentralen Mittelschülerausschusses, Wien 1, Weihburggasse 9) folgenden Bericht: Die Mittelschüler Wiens haben sich ihrer Menschenwürde erinnert, nachdem sie jahrelang und durch Generationen ein Schuljoch getragen, an dem keiner zu rütteln. wagte, obwohl jeder seine Härte am eigenen Leibe fühlte, jeder spüren mußte, wie sehr wir in der Schule nur Objekt 31

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