Der Anfang
- Journal
- Der Anfang
- Volume
- Jahrgang 1911
- Issue
- III. Heft (1911)
- Date
- 1911-01-01
- Page
- Seite 75 (sequence 27)
- Language
- German
- Belongs to
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— 75 — Ich weiss nicht, ob es mir gelungen ist, meine Gedanken klar auszudrücken im Zusammenhang mit dem, was ich als unsre Aufgabe betrachte. Ich wollte hervorheben, dass wir am besten gegen das Alte und Schwache in uns und ausserhalb uns ankämpfen werden, wenn wir die Erbschaft unserer Zeit mutig auf uns nehmen und die Probleme von heute durchzuarbeiten versuchen. Wenn wir, wie Sie, Herr von Schweinitz, sagen, uns zusammenschliessen. In freigebigem und furchtlosem Austausch unserer Gedanken, mit der Beweglichkeit Vielseitigkeit und Opferwilligkeit, welche uns jene grossen Vorbilder lehren, wird es uns gelingen, unsre Jugend festzuhalten. Und nicht nur die unsrige, sondern die Jugend überhaupt. Auch wir müssen zu Opfern bereit sein: dann, wann der Augenblick kommen wird, wo wir unser eigenes Leben nur mehr als Sprungbrett für die folgenden Generationen betrachten dürfen. Mit Freundes-Gruss Ihr ergebener Georges Barbizon. An die Redaktion des Anfang. Welche Mittel stehen den Staats- und Schulbehörden zur Verfügung um die Verbreitung der Schundliteratur zu bekämpfen? Inwiefern kann der öffentliche Verkauf verboten werden und inwiefern kam die Jugend an dem Lesen solcher Bücher verhindert werden? Ich ersuche um Besprechung dieser Frage. Hochachtungsvoll A. R. Verbreitung von Schundliteratur und ihr öffentlicher Verkauf kann nur verboten werden, insoweit dadurch die öffentliche Sicherheit und Sittlichkeit direkt gefährdet wird. Das wird jedoch in den seltensten Fällen anzunehmen sein, so dass eine Bekämpfung der Schundliteratur von Staatswegen kaum in Frage kommt. Die Schulen können sie verbieten, sobald sie ihr den Ausbildungszweck zu gefährden scheinen. Sie brauchen sich dabei lediglich von ihrem sachgemässen Ermessen leiten zu lassen. Die Anwendung öffentlichen Ztoanges auf das Bildungsbedürfnis des Volkes kann nicht vorsichtig genug geprüft werden. Hochachtungsvoll Der Rechtsanwalt: Lesser.