Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 6 (Dezember 1929)
- Date
- 1929-12-01
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Kürze die Zahlen für 1928. Die Zahlen für beide Jahre beweisen aufs neue, einen wie breiten Raum die soziale Fürsorge und das besondere Gebiet der Fürsorge für die Arbeitnehmer heute im Rahmen der kommunalpolitischen Tätigkeit einnehnehmen. Bei den öffentlichen und sonstigen nichtgewerbsmäßigen Arbeitsnachweisstellen gingen ein: neue Arbeitsgesuche 1927 ..... 1,707.019 1928 ..... 1,898.400 Die Zahl der neu gemeldeten offenen Stellen bezifferte 3ich auf 1927 ..... 1,337.298 1928 ..... 1,455.017 Es läßt sich also trotz der verschlechterten Arbeitsmarktlage im Jahre 1928 eine stärkere Inanspruchnahme der Arbeitsnachweise feststellen. Es wurden Stellen besetzt: 1927 ..... 1,236 204 1928 ..... 1,342 720 d. h. in beiden Jahren gleichmäßig 92 Prozent der neugemeldeten offenen Stellen. In der Berufsberatung wurden 1927 19.648 Jungen und 17.302 Mädchen beraten. Lehrstellen wurden im gleichen Jahre 5950 für Jungen und 5749 für Mädchen vermittelt. Durch die Erwerbslosen- bzw. Arbeitslosenunterstützung wurden unterstützt: Hauptunterstützungsempfänger 15. Januar 1927 . . . 186309 31. Dezember 1927 . . 108.900 15. Januar 1929 . . . 150.348 und durch die Krisenunterstützung: Hauptunterstützungsempfänger 15. Januar 1927 . . . 17.600 31. Dezember 1927 . . 22.613 15. Januar 1929 . . . 15.226. Dieser Rückgang der Unterstützten entspricht jedoch nicht etwa einem entsprechenden Rückgang der Arbeitslosigkeit. Daß vielmehr eine große Anzahl von Arbeitslosen, die keinen gesetzlichen Unterstützungsanspruch auf Arbeitslosen- bzw. Krisenunterstützung hatten, der kommunalen Fürsorge überlassen wurden, geht aus folgenden Zahlen hervor: Es wurden aus städtischen Mitteln laufend unterstützt: Arbeitslose (Hauptunterstützungsempfänger) am 26. Dezember 1927 25.668 im Dezember 1928 24.856 Die Gesamtzahl der unterstützten Arbeitslosen bezifferte sich Ende 1928 auf rund 176.000 mit rund 89.100 Angehörigen, d. s. 6.2 Prozent der Bevölkerung. Der große Umfang der Berliner Arbeitslosigkeit wird hierdurch erneut bestätigt. Die aus städtischen Fürsorgemitteln unterstützten Arbeitslosen stellen etwa ein Siebentel der von der Wohlfahrtspflege überhaupt unterstützten Personen. Von der öffentlichen Wohlfahrtspflege wurden unterstützt (ohne Angehörige) laufend nichtlaufend Dez. 1926 119.396 44.463 „ 1927 128.616 48.721 „ 1928 176.148 32.000 Der Unterstützungsaufwand betrug insgesamt 1926 49 5 Millionen RM. 1927 58.2 1928 76,5 Der Wohlfahrtsetat der Stadt Berlin zeigt also eine ständige, starke Zunahme. Die Belastung betrug 18 RM. pro Kopf der Bevölkerung. —dt. Dr. Theodor Marx, Die Rechtsstellung des Fürsorge a r b e i t e r s, Schriften des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, Neue Folge Heft 13, 1929, Verlag G. Braun, Karlsruhe. — Die Fürsorgepflichtverordnung vom Jahre 1924, die die Grundlage der kommunalen Fürsorge bildet, enthält einen Paragraphen, demzufolge die Unterstützung Arbeitsfähiger in geeigneten Fällen durch Anweisung angemessener Arbeit gemeinnütziger Art gewährt öder von der Leistung solcher Arbeit abhängig «gemacht werden kann. Um diese Bestimmung ist von jeher viel gestritten worden; sie hat in den letzten Jahren, wo der kommunalen und freien Wohlfahrtspflege die Fürsorge für zahlreiche, in den Großstädten für Tausende von arbeitsfähigen Arbeitslosen, die sog. Wohlfahrtserwerbslosen, zufiel, erneut eine weittragende Bedeutung erhalten, eine Bedeutung, die sie bei ihrer Einführung (1924 s. o.) keineswegs »gehabt und die man auch sicherlich nicht erwartet hat. Immerhin ist dieser Paragraph so gefaßt, daß vom juristischen Standpunkt aus durchaus die Möglichkeit besteht, ihn auch auf die Wohlfahrtserwerbsloseii anzuwenden. Bei dieser Anwendung 167