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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-05-01 · 11 (Mai 1929) · page 16

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
11 (Mai 1929)
Date
1929-05-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Bedeutung beizumessen ist — die ökonomische Theorie ihres bisherigen Wertes als Ursachenlehre der Prostitution entkleiden. Aber nur für den oberflächlichen Beobachter, der den Begriff der ökonomischen Ursache allzu eng mit rein wirtschaftlicher Not (Fehlen des täglichen trockenen Brotes) identifiziert, der nicht sieht, daß Enge des täglichen Daseins, Fehlen jeglicher Erziehung und jeglicher weiteren Bildungsmöglichkeit, ständiges Verknüpftsein mit primitiver mechanischer Arbeit ohne geistige freiheitliche Antriebs- und Ruhemomente, ohne verständnisvolle und fördernde Bindungen an Familienleben oder Klassenschichtung — daß all dies und einiges mehr Resultate mangelnder ökonomischer Entfaltungsmöglichkeit sind. Es überrascht daher keineswegs, daß all die von K. geschilderten Frauen der proletarischen Schicht oder dem hart ans Proletariertum grenzenden Kleinbürgertum entstammen. So gesehen, sind es keineswegs die schlechten „minderwertigen" Charaktere dieser Schichten, die der Prostitution anheimfallen, sondern gerade jene Typen, die über die Enge ihres Daseins hinausdrängen, die die ihnen gesetzten ökonomischen Fesseln sprengen wollen, und die hierzu keinen anderen Weg sehen als den Weg über den Verkauf ihres Körpers. Ihr Ideal ist Geldverdienen, um wirtschaftlich unabhängig zu werden, ihr Triebmoment das Erringen all jener Formen und Erleichterungen des täglichen Daseins, die Frauen anderer Schichten als Selbstverständlichkeiten ansehen. Kr. Plättner, Eros im Zuchthaus. Mopr-Verlag, Berlin Max Hölz, Vom weißen Kreuz zur roten Fahne. Malik-V erlag, Berlin. Zur Sexualfrage im Gefängnis und Zuchthaus gibt es außerordentlich wenig einwandfreies Material. Das vorhandene aber stammt zumeist von Personen, die Subjekt und nicht Objekt des Zuchthauses waren, d. h. von beamteten Psychiatern, Anstaltspflegern und Lehrern. Plättners Buch (von Magnus Hirschfeld eingeleitet) gibt zum ersten Mal umfangreiches Material, das einem achtjährigen Zuchthausdasein entstammt. Seine Beobachtungen und Bekenntnisse scheinen auf den ersten Blick Ausgeburt höllischer Phantasie zu sein, wenn sie nicht durch vielfache Beispiele belegt und durch den Ernst des Verfassers glaubhaft würden. Die vollständige sexuelle Abgeschlossenheit vervielfacht die Schwere der Strafe ins ungemessene, demoralisiert den Häftling vollständig, liefert ihn seinen niedrigsten Instinkten aus, vernichtet sein menschliches Rückgrat und macht ihn unfähig, sich in die Gegebenheiten des menschlichen Daseins wieder einzugliedern. Das Zuchthausdasein wird zum Sumpf, aus dem selbst die besten Elemente sich nicht mehr emporziehen können, aus dem die schlechten aber nur noch schlechter hervorgehen. Die sog. Besserungstheorie muß allein an der sexuellen Frage elend Schiffbruch leiden. Plättners Forderung nach Aufhebung der sexuellen Abgeschlossenheit der Inhaftierten wird man sich nach dem Studium seines wahrhaft erschütternden Buches wohl kaum entziehen können. Aber auch sonst scheint das gegenwärtige deutsche Zuchthaussystem von jeglicher Idealgestaltung weit entfernt zu sein. Wir entnehmen dem Buch von Hölz, — dessen politischer Wert hier außer Betracht bleibt — daß körperliche Züchtigungsstrafen noch an der Tagesordnung, daß Entzug der Nahrung nichts außergewöhnliches, daß der Häftling den Launen der Unter- und Oberbeamten ohne Beschwerdemöglichkeit ausgesetzt ist, daß die gegenwärtige Gesamtgestaltung des Zuchthauslebens darauf angelegt ist, die gemeine Natur, den vollständig verlorenen Verbrecher, der sich eben dem bestehenden Rahmen am besten einfügt, zu begünstigen, hingegen jene Typen, die noch einen Rest von menschlicher Anständigkeit und Haltung sich bewahrt haben, endgültig brechen und für das fernere Leben unbrauchbar machen. Wenn nur ein Teil der Anklagen des H. den Tatsachen entspricht — die zuständigen Behörden haben H. wegen seiner Angaben bisher vor eine Anklagebehörde nicht gestellt — so konnte dem gegenwärtigen Zuchthaussystem eine schwerere Anklage nicht widerfahren. Kr. 232

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