Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 6-7 (Dezember 1928)
- Date
- 1928-12-01
- Page
- – (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Entwicklung des Provinaialverbaude® S achaen-Anhalt führte dazu, erneut an die Gründung eines Provinzialverbandes Südsaohsen-Thüringen mit dem Sitz in Erfurt zu denken. Dieser Umstand war insbesondere auf die Tatsache zurückzuführen, daß die .thüringischen Gemeinden bisher völlig isoliert standen. Am 11. November stand in Erfurt eine Tagung der thüringischen und sächsischen Gemeinden statt unter dem Vorsitz des Vorsitzenden der Erfurter Gemeinde. Die Hauptstelle war durch Dr. Kreutzberger vertreten, der die Neugründung dieses Verbandes befürwortete, insbesondere aus dem Umstand heraus, daß Erfurt die Wanderfürsorge im Sinne produktiver Fürsorge durch Errichtung eines Arbeitsnachweises fördern sollte. Die Ausführung des Referenten über Fragen der jüdischen Arbeitsnachwedsbewegung und die Wirtschaftssituation der Juden in Deutschland fanden reges Interesse. Die Gründung des Verbandes wurde beschlossen und die baldige Errichtung eines jüdischen Arbeitsnachwelses an Erfurt in Aussicht genommen. Den Bemühungen der Vereinigten Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise um Errichtung eines Arbeitsnachweises für Westfalen sind nunmehr von Erfolg begleitet gewesen. Die Gemeinde Dortmund sowohl als auch alle jüdischen Verbände haben auf einer Tagung, die am 3. Dezember in Dortmund stattf and, beschlossen, einen jüdischen Arbeitsnachweis nebst Berufsberatung und Lehrstellenvermittlung für die Provinz Westfalen ins Leben zu rufen. Dem Referat von Dr. Kreuzberger über „Die Not des jüdischen Mittelstandes (Berufswahl, Berufsuan* Schichtung und Arbeitsnachweisbewegung) folgte eine ausgedehnte und sachkundige Diskussion, an der sich alle führenden Persönlichkeiten der Gemeinde Dortmund beteiligten. Die seit langem geführten Verhandlungen über eine Anpassung der Schweizer Wand er f ür s or g e an unseren Provinzialverband Baden haben nunmehr ihren Abschluß gefunden durch eine Tagung, die am 2. Dezember in Zürich stattgefunden hat. Es .gelang, ein Einvernehmen herzustellen, das hinfort ein Zusammenarbeiten der schweizer und badischen Stellen garantiert. Die Hauptstelle war durch S. Adler-Rudel vertreten. AUS DER PRAXIS Zentralisierung der Wohlfahrtspflege in Frankfurt a. M. Die Bestrebungen zur Zentralisierung der offenen jüdischen Wohlfahrtspflege in Frankfurt a. M. haben jetzt einen weiteren bedeutsamen Erfolg zu verzeichnen. Die im Hause Langestr. 30 arbeitenden Organisationen der offenen Wohlfahrtspflege: Zentrale für jüdische Wohlfahrtspflege, Almosenkasten der Ist. Gemeinde, Isr. Hilfsverein E. V. und Weibliche Fürsorge haben sich zu einer Stelle, der „Jüdischen Wohlfahrtspflege Frankfurt a. M." zusamgeschlossen, um fortan die offene Wohlfahrtspflege einheitlich durchzuführen. Auch die Tätigkeit der Wirtschaftsbeihilfe wird auf die neue Organisation übergehen, nachdem die Wirtschaftsbeihilfe den Beschluß gefaßt hat, ihre Arbeit einzustellen. Herr Rabb. Dr. J. Horowitz hat den Ehren vor sitz der neuen Organisation übernommen, während der Vorsitz Herrn Julius Bloch übertragen worden ist. Der Vorstand besteht außerdem aus den Herren: Wolfgang Auerbach, San.-Rat Dr. A. Ettliniger, Heinrich Gerlich, Bürodir. J. Meyer, Rechtsanwalt Julius Simon, David Weill, Julius Werner; den Damen: Johanna Baer, Lulu Bloch- Neustadt, Stefanie Forchheimer, Therese Freimann, Paula Frenkel, Paula Nassauer. Feiertagsruhe und Lohnzahlung Beim Arbeitsgericht in Köln klagten 20 Arbeiterinnen gegen eine jüdische Firma auf Zahlung des Lohnes für die hohen Feiertage. An diesen Tagen hatte die Fabrik nicht arbeiten lassen. Der Beklagte machte geltend, daß seit 18 Jahren die Arbeit an diesen Tagen geruht habe. Die Leute hätten früher nie Forderungen gestellt, sondern dafür nachgearbeitet. Uebrigens bestehe eintägige Kündigung. Der Vorsitzende bemerkte hierzu, daß der Beklagte allerdings am Vorabend der Festtage die ganze Belegschaft entlassen und nach den Festtagen wieder einstellen konnte, aber das sei nicht geschehen. Andererseits müßten sich die Arbeiter aber auch den Arbeitgebern etwas anpassen. Es sei daher zu empfehlen, den Klägern den Lohn für einen Tag zu geben. In diesem Sinne kam ein Vergleich zustande. 125