Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 6-7 (Dezember 1928)
- Date
- 1928-12-01
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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JÜDISCHE ARBEITS- UNP WANDERFORSORGE 2, Jahrg. DEZEMBER-JANUAR 1928/29 Nr. 6/7 DER WANDERNDE ARBEITSLOSE VON DR. MAX KREUZBERGER, BERLIN Die in den letzten Jahren erneut entfachte Diskussion eines Reichsgesetzes, das der Regelung der deutschen Wandererfürsarge dienen soll, hat zwei Meinungen herauskristallisieren lassen: die eine will die Wandererfürsorge mehr der Annenfürsorge einordnen, weil sie von der Ansicht geleitet wird, daß die Hilfsbedürftigkeit und die Mittellosigkeit die hervorstechendsten Merkmale der Wanderernot sind; die andere leugnet diese Merkmale keineswegs, wertet sie aber nur als Folgeerscheinungen, als Ergebnisse der Arbeitslosigkeit, die zur Wanderung treibt. Wird die erstere Meinung also mehr eine wohlfahrtspflegerische Regelung begrüßen, so wird die zweite viel mehr auf eine sozialpolitische Lösung des Problems hindrängen. Behebung der Mittellosigkeit ist Aufgabe der unterstützenden Fürsorge, Wandererfürsorge als sozialpolitische, als arbeitsmarktpolitische Gegebenheit müßte in erster Reihe in den Aufgabenkreis der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung fallen. Ausbau des Arbeitsnachweiswesens (überörtliche Vermittlung in dieser spezifischen Richtung), Nütz^- barmachung der Arbeitslosenunterstützung für die Notwendigkeiten der Wanderung (staatlicher Wanderschein) und Versuche zur Produktivierung der Wanderer (Arbeitsstätte, Arbeiterkolonie) wären die wesentlichsten Forderungen. Es war bisher «außerordentlich schwer, undogmatisch auf Tatsachenmaterial gestützt zu diesen wichtigen und entscheidenden Problemlösungen Stellung zu nehmen. Ernst zu nehmende Unterlagen über die tatsächliche Zusammensetzung des Wandererstroms stammen alle aus der Vorkriegszeit (mit Ausnahme der Fragen des jugendlichen Wanderers, mit denen sich der deutsche Fürsorgetag in Breslau 1925 auf Grund eines eingehenden Berichtes des Schatzrates Htartmann-Hannover beschäftigte). Es ist anzunehmen, daß sich der Charakter des Wandererstroms in den Nachkriegsjahren wesentlich geändert hat; aber selbst wenn dies nicht der Fall wäre, so könnte eine grundlegende und umfassende Neuregelung der Wandererfürsorge sich auch kaum 97