Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 4 (Oktober 1928)
- Date
- 1928-10-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2709108-2709128-2709132--326-2709513- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Vormittag oder an den übrigen Wochentagen länger arbeiten muß. Hier läßt sich die Frage der Freizeit nicht einfach durch den Hinweis lösen, daß ja diese Jugendlichen statt des Sonntag den Sonnabend zur Verfügung haben. Man weiß, daß der Sabbath gerade für diesen Teil der Jugend als Freizeit in dem üblichen Sinne einer körperlichen Ertüchtigung und Kräftigung durch Wandern und Sport nicht in Frage kommt, weil das alles Tätigkeiten sind, die am Sabbath nicht getan werden dürfen. Soweit der Sonntag daneben freibleibt, entsteht in Bezug auf die Wochenend-Freizeit kein Sonderproblem, sondern höchstens nur in Bezug auf die Länge der täglichen Arbeitszeit. Hier wird aber ein Ausgleich gefunden werden müssen, wenn die täglich verlängerte Arbeitszeit auch eine schwere Belastung für eine sinnvolle Ausfüllung der täglichen Freizeit bedeutet. Anders ist dies, wie wir gezeigt haben, da, wo statt am Sonnabend am Sonntag gearbeitet wird. Hier muß gefordert werden, daß diese Sonntagarbeit im Interesse der Freizeit aufhört. Bezeichnenderweise wird dieser Mangel innerhalb der gesetzestreuen Jugend, die froh ist, überhaupt sabbathfreie Stellen zu finden, nicht sehr schmerzlich empfunden oder wenigstens nicht laut ausgesprochen. Es soll hier einmal die Behauptung gewagt werden, — deren Richtigkeit im einzelnen sich jeden Augenblick erweisen läßt — daß die gesetzestreue Jugend durchschnittlich in ihrer körperlichen Ausbildung, im Sport und Wandern den übrigen Teilen der jüdischen Jugend unterlegen ist. Das ist nicht etwa allein auf die Sonntagsarbeit zurückzuführen, sondern beruht vielmehr auf einer stärker vom Körper abgewandten Haltung des orthodoxen Jugendlichen als sonst des jüdischen Jugendlichen. Diese Tatsache des geringeren körperlichen Bedürfnisses des gesetzestreuen Jugendlichen läßt ihn auch den Mangel der Sonntagsfreizeit weniger stark empfinden. Eine verantwortliche Sozialpolitik hat aber nicht nur die subjektiv empfundenen Schäden, sondern auch die objektiv vorhandenen, aber subjektiv nicht gefühlten Schäden zu heilen. Dabei ist noch darauf hinzuweisen, daß schon durch die gesetzlichen Vorschriften über Sonntagsarbeit die Zahl der Jugendlichen, die unter die soeben behandelte Kategorie fällt, nicht sehr groß ist. Der größte Teil der berufstätigen jüdischen Jugend ist auch heute noch — ungeachtet einer nicht unerheblichen Anzahl von Handwerkern — in den kaufmännischen Berufen tätig. Diese Tatsache gibt dem Freizeitproblem der jüdischen Jugend seine bestimmte Nüance. Das Bild wird noch prägnanter, wenn man hinzufügt, daß der größte Teil der erwerbstätigen jüdischen Jugend in Mittel- oder Kleinbetrieben tätig ist. Auf die Gründe gerade dieser letzten Erscheinung braucht an d i e s e r Stelle nicht eingegangen zu werden, an der mehrere Spezialuntersuchungen gerade dieser Frage gewidmet worden sind. Wir halten vielmehr das Ergebnis fest: der größte Teil der erwerbstätigen jüdischen Jugend ist auch heute noch in kaufmännischen Berufen, und zwar überwiegend in Mittel- oder Kleinbetrieben tätig. Das bedeutet, daß gerade die jüdische Jugend, soweit sie erwerbstätig ist, in Bezug 52