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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-09-01 · 3 (September 1928) · page 23

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
3 (September 1928)
Date
1928-09-01
Page
– (sequence 23)
Language
German
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in nll den Fällen, in denen den Retreffcnden die Beschaffung eines Ehcfähigkeitszeugnisses nicht zugemutet werden kann, wie z. B. den russischen Staatsangehörigen aus heute russischen Gebieten. Eine Verfügung des Ministers des Innern und des Justizministers vom 10. März 22 (MBliV 1922, S. 280) hat ausdrücklich verordnet, daß die Befreiung dann ausgesprochen werden kann, wenn der Betreffende einen langjährigen Aufenthalt außerhalb seiner Heimat nachweist oder wenn dem Gesuchsteller aus besonderen Gründen die Beibringung nicht zugemutet werden kann. Im übrigen empfehlen wir Ihnen neben dem größeren Werk: Fraustädter- Kreutzberger, „Das deutsche Alisländerrecht" (Berlin 1927) ein kleines Heft, das die einschlägigen Bestimmungen ganz gut zusammenfaßt: „Eheschließung von Ausländern" von Harry Piepe, Justizobersekretär (Selbstverlag Celle)." BÜCHERSCHAU Bericht des Direktors des Internationalen Arbeitsamts I.Teil, Genf 1927 Der Bericht des Direktors (Albert Thomas) des Internationalen Arbeitsamts für die zehnte Tagung der internationalen Arbeitskonferenz geht weit über den Rahmen eines Verwaltungsberichts hinaus. Er gibt in der Tat eine ausgezeichnete Uebersicht über die sozialpolitische Situation — im weitesten Sinne des Wortes — der ganzen AVeit. Man ist erstaunt über die Fülle von Problemen, die das Internationale Arbeitsamt angeschnitten und über die Masse von Arbeitsgebieten, die es bereits in Angriff genommen hat. Ans diesem Bericht (der erste in deutscher Sprache veröffentlichte) bekommt man eigentlich zum ersten Mal einen Eindruck von der Größe der Institution, die erst auf eine siebenjährige Entwicklung zurückblickt. Um einige Arbeitsgebiete, die in dem Berichte ihre Behandlung finden, zu nennen: Arbeitszeit, Freizeit. Wohnungsfrage. Arbeitslosigkeit, Wander ungsf rage, Flüchtlingsfürsorge, Lohnpolitik, Berufsausbildung, Gewerbehygiene. Sozialversicherung, Frauenschutz. Schutz der Kinder und Jugendlichen. Arbeitsbedingungen in den Kolonien, in Asien u. a. m. Dieser Bericht kann allerdings nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, daß das Internationale Arbeitsamt erst am Beginn einer Entwicklung steht, daß es zwar internationales Ansehen, aber keine internationale Macht besitzt. Kr. Buchereingänge Bibliographie der Wohlfahrtspflege für 1927. Herausgegeben vom Archiv für Wohlfahrtspflege (Carl Heymanns Verlag, Berlin). "Dürr, Führer durch die Sozialversicherung (Caritasverlag, Freiburg/Br.). Keller, Jahrbuch der Caritaswissenschaft 192S (Verlag des Instituts für Caritaswissenschaft). Kommentar zu dem Gesetz vom 16. Juli 1927 über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. Herausgegeben von Stadtrat Dr. Fischer. 2. Lieferung (Verlag W. Kohlhammer. Stuttgart). Kommentar zur vorläufigen Landarbeitsordnuug vom 24. Januar 19t<*\ Herausgegeben von Dr. Erich Molitor (Verlag Julius Springer, Berlin). Keglcmentation des migrations. Volume 1: Les legislations sur Femigration (Bureau international du travail, Genf). Schätzel, Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht (Verlag Georg Stilke, Berlin). Statistisches Jahrbuch für den Freistaat Preußen. 24. Band (Verlag des Preuß. Statistischen Eaudcsamts. Berlin). Stuhr, Die Wohlfahrtspflege in den außerdeutschen Staaten Europas (Wichern-Ver 1 ag, Berlin-Dahlem). Suhr, Die Lebenshaltung der Angestellten (Freier Volksverlag, Berlin). Tänzer, Geschichte der Juden in Göppingen und Jebenhausen (Verlag W. Kohlhammer. Stuttgart). 47

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